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Auto weggeschoben

Dies ist eine Diskussion zu Auto weggeschoben innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 00:36
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Auto weggeschoben

Welchen Strafbestand begeht man, wenn man das nicht abgeschlossene und mit komplett geöffneten Fenstern dastehende Kfz eines anderen einfach um 5 Meter zur Seite schiebt, obwohl man weiß, dass der Fahrer in einem Imbiss nebenan sitzt. Kfz stand leicht behindernd in der Einfahrt. Für diese Aktion muss man natürlich kurz einsteigen und die Handbremse lösen und umgekehrt.
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Wie könnt ihr es wagen!? Ich habe für dieses Land gekämpft!!

Geändert von Schoeneberg30 (16.08.2011 um 03:19 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 11:21
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AW: Auto weggeschoben

Kein "Hausfriedensbruch" ist bezüglich eines normalen KFZ anzunehmen.

Mir würde hier die "unbefugte Benutzung eines (Kraft-)Fahrzeuges" einfallen, die allerdings gerechtfertigt sein könnte durch das "Selbsthilferecht des Besitzers" (Zufahrtsberechtigten).
Kommt natürlich -- wie immer -- auf die Details an.
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Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.

Geändert von CEMartin (16.08.2011 um 12:09 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 13:40
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AW: Auto weggeschoben

Der Fahrer muss hier übrigens auch mit einem Bußgeld rechnen, da er das Fahrzeug nicht gegen unbefugte Benutzung gesichert hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 14:01
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AW: Auto weggeschoben

"Sie verließen Ihr Kraftfahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu sichern; B- Delikt, 15,- €"; wegen § 14 II StVO.

Stimmt, -- auch wenn´s hier noch nicht zur Debatte stand; ebensowenig das "leicht behindernde" Parken in der Grundstückszufahrt.
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Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 14:11
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AW: Auto weggeschoben

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der Fahrer hier möglicherweise die höhere Strafe zu erwarten hat, da ich auch nicht genau weiß ob der Fragesteller hier Fahrer oder Wegschieber ist.

Für den Wegschieber würde ich nämlich nach einer Anzeige durch den Fahrer erwarten, dass das Verfahren nach § 153 StPO eingestellt wird.

Wegen des Parkverstoßes könnte der Fahrer natürlich auch noch belangt werden.

Wenn man die Polizei und die Staatsanwaltschaft mit derartigem Kleinkram belästigt, dann sollte man sich jedenfalls nicht über so eine Retourkutsche wundern.
Angelito and CEMartin like this.
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Alt 16.08.2011, 14:35
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  #7 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 23:25
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AW: Auto weggeschoben

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