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Beleidigung.

Dies ist eine Diskussion zu Beleidigung. innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 08.06.2011, 03:17
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Beleidigung.

Sagen wir mal Ein Autofahrer bleibt einfach in einer einspurigen Seitenstraße stehen und geht vom Auto weg. Ein weiterer Autofahrer der nun nicht mehr durchkommt hupt mehrmals und dann kommt der erste nach einer Weile zurück und schreit ihm laut SIE SIND EIN ********* durchs Fenster. Dies wird von mehreren unabhängigen Zeugen vor der Polizei bestätigt und A leugnet es auch gar nicht dies gesagt zu haben, er entschuldigt sich auch. Trotzdem zeigt ihn B wegen Beleidigung an. Was erwartet A nun? Geldstrafe? Wie viel? Und wer bekommt es, der Beleidigte (Hat Verkehrs-RSV) oder die Staatskasse?
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Alt 08.06.2011, 13:33
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AW: Beleidigung.

Zitat:
Was erwartet A nun? Geldstrafe?
Das könnte sein, aber vielleicht wird das Verfahren auch wegen geringer Schuld und mangels öffentlichem Interesse eingestellt. Sollte eine Geldstrafe verhängt werden, so geht die entweder an die Staatkasse oder an eine gemeinnützige Einrichtung, in keinem Fall jedoch an den Beleidigten.

Der Beleidigte selbst muss seinerseits mit einem Bußgeldverfahren wegen Falschparken mit Behinderung und je nach genauen Umständen noch mit einer Strafanzeige wegen Nötigung rechnen. Ersteres ist auf jeden Fall erfüllt und da nützt ihm die RSV auch nicht.

Es würde mich daher nicht überraschen, wenn der Beleidigte B am Ende ein Bußgeld bezahlen muss, der Beleidiger A aber nichts.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.06.2011, 03:18
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AW: Beleidigung.

Das war wohl ein Missverständnis. Der Beleidiger ist einfach vom Auto weg gegangen und hat den Beleidigten blockiert. Und das Wort ist leider zensiert, es ging um das Wort A-Loch.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.06.2011, 09:17
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AW: Beleidigung.

Dann bekommt der Beleidiger ein Bußgeld über 15€ wegen Falschparken.

Die Strafanzeige wegen Beleidigung ist für die Staatsanwaltschaft "Kinderkram", die ohne Folgen für den Beleidiger eingestellt wird, wenn der Staatsanwalt nicht gerade besondere Langeweile hat.
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