Dies ist eine Diskussion zu Beschilderung Behindertenparkplatz im verkehrsberuhigten Bereich innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Beschilderung Behindertenparkplatz im verkehrsberuhigten Bereich ich habe mal eine Frage zu einer Parksituation im verkehrsberuhigten Bereich: Auf der rechten Seite sind 2 Parkflächen markiert. Sie sind hintereinander und in "Fahrtrichtung" (wenn es sowas im VB gibt). Dazwischen ist ein Blumenbeet und darin steht ein Parkplatzschild (das blaue P). Darunter ist ein Schild mit einem Rollstuhl und dem Text "mit Parkausweis Nr. XXX frei". Das Schild steht in "Fahrtrichtung" hinter dem ersten Parkplatz, also quasi im Blumenbeet. 1.: für welchen der beiden Parkplätze gilt das Zeichen ? 2.: darf hier jeder parken ? Zum verdeutlichen der Situation hier noch eine Skizze. Vielen Dank im Vorraus... |
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| AW: Beschilderung Behindertenparkplatz im verkehrsberuhigten Bereich Ein Schild gilt eigentlich immer ab dem Schild, also die Lücke dahinter.
__________________ Wie könnt ihr es wagen!? Ich habe für dieses Land gekämpft!! |
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| AW: Beschilderung Behindertenparkplatz im verkehrsberuhigten Bereich Es handelt sich ja hier nicht um ein Streckenge- oder verbot (welches in der Tat erst ab dem Schild gilt), sondern offensichtlich um die Widmung eines einzelnen Parkplatzes. Gefühlsmäßig (ohne es jetzt belegen zu können) tendiere ich dazu, dass solch ein Schild in der Regel für den Parkplatz gilt, auf den es "guckt", also den ersten Parkplatz. Auch die Platzierung vor dem Blumenkübel, also quasi auf der Fläche des ersten Parkplatzes spricht dafür. Parkplätze quer zur Fahrbahn haben des P-Schild ja auch am Kopfende und nicht ärschlings stehen.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Beschilderung Behindertenparkplatz im verkehrsberuhigten Bereich Zitat:
Natürlich ist das Schild für den vorderen Parkplatz gedacht. Je nach baulicher Gegebenheit ist es wesentlich einfacher, das Schild dort hinzustellen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Beschilderung Behindertenparkplatz im verkehrsberuhigten Bereich Ich schließe mich an. Das Schild ist auch nach meiner Einschätzung klar für den vorderen Parkplatz gedacht, zu dem es hingewandt ist. Auf diesem Parkplatz darf nur derjenige parken, der im Besitz des auf dem Schild genannten Ausweises ist. Es handelt sich also um eine Parkplatzreservierung für eine bestimmte Person. |
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