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Auto von Bekanntem geliehen - Unfall

Dies ist eine Diskussion zu Auto von Bekanntem geliehen - Unfall innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.10.2007, 19:51
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Auto von Bekanntem geliehen - Unfall

Hi,

angenommen Person X leiht sich von Person Y das Auto (Auto gehört Mutter von Person Y,Person Z). Es gibt keinerlei Absprachen bei einem evtl. Schaden oder anderem. Person X fährt nun und bei dem Ausparken geschieht ein Unglück: Person X fährt in ein hinter ihm parkendes Fahrzeug A.
Nun gibt es einige Auseinandersetzungen mit Person Z und Person Z versucht Person X noch einen anderen Schaden an dem Wagen anzulasten.

Muss Person X dennoch für den angeblich entstandenen Schaden am gegnerischen Fahrzeug A aufkommen?
Am Fahrzeug von Person Z ist kein Schaden entstanden.

Irgendwelche moralischen Bedenken sollen hier bitte außen vor gelassen werden.

Lg
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Alt 01.10.2007, 21:22
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AW: Auto von Bekanntem geliehen - Unfall

X muss für sämtliche Schäden aufkommen, die aus dem Unfall resultieren. Dazu gehört auch die Schadensersatzforderung für Schäden am Fahrzeug A, wenn dieser Wagen beschädigt wurde, und Z (bzw deren Versicherung) deshalb in Anspruch genommen wurde. Allerdings ist X auch direkt dem Eigentümer des Fahrzeuges A zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Gruß
Marcus
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  #3 (permalink)  
Alt 01.10.2007, 21:25
V.I.P.
 
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AW: Auto von Bekanntem geliehen - Unfall

Gibt es dafür irgendwelche Urteile oder Gesetzesgrundlagen?
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  #4 (permalink)  
Alt 01.10.2007, 22:06
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AW: Auto von Bekanntem geliehen - Unfall

§§ 18, 7 I, III StVG, 823 BGB.
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