Dies ist eine Diskussion zu Beinahe Unfall auf Supermarktparkplatz - Anzeige / Fahrerflucht? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Beinahe Unfall auf Supermarktparkplatz - Anzeige / Fahrerflucht? folgender fiktiver Fall: Fahrer A möchte am Supermarktparkplatz rückwärts ausparken und würde aufgrund des toten Winkels Fußgänger B nicht sehen. Nachdem Fahrer A seinen Wagen schon aus der Parklücke rangiert hätte, würde es einen Schlag auf der Beifahrerseite geben, da der beinahe touchierte Fußgänger B mit voller Wucht gegen die Wagentür tretten würde. Der Tritt des Fußgängers B wäre so fest, dass hinterher Abriebspuren des Gummiprofils der Sohle am Lack kleben würden. Fußgänger B würde beginnen Fahrer A zu beschimpfen, ob er spinnen würde und Fahrer A ihn beinahe überfahren hätte und Fußgänger B sich nur mit einem Sprung retten hätte können. Fahrer A würde nachfragen, was ihm das Recht gibt deswegen mit voller Wucht ans Auto zu treten, woraufhin der Fußgänger B mit der Polizei drohen würde. Fahrer A würde dem zustimmen und bekannt geben, dass er kein Handy mitführen würde, woraufhin der Fußgänger B im weiterhin aufbrausenden und schreienden Ton erwidern würde, dass er ebenfalls kein Handy mitführen würde. Fußgänger B würde dann zu seinem Auto gehen und beginnen die Einkäufe einzuladen, wobei er weiterhin schimpfen würde. Fahrer A würde sehen, dass der Fußgänger B nicht verletzt ist und würde sich vom Parkplatz entfernen. Nun meine Frage: Kann Fußgänger B den Fahrer A anzeigen? Wenn ja, wegen was? Hat Fahrer A Fahrerflucht begangen? Vielen Dank! |
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| AW: Beinahe Unfall auf Supermarktparkplatz - Anzeige / Fahrerflucht? Nein, wieso. Es kam doch zu keinem Unfall... Eher sollte sich B Gedanken machen, wegen sachbeschädigung und Beleidigung. |
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| AW: Beinahe Unfall auf Supermarktparkplatz - Anzeige / Fahrerflucht? Genau. Der Fußgänger hat sich strafbar uind sdchadenersatzpflichtig gemacht, der Autofahrer handelte "lediglich" ordnungswidrig (nicht beachtete Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren). Ein Verkehrsunfall war das aber nicht, weil der Tritt nicht dem typischen Gefahrenpotential eines im Straßenverkehr betriebenen KFZ zugeordnet werden kann. Daher beging A auch keine Unfallflucht.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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