Dies ist eine Diskussion zu Autounfall innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Autounfall Wenn die Beifahrer wieder an der Unfallstelle ankommen und den Polizisten angeben, nicht mitgefahren zu sein, könnten sie dann vor Gericht trotzdem die Strafmindernde Geschichte des Unfallfahrers unterstützen? Wir gehen davon aus, dass die Beifahrer nicht von den Polizisten vernommen wurden und auch keine Personalien aufgenommen wurden. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass niemand bei dem Unfall zu Schaden gekommen ist. |
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| AW: Autounfall Zitat:
Wie wollen denn Personen die"angeblich" nicht dabei waren eine Zeugenaussage machen?? Der Kerl war besoffen und ist erst gegen ne Laterne und dann in den Graben gefahren!! Mit Sicherheit wird sich an dieser Tatsache nichts ändern!! Mit wiviel Alkohol ist er denn unterwegs gewesen? MPU, Punkte, Fahrverbot, Geldstrafe, Schadenersatz wegen der Laterne... mfg
__________________ Meine Kommentare müssen nicht der Wahrheit entsprechen. Ich schreibe hier nur meine eigenen Erfahrungen und meine eigene Meinung nieder. Jeder Mensch macht Fehler. Ich lasse mich auch gerne berichtigen ![]() Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten |
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| AW: Autounfall Solche Gerichtsverhandlungen bekommen häufig einen hohen Unterhaltungswert (welchen nicht alle Beteiligten wirklich geniessen können). Da tauchen plötzlich zwei Zeugen auf, bei denen sich die Polizisten erinnern, dass die angegeben haben, zum Unfallzeitpunkt nicht am Unfallort gewesen zu sein und tischen eine Jenseitsstory von einem Wildschwein auf, welches plötzlich die Stra0ße überquert hat und den Fahrer zum Ausweichen gezwungen hat... Die Glaubwürdigkeit von Zeugen die bei der ersten Befragung die Polizei belogen haben ist traditionell eher gering, die Gefahr sich in Widersprüche zu verstricken eher hoch und die uneidliche Falschaussage schnell erfüllt. Ach ja, die Richter haben ihr ganzes Berufsleben mit solchen Leuten zu tun...
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| aussage, beifahrer, unfall |
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