Dies ist eine Diskussion zu Auto von Bekanntem geliehen - Unfall innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Auto von Bekanntem geliehen - Unfall angenommen Person X leiht sich von Person Y das Auto (Auto gehört Mutter von Person Y,Person Z). Es gibt keinerlei Absprachen bei einem evtl. Schaden oder anderem. Person X fährt nun und bei dem Ausparken geschieht ein Unglück: Person X fährt in ein hinter ihm parkendes Fahrzeug A. Nun gibt es einige Auseinandersetzungen mit Person Z und Person Z versucht Person X noch einen anderen Schaden an dem Wagen anzulasten. Muss Person X dennoch für den angeblich entstandenen Schaden am gegnerischen Fahrzeug A aufkommen? Am Fahrzeug von Person Z ist kein Schaden entstanden. Irgendwelche moralischen Bedenken sollen hier bitte außen vor gelassen werden. Lg
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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| AW: Auto von Bekanntem geliehen - Unfall X muss für sämtliche Schäden aufkommen, die aus dem Unfall resultieren. Dazu gehört auch die Schadensersatzforderung für Schäden am Fahrzeug A, wenn dieser Wagen beschädigt wurde, und Z (bzw deren Versicherung) deshalb in Anspruch genommen wurde. Allerdings ist X auch direkt dem Eigentümer des Fahrzeuges A zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Auto von Bekanntem geliehen - Unfall Gibt es dafür irgendwelche Urteile oder Gesetzesgrundlagen?
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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| AW: Auto von Bekanntem geliehen - Unfall §§ 18, 7 I, III StVG, 823 BGB.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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