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Beinaheunfall mit Fahrerflucht

Dies ist eine Diskussion zu Beinaheunfall mit Fahrerflucht innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 20:15
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Beinaheunfall mit Fahrerflucht

Person A überquert eine verkehrsberuhigte Straße (30 km/h) an deren Kreuzung mit einer "normalen" Straße.
Als sich Person A schon halb auf der Straße befindet, kommt ein PKW aus dieser verkehrsberuhigten Straße mit deutlich höherer Geschwindigkeit als 30 km/h und biegt rechts auf die "normale" Straße ab.
Der Fahrer B des PKW achtet zu keiner Zeit auf die Straße, beschäftigt sich lieber mit seinem Handy.
Dabei überfährt er Person A nur deshalb nicht, da diese sich mit einem beherzten Sprung nach hinten rettet.
Es gibt hierfür zwei Zeugen C und D.
Der Fahrer B hält nicht an, da er es vermutlich nicht einmal bemerkt, und begeht quasi Fahrerflucht.

Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss B rechnen?

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 22:16
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AW: Beinaheunfall mit Fahrerflucht

Bei A-D wird es sich sicher durchweg um Personen handeln, von denen die veröffentlichte Meinung allgemein wenig Notiz nimmt und die auch keinen beruflichen oder privaten Kontakt zu Mitarbeitern von strafverfolgenden Behörden haben.
So wird die Staatsanwaltschaft vermutlich wenig Aussicht (und Notwendigkeit) sehen, dem B hier einen Verstoß gegen §315c StGB anhängen zu können und das Verfahren bald einstellen, sofern sie es überhaupt begonnen hat.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 04:59
V.I.P.
 
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AW: Beinaheunfall mit Fahrerflucht

Im geschilderten Fall erkenne ich keinen § 315c StGB.

Ich sehe hier lediglich das Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten gem. der StVO. Welche hier genau vorliegen, erkenne ich aber aus dem geschilderten Sachverhalt nicht. Evtl. hat hier auch der Fußgänger falsch gehandelt.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 08:47
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AW: Beinaheunfall mit Fahrerflucht

Fahrerflucht liegt m.E. hier nicht vor.

Es ist niemand geschädigt worden. Die Situation ist glimpflich ausgegangen, auch wenn Person A selbstverständlich pikiert ist.

Grundsätzlich kann man immer eine Anzeige machen. Wenn man glaubhafte Zeugen beibringen kann - gut so.

Doch was will man in diesem Fall anzeigen, was will man bewirken ? Die Polizei wird die Anzeige aufnehmen und die Staatsanwaltschaft wird mit hoher Wahrscheinlichkeit das Verfahren einstellen.

Aussagen wie:
  • ... war zu schnell ...
  • ... ist rücksichtslos gefahren ...
  • ... hat telefoniert ...
  • ... hat Fahrerflucht begangen (weil einfach weitergefahren) ...

hören sich zwar gut an, lassen sich aber i.d.R. nicht so festmachen, dass die Staatsanwaltschaft das durchziehen würde.
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