Dies ist eine Diskussion zu Auto zulassen -- wo? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Auto zulassen -- wo? Ich bin hier sicherlich im verkehrten Bereich gelandet, aber ich weiss nicht wo ich das sonst einordnen soll. variable Eckdaten: Vater wohnhaft in Ort. Tochter wohnhaft in Stadt. Ort und Stadt sind gut 200 km entfernt und auch in verschiedenen Bundesländern. Nun könnte sich folgendes so ereignet haben: Angenommen der Vater, nett wie er wäre, sponsort der Tochter ein gebrauchtes Auto. Vater wäre Versicherungsnehmer - als Zweitwagen. Tochter ginge in Stadt mit Vollmacht vom Vater, Doppelkarte der Versicherung etc.pp zur Zulassungsstelle und möchte den Wagen nun dort zulassen. Zulassungsstelle würde die Zulassung verweigern, da der Wagen nur am Wohnort, in dem Fall in Ort und nicht in Stadt zugelassen werden dürfte. Richtig oder falsch? Vielen Dank |
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| AW: Auto zulassen -- wo? Wenn der Wagen als Zweitwagen auf den Vater zugelassen werden soll, muss dies am Wohnort des Vaters gemacht werden. |
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| AW: Auto zulassen -- wo? Hmmh, Danke für die Antwort. Dadurch das der Vater Versicherungsnehmer wäre, bliebe ja keine andere Konstellation übrig. Oder würde auch die Konstellation gehen, dass Vater Versicherungsnehmer und Tochter den Wagen auf sich selber zuliesse? Das ginge dann aber nicht als Zweitwagen bei der Versicherung? |
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| AW: Auto zulassen -- wo? Rosinen picken gibts nicht. Entweder der Vater lässt den Wagen als Zweitwagen zu, dann in seinem Wohnort, oder die Tochter in ihrem. Es kommt also nur darauf an, wer der Halter ist.
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