Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Beschilderung Behindertenparkplatz im verkehrsberuhigten Bereich

Dies ist eine Diskussion zu Beschilderung Behindertenparkplatz im verkehrsberuhigten Bereich innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 21:12
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 10
Keine Wertung, LaCebulla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LaCebulla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LaCebulla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LaCebulla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LaCebulla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LaCebulla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LaCebulla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LaCebulla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LaCebulla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, LaCebulla hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Beschilderung Behindertenparkplatz im verkehrsberuhigten Bereich

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zu einer Parksituation im verkehrsberuhigten Bereich:

Auf der rechten Seite sind 2 Parkflächen markiert. Sie sind hintereinander und in "Fahrtrichtung" (wenn es sowas im VB gibt). Dazwischen ist ein Blumenbeet und darin steht ein Parkplatzschild (das blaue P). Darunter ist ein Schild mit einem Rollstuhl und dem Text "mit Parkausweis Nr. XXX frei". Das Schild steht in "Fahrtrichtung" hinter dem ersten Parkplatz, also quasi im Blumenbeet.
1.: für welchen der beiden Parkplätze gilt das Zeichen ?
2.: darf hier jeder parken ?

Zum verdeutlichen der Situation hier noch eine Skizze.

Vielen Dank im Vorraus...
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 08.06.2011, 03:05
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Berlin
Alter: 23
Beiträge: 311
Keine Wertung, Schoeneberg30 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schoeneberg30 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schoeneberg30 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schoeneberg30 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schoeneberg30 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schoeneberg30 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schoeneberg30 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schoeneberg30 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schoeneberg30 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Schoeneberg30 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Beschilderung Behindertenparkplatz im verkehrsberuhigten Bereich

Ein Schild gilt eigentlich immer ab dem Schild, also die Lücke dahinter.
__________________
Wie könnt ihr es wagen!? Ich habe für dieses Land gekämpft!!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 08.06.2011, 09:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.332
96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)  
AW: Beschilderung Behindertenparkplatz im verkehrsberuhigten Bereich

Es handelt sich ja hier nicht um ein Streckenge- oder verbot (welches in der Tat erst ab dem Schild gilt), sondern offensichtlich um die Widmung eines einzelnen Parkplatzes. Gefühlsmäßig (ohne es jetzt belegen zu können) tendiere ich dazu, dass solch ein Schild in der Regel für den Parkplatz gilt, auf den es "guckt", also den ersten Parkplatz. Auch die Platzierung vor dem Blumenkübel, also quasi auf der Fläche des ersten Parkplatzes spricht dafür.

Parkplätze quer zur Fahrbahn haben des P-Schild ja auch am Kopfende und nicht ärschlings stehen.
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 08.06.2011, 09:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Beschilderung Behindertenparkplatz im verkehrsberuhigten Bereich

Zitat:
Zitat von Van Nille Beitrag anzeigen
Gefühlsmäßig (ohne es jetzt belegen zu können) tendiere ich dazu, dass solch ein Schild in der Regel für den Parkplatz gilt, auf den es "guckt", also den ersten Parkplatz.
Uuuh, Du fühlst Dich gut an!

Natürlich ist das Schild für den vorderen Parkplatz gedacht. Je nach baulicher Gegebenheit ist es wesentlich einfacher, das Schild dort hinzustellen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 08.06.2011, 13:11
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.192
98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Beschilderung Behindertenparkplatz im verkehrsberuhigten Bereich

Ich schließe mich an. Das Schild ist auch nach meiner Einschätzung klar für den vorderen Parkplatz gedacht, zu dem es hingewandt ist.

Auf diesem Parkplatz darf nur derjenige parken, der im Besitz des auf dem Schild genannten Ausweises ist. Es handelt sich also um eine Parkplatzreservierung für eine bestimmte Person.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Was gehört zum Verkehrsberuhigten Bereich? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 21.02.2011 19:25
Personenschaden im verkehrsberuhigten Bereich Straßenverkehrsrecht 25.10.2008 09:18
Verwirrende Beschilderung Straßenverkehrsrecht 25.03.2008 16:04
Verkehrsinsel ohne Beschilderung überfahren Straßenverkehrsrecht 30.01.2007 14:36
Gurtpflicht im verkehrsberuhigten Bereich? Straßenverkehrsrecht 05.05.2006 00:18





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Straßenverkehrsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN