Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Autofahrt über 1,5 Promille

Dies ist eine Diskussion zu Autofahrt über 1,5 Promille innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.06.2011, 10:29
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 14
Keine Wertung, chanceless hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chanceless hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chanceless hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chanceless hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chanceless hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chanceless hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chanceless hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chanceless hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chanceless hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chanceless hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Autofahrt über 1,5 Promille

Hallöchen,

X gondelt mit seinem Auto betrunken in der Weltgeschichte herum. Verursacht fast einen Unfall. Die Polizei ist Zeuge. Die BAK beträgt über 1,5 Promille.

Wenn ich richtig informiert bin, geht es dann für X nicht "nur" um Trunkenheit im Straßenverkehr sondern auch um Gefährdung, richtig?

Was kann auf X zukommen?

lg chanceless
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.06.2011, 21:42
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Braunschweig
Alter: 51
Beiträge: 1.675
99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)  
AW: Autofahrt über 1,5 Promille

Zitat:
Zitat von chanceless Beitrag anzeigen
X gondelt mit seinem Auto betrunken in der Weltgeschichte herum. Verursacht fast einen Unfall.... Die BAK beträgt über 1,5 Promille.
Wenn ich richtig informiert bin, geht es dann für X nicht "nur" um Trunkenheit im Straßenverkehr sondern auch um Gefährdung, richtig?
Auf X kommt ein Strafverfahren gem. § 316 StGB zu.
§ 316 StGB regelt u. a. die (folgenlose) Trunkenheitsfahrt und stellt ein abstraktes Gefährdungsdelikt dar.
Im Regelfall hat man zu erwarten ein Monat Geldstrafe und neun Monate Führerscheinentzug. Beides kann aber, je nach den Umständen des Einzelfalls nach oben oder unten abweichen. Auch spielt es eine Rolle, ob man Ersttäter ist oder Mehrfachtäter.
Ich gehe davon aus, daß in der Flensburger Punktekartei keine oder fast keine Punkte gesammelt sind. Ansonsten würden sich hier auch bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis weitere Konsequenzen ergeben.

Aus dem Sachverhalt: 'Verursacht fast einen Unfall'

Hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Näheres siehe § 315c StGB, welcher die konkrete Straßenverkehrsgefährdung regelt.

§ 315c StGB Abs. 1 StGB - Gefährdung des Straßenvekehrs
Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Hier müßte schon eine sehr konkrete Gefährdung vorliegen!
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!

Geändert von klausschlesinge (06.06.2011 um 00:37 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 17:29
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 14
Keine Wertung, chanceless hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chanceless hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chanceless hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chanceless hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chanceless hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chanceless hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chanceless hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chanceless hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chanceless hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, chanceless hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Autofahrt über 1,5 Promille

Vielen Dank für die informative Antwort

Ja, ich gehe auch von einem Ersttäter ohne vorherige Punktebelastung in Flensburg aus.

Zitat:
Hier müßte schon eine sehr konkrete Gefährdung vorliegen!
Ist diese Gefährdung gegeben, wenn X auf die Gegenfahrbahn gerät und fast frontal in ein Auto fährt?

lg chanceless
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 13:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Braunschweig
Alter: 51
Beiträge: 1.675
99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)  
AW: Autofahrt über 1,5 Promille

Zitat:
Zitat von chanceless Beitrag anzeigen
Ist diese Gefährdung gegeben, wenn X auf die Gegenfahrbahn gerät und fast frontal in ein Auto fährt?
Ja.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Fahrradfahrt über 1,6 Promille Straßenverkehrsrecht 07.04.2011 07:19
Autofahrt... Straßenverkehrsrecht 26.09.2007 21:28
Fahren über 1,4 Promille im Blut Straßenverkehrsrecht 12.12.2006 13:57
Handynutzung während der Autofahrt? Straßenverkehrsrecht 21.07.2005 22:51





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Straßenverkehrsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN