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beschuldigung über drogenkonsum?

Dies ist eine Diskussion zu beschuldigung über drogenkonsum? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 09.12.2008, 18:08
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beschuldigung über drogenkonsum?

halle erstmal,

ich habe vor anderthalb jahren ein unfall gehabt, gehört aber nich in die MPU-sparte, allerdings neuerteilung.
hatte 1,36 promille, musste also nicht zu MPU sondern NAFA+ test, habe mich nachts betrunken in ein auto gesetzt und bin nen halben kilometer weiter in eine mauer gerasselt.
das war in der probezeit, hatte zwar meine eigentliche probezeit noch nicht rum, zusätlich aber schon 2 jahre extra weil ich vorher mit 62 in einer 30er zone geblitzt worden war, folge war ein aufbauseminar.

nach dem unfall war ich ca ein jahr alkoholfrei, habe neuen führerschein beantragt, nafa+ test gemacht, alles kein problem. dann kam ein brief ins haus ich soll ein gutachten beim gesundheitsamt machen.. warum auch immer, bin aber zur gleichen zeit umgezogen in ein anderes bundesland, die akte wurde nun rübergeschickt und die neue sachbearbeiterin meinte erstmal, ja keine ahnung - gesundheitsamt ist ein wenig komisch, ich sehe keine probleme was die neuerteilung angeht.
war also heute da hab meine fotos abgegeben etcetera, da meinte sie jetz hätte sie die akte durchgeschaut, es gibt einen zettel von der polizei, es wäre über mich aufgenommen worden ich hätte über einen gewissen zeitraum mariuahna eingekauft und konsumiert.

hab keine ahnung was das soll, hatte früher mit ein paar kollegen zu tun die "in diesen kreisen" verkehrten, darunter einer der drogen verkauft hatte wie ich später erfuhr, dieser wurde hochgenommen und schrieb auch eine liste mit namen die bei ihm kunde waren. da ich früher auch mal einen geraucht habe allerdings nichts von dem gewissen herrn gekauft habe, frage ich mich ob meine bekanntschaften mit diesen leuten tatsächlich als grund reichen mich letztendlich zu einer MPU zu schicken?!?! kenne zwar den herrn, aber eigentlich auch nur flüchtig über einen freund wir haben ab und zu sport zusammen gemacht. habe gehört dass wenn es aussage gegen aussage steht kann nciht geklärt werden ob ich tatsächlich was eingekauft habe, aber ich habe damals ja ncihtmal bescheid gekriegt dass ich da überhaupt polizeilich aufgetaucht bin.
meine frage zu dem thema, kann ich wegen bekanntschaften bzw weil ich auf dieser liste stehe MPU angeordnet bekommen, obwohl ich in dem sinne "unschuldig" bin?!

soll ich eher nochmal nen rechtsanwalt einschalten/befragen, die polizeistation anrufen (hab mir meine nummer und dem poliz. sachbearbeiter von der bearbeiterin aufschreiben lassen- stand ja auf dem brief) und bei dem weiterforschen oder wie oder was..

bitte um etwas aufklärung vielleicht kennt ja jemand die situation auch wenn sie sehr speziell ist..?!

schockierte grüße
Poul
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