Dies ist eine Diskussion zu Beim Schwarzfahren erwischt wurde Person a! innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Beim Schwarzfahren erwischt wurde Person a! nehmen wir an Person A wird in einer Woche 18, hat den FS auch schon fertig aber darf noch nicht fahren! Sie bekam vor 1 Jahr mal eine Verwarnung wegen moppedtunens. Suie löegte eine wegstrecke von 500m zurück und zeigte sich bei der polizei geständig und höflich. welche strafe darf erwartet werden? wird der person an ihrem geburtstag der fs ausgehändigt? wenn nein, kann pers. a etwas dagegen machen? MFG |
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| AW: Beim Schwarzfahren erwischt wurde Person a! Ist mit Schwarzfahren hier gemeint Fahren ohne Fahrerlaubnis? Bitte den Fall mal etwas genauer schildern, denn aus der Schilderung werde ich nicht so ganz schlau. |
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| AW: Beim Schwarzfahren erwischt wurde Person a! Ja, person a hat den führerschein schon, aber er ist ja erst gültig sobald er 18 wird. also praktisch fahren ohne führerschein. |
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| AW: Beim Schwarzfahren erwischt wurde Person a! Ich denke, man müsste schon mehr als ein Auge zudrücken, um A den Führerschein am Geburtstag aushändigen zu können. Indem A es nicht abwarten konnte, hat sie sich ihren 18. Geburtstag wohl selbst verbockt. Ich wäre nicht erstaunt, wenn sie nun noch weitere zwei Jahre auf ihren Fs warten dürfte. MfG |
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| AW: Beim Schwarzfahren erwischt wurde Person a! aber person a könnte ihren schein doch auch in der tschechei machen und somit bei uns fahren dürfen? MFG |
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| AW: Beim Schwarzfahren erwischt wurde Person a! Nein, da muesste die Person schon einen dauerhaften Wohnsitz in der Tschechei nachweisen koennen. |
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| AW: Beim Schwarzfahren erwischt wurde Person a! Zitat:
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| AW: Beim Schwarzfahren erwischt wurde Person a! Falls jemand in D ein Fahrverbot hat, nützt ihm auch eine FE aus einem anderen Land nichts, selbst wenn derjenige einen Wohnsitz z.B. in Tschechien anmelden würde und dort 6 Monate seinen Lebensmittelpunkt hätte. Bei einem Entzug und einer Sperrfrist gehen die Meinungen teilweise auseinander, hier habe ich nicht den aktuellsten Stand der Diskussionen. Teilweise wurde aber auch die Meinung vertreten dass in einem solchen Fall mit einem EU Führerschein gefahren werden dürfe und i.d.R. ein Fahrverbot ausgesprochen wird, wenn man in eine Kontrolle kommt. Es dürfte aber generell schwierig werden, bei einer Kontrolle in D mit einem in D zugelassenen Fahrzeug, einem deutschen Personalausweis und einem EU Führerschein glaubhaft zu machen, dass man im Ausland lebt... |
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