Dies ist eine Diskussion zu Baucontainer vor Grundstücksausfahrt innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Baucontainer vor Grundstücksausfahrt Nach einer einwöchigen Tagung steht vor der Ausfahrt ein Baucontainer. Das KFZ des Hauseigentümers befindet sich auf dem Grundstück. Ein Verlassen des Grundstücks mit dem KFZ ist nicht möglich. Im Briefkasten befindet sich keinerlei Hinweis, dass diese Baumaßnahme angekündigt wurde und wer dafür verantwortlich ist. Weiter ist auch keine Baumaßnahme erkennbar, es stehen dort nur die Container vor der Einfahrt. An den Containern befindet sich auch keinerlei Hinweis auf den Eigentümer bzw. die Baufirma. Nun ist der Hauseigentümer selbstständig und muss mit diesem KFZ Servicefahrten unternehmen. Jetzt die Fragen: 1.) Welche Zeit ist zur Beseitigung als angemessen zu betrachten? So ein Baucontainer kann ja auch nicht von jedem x-beliebigen Abschleppunternehmer entfernt werden, da muss schon ein Kranwagen kommen. 2.) Der Hauseigentümer ist selbst nicht in der Lage, den Eigentümer der Baucontainer zu ermitteln. In sofern wäre es ja am sinnvollsten, die Polizei zu rufen und diese veranlasst dann die Beseitigung. Kommen in diesem Fall Kosten auf den Grundstückseigentümer zu? 3.) Da ja Servicetermine anstehen, muss der Firmeninhaber mobil sein. Darf er bis zur Beseitigung der Behinderung jede Servicefahrt mit dem Taxi oder einem Mietwagen absolvieren und die Kosten anschließend dem Verursacher in Rechung stellen? Bin auf die Antworten gespannt... |
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| AW: Baucontainer vor Grundstücksausfahrt Wenn der Container VOR der Grundstückszufahrt auf öffentlichem Grund steht - hat der Zufahrtsberechtigte Glück : Ordnungsamt anrufen, und die "abgestellten Gegenstände" kostenpflichtig entfernen lassen - sofern der Behörde nicht eine Genehmigung vorliegt, dort Baucontainer aufstellen zu dürfen (was für den Bereich direkt vor einer Zufahrt sehr unwahrscheinlich ist); im Falle einer Genehmigung kann jemand verantwortlich zur Zahlung der Umsetzungskosten herangezogen werden. Fehlt Genehmigung und Verantwortlicher, bleibt das Amt auf den Kosten sitzen. Doch entfernt werden muss in jedem Falle vor der Zufahrt. Blöd nur, wenn der Container auf dem Privatgrundstück abgestellt wurde - dann kann zwar das Ordnungsamt gefragt werden, ob Hinweise vorliegen; doch wenn niemand ´was weiß, wird der Berechtigte zunächst auf eigene Kosten entfernen lassen müssen und eines Tages eventuell den Verantwortliochen ermitteln lassen können, der dann vielleicht auch schon zufällig in Insolvenz ist ... Deswegen wäre ich hier auch sehr sparsam mit Taxikosten etc..
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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