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Auto STEHT bei roter Ampel, geblitzt

Dies ist eine Diskussion zu Auto STEHT bei roter Ampel, geblitzt innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 07.10.2011, 20:05
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Auto STEHT bei roter Ampel, geblitzt

Guten Abend,

ein sehr komischer Sachverhalt:
Fahrer X will an einer grünen Ampel nach links abbiegen. Durch die vorausfahrenden Fahrzeuge muß X an der Ampel anhalten. Das Fahrzeug steht etwa 2m nach der Haltelinie. Inzwischen wird gelb. Da die Kreuzung eine Blitzanlage hat, fährt X auch nicht mehr. Nach der Vergewisserung, daß hinter ihm keine Fahrzeuge sind, fährt X wieder ordentlich zurück, damit er auch richtig die Ampel sieht. In einem dieser Augenblicke wurde X geblitzt, es wurde nicht bemerkt, erst, als eine Anhörung zur Ordnungswidrigkeit vom Amt kam.
Ordnungswidrigkeit: Mißachtung des Rotlichts an der Lichtzeichenanlage.

Die beiden Fotos zeigen auch eindeutig, daß das Auto von X stand.

Ist dieser Tatbestand zu ahnden? X hätte ja gar nicht anders reagieren können, als anzuhalten. Mit anderen Worten, X stand 2 m nach der Haltelinie, als die Ampel auf gelb bzw. dann rot schaltete.

Welche Meinung habt Ihr dazu?

Viele Grüße!! Und Danke!!
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Alt 07.10.2011, 20:10
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AW: Auto STEHT bei roter Ampel, geblitzt

Was nun, stand er oder fuhr er rückwärts?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 21:21
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AW: Auto STEHT bei roter Ampel, geblitzt

Es ist der auslösenden Kontaktschleife unter dem Asphalt egal, in welcher Richtung sie überfahren wird.

Vorliegend wurde kein Rotlichtverstoß begangen, auch kein Gelblichtverstoß. Vielmehr ist der Fahrer in den geschützten Kreuzungsbereich hinter der Haltlinie eingefahren, obwohl nicht sicher war, dass dieser noch innerhalb der Grünphase wieder verlassen sein würde; er hätte trotz GRÜN vor der Haltlinie stehenbleiben und warten müssen, um nachher nicht im Wege zu stehen (oder erst wieder rückwärts fahren zu müssen. -- das ist eine kleinere OWI- bagatelle im Wert von ca,. 15,- €.
Sachverhalt so schildern (Einspruch).
charles0308 and Humungus like this.
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Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 22:04
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AW: Auto STEHT bei roter Ampel, geblitzt

Vielen Dank!
Es war nicht vorauszusehen, daß es einen Halt geben würde. Es war kein Stau, sondern einer der 3 oder 4 vorausfahrenden PKW fuhr extrem langsam, sodaß für den Geblitzten schon wieder gelb wurde.

X konnte bei grün nicht über die Kreuzung. Er stoppte deshalb bei gelb 2m hinter der Haltelinie. Wurde geblitzt. Danach fuhr er wieder zurück.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 22:50
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AW: Auto STEHT bei roter Ampel, geblitzt

Wenn´s tatsächlich auch für einen Idealfahrer nicht vorhersehbar war, dass der Verkehrsfluss plötzlich stocken würde (etwa, weil der vorausfahrende Wagen plötzlich einfach stoppte, obwohl noch genug Raum zum Aufschließen an dessen vorausfahrende Fze gewesen wäre), -- dann sollte ein Einspruch sogar zur vollständigen Verfahrenseinstellung führen können (also bitte die Formulierung des Sachverhaltes im Einspruch [fristgerecht ! Datum der nachweisbaren Zustellung ist dabei entscheidend] entsprechend sorgfältig / ausführlich wählen).

Viel Erfolg würden wir dem fiktiven Betroffenen "X" wünschen !
__________________
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Alt 10.10.2011, 09:50
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AW: Auto STEHT bei roter Ampel, geblitzt

Herzlichen Dank den Schreibern!

Ich muß hinzufügen, der Halter des KfZ ist nicht selber gefahren. Die Fotos des Blitzers sind aber aus einiger Entfernung aufgenommen, der Kopf des Fahrers ist ein kleiner grauer Fleck. Es ist definitiv kein Gesicht zu erkennen.
Ist man in diesem Fall verpflichtet anzugeben, wer fuhr? Oder kommt es dann zuur Weiterverfolgung und höherem Bußgeld?

Danke für die Geduld!
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  #7 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 09:58
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AW: Auto STEHT bei roter Ampel, geblitzt

Zitat:
Zitat von donnerstag99 Beitrag anzeigen
Ist man in diesem Fall verpflichtet anzugeben, wer fuhr? Oder kommt es dann zuur Weiterverfolgung und höherem Bußgeld?
Ja. Generell muß man angeben, wer gefahren ist. Es gibt nur eine Ausnahme, und zwar, immer dann, wenn es sich um einen nahen Angehörigen handelt, bezüglich welchem der von der Bußgeldstelle angeschriebene Halter ein Zeugnisverweigerungsrecht hat (sh. § 52 StPO). Das Bußgeld wird nicht erhöht. Es könnte aber zur Auflage des Führens eines Fahrtenbuches kommen.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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  #8 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 10:03
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AW: Auto STEHT bei roter Ampel, geblitzt

Ich warne auch vor dummen Ausreden gegenüber der Bußgeldbehörde! - Oft wird an Lichtzeichenanlagen, um einen sogen. 'Rotlichtverstoß' nachzuweisen, auch zweimal kurz hintereinander geblitzt. Dadurch lassen sich zumindest bedingt auch Rückschlüsse auf die Geschwindigkeit ziehen. Und im Kreuzungsbereich bremsen, weil dort einer zu langsam fährt, der dann nachher auf dem Bild nicht mehr erkennbar ist...
Da sollte man sich zunächst -notfalls über einen Rechtsanwalt- komplette Akteneinsicht verschaffen.
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  #9 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 16:04
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AW: Auto STEHT bei roter Ampel, geblitzt

Vielen Dank nochmals für die Antworten!

Es ist auf beiden Fotos deutlich zu sehen, daß sich das Auto nicht bewegte. Und es war tasächlich so, daß die vorausfahrenden Fahrzeuge plötzlich langsam wurden, weshalb 2m nach der Haltelinie angehalten werden mußte.
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  #10 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 18:21
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AW: Auto STEHT bei roter Ampel, geblitzt

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Ich warne auch vor dummen Ausreden gegenüber der Bußgeldbehörde! - Oft wird an Lichtzeichenanlagen, um einen sogen. 'Rotlichtverstoß' nachzuweisen, auch zweimal kurz hintereinander geblitzt. Dadurch lassen sich zumindest bedingt auch Rückschlüsse auf die Geschwindigkeit ziehen. Und im Kreuzungsbereich bremsen, weil dort einer zu langsam fährt, der dann nachher auf dem Bild nicht mehr erkennbar ist...
Da sollte man sich zunächst -notfalls über einen Rechtsanwalt- komplette Akteneinsicht verschaffen.
Es wird eigentlich immer so aufgenommen, daß festzustellen ist ob "die rote Ampel überfahren" wurde oder ob das Fahrzeug direkt hinter der Haltelinie noch zum Stehen kam. (Das macht zumindest einen Unterschied in der Bußgeldhöhe.)

Manchmal werden Radar- und Blitzampelfotos auch schlicht falsch ausgewertet - einfach Widerspruch einlegen und die eigene Sicht der Dinge freundlich darlegen. Vielleicht ist sie ja überzeugend.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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