Dies ist eine Diskussion zu Autofahrt über 1,5 Promille innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Autofahrt über 1,5 Promille X gondelt mit seinem Auto betrunken in der Weltgeschichte herum. Verursacht fast einen Unfall. Die Polizei ist Zeuge. Die BAK beträgt über 1,5 Promille. Wenn ich richtig informiert bin, geht es dann für X nicht "nur" um Trunkenheit im Straßenverkehr sondern auch um Gefährdung, richtig? Was kann auf X zukommen? lg chanceless |
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| AW: Autofahrt über 1,5 Promille Zitat:
§ 316 StGB regelt u. a. die (folgenlose) Trunkenheitsfahrt und stellt ein abstraktes Gefährdungsdelikt dar. Im Regelfall hat man zu erwarten ein Monat Geldstrafe und neun Monate Führerscheinentzug. Beides kann aber, je nach den Umständen des Einzelfalls nach oben oder unten abweichen. Auch spielt es eine Rolle, ob man Ersttäter ist oder Mehrfachtäter. Ich gehe davon aus, daß in der Flensburger Punktekartei keine oder fast keine Punkte gesammelt sind. Ansonsten würden sich hier auch bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis weitere Konsequenzen ergeben. Aus dem Sachverhalt: 'Verursacht fast einen Unfall' Hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Näheres siehe § 315c StGB, welcher die konkrete Straßenverkehrsgefährdung regelt. § 315c StGB Abs. 1 StGB - Gefährdung des Straßenvekehrs Wer im Straßenverkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder 2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos a) die Vorfahrt nicht beachtet, b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt, d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt, e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält, f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hier müßte schon eine sehr konkrete Gefährdung vorliegen!
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (06.06.2011 um 00:37 Uhr). |
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| AW: Autofahrt über 1,5 Promille Vielen Dank für die informative Antwort ![]() Ja, ich gehe auch von einem Ersttäter ohne vorherige Punktebelastung in Flensburg aus. Zitat:
lg chanceless |
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| AW: Autofahrt über 1,5 Promille Ja.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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