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Auto an nicht sichtbarem Mäuerchen in Parkhaus beschädigt

Dies ist eine Diskussion zu Auto an nicht sichtbarem Mäuerchen in Parkhaus beschädigt innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 20:32
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Auto an nicht sichtbarem Mäuerchen in Parkhaus beschädigt

Guten Tag zusammen!

Zu meiner Frage finde ich hier leider kein Pendant so hoffe ich dass ich in diesem Forenteil richtig bin.

Es geht jetzt generell mal um Parken in einem Parkhaus.

Stellt euch doch bitte mal vor Ihr seid nur 1,60 m groß und fahrt einen Hunday I30, der die Motorhaube (so wie bei vielen anderen Automarken auch in den letzten Jahren) etwas erhöht hat. (Oh wie sehne ich mich nach den guten alten Fahrzeugen, bei denen man bis zum Ende der Motorhaube schauen konnte - ups ich schweife schon wieder ab - sorry!)

Ihr fahrt zum X-ten mal in das selbe Parkhaus. Nur dummerweise sind die gewohnte Plätze belegt. Einige freie Parktaschen gibt es aber auf dem obersten offenen Parkdeck. Also geht es halt zum erstem mal nach all den Jahren nach ganz oben und es wird in luftiger Höhe geparkt. Warum nicht!

Na ja, ihr fahrt also wie schon tausend mal zuvor in eine der Parktaschen und bemerkt ein kratzendes Geräusch vorn irgendwo unterm Auto. Irritiert setzt Ihr den Wagen ein kleines Stück zurück und das Geräusch lässt sich zu eurem Entsetzen schon wieder vernehmen. Also raus aus dem Wagen und nachgesehen. Es ist kein großer Schaden aber genau am Rande der Stoßstange ist das Material ziemlich abgeschabt. Wie kann das sein? Da fährt man Jahrein Jahraus in diese relativ gut bemessenen Parkbuchten und macht sich auf einmal vorne die Stoßstange an einem etwas zu hoch geratenen Mäuerchen kaputt, welches man gar nicht bemerkt hat. Wie auch? Die Höhe ist weder an einer Signalfarbe zu erkennen noch sind irgendwelche Poller oder Pfähle zu sehen.
Nein! Es wird einem optisch noch vor gegaukelt das man noch genügend Platz zur Verfügung hat.

Wenn Ihr dann anschließend nett und höflich beim Parkhauswächter anfragt wozu denn das Mäuerchen unbedingt so hoch sein muss, heißt es dann lapidar: Die Abgrenzung ist der Norm entsprechend gefertigt worden und braucht nicht weiter gekennzeichnet zu werden. Das ist vom Gesetzgeber nicht unbedingt vorgeschrieben worden.

So! Ende im Gelände! Jetzt kannste mal gucken wer für Deine so unnötigen und einzigen Kratzer jetzt aufkommt. Selber schuld, warum fährste auch in ein Parkhaus?

Kennt jemand von euch solche Fälle oder Beschädigungen - die nicht nötig sind und trotzdem lt. Gesetzgeber rechtens sein sollen? Ich kann dies nicht verstehen.

Liebe Grüße ............. Jutta
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  #2 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 20:44
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AW: Auto an nicht sichtbarem Mäuerchen in Parkhaus beschädigt

Unnötig ist ja mal gänzlich jeder Schaden... Nun ist hier das Problem, dass jeder Verkehrsteilnehmer entsprechende Sorgfalt zu walten hat, auch beim Einparken. Sollte der Fahrzeugführer z.B. beim Rückwärtsfahren aus Gründen der Beladung / Besetzung oder eben aufgrund der baulichen Begebenheiten nicht die nötige Übersicht haben, dass er sicher und schadensfrei einparken kann, gilt hier der Fahrzeugführer als Unfallverursacher. Er hätte sich schließlich einen anderen Parkplatz suchen können (oder gar müssen) oder sich einweisen lassen können...

Somit m.E. eine VOWi gem. § 1/II StVO (ich gehe von einem öffentlichen Parkhaus aus) und normalerweise auch zu 100 % Schuld am Verkehrsunfall...

Hier der Text des § 1/II StVO:
Zitat:
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Achja, ich gehe mal davon aus, dass ein Schaden am Mäuerchen entstanden ist, ansonsten fällt die VOWi natürlich weg. Der Rest dürfte jedoch trotzdem stimmen...
__________________
ET TU, BRUTE?
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Alt 21.10.2011, 00:05
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AW: Auto an nicht sichtbarem Mäuerchen in Parkhaus beschädigt

Zu prüfen wäre, ob das Mäuerchen für den durchschnittlich aufmerksamen Fahrer zu erkennen war oder nicht. Das scheint nach der Sachverhaltsschilderung der Fall zu sein. Damit träfe den Parkhausbetreiber wohl kein Verschulden.
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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Stichworte
abgrenzung, beschädigt, mauer, parkhaus, stoßstange

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