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Aussage nach Unfall

Dies ist eine Diskussion zu Aussage nach Unfall innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 24.03.2010, 08:02
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Aussage nach Unfall

Guten Morgen,

angenommen es passiert ein auffahr unfall. Die Polizei kommt, und der geschädigte sagt, durch die allgemeine Aufregung und das gerede der beteiligten, dass er sich nicht mehr zu 100% sicher ist ob er bereits angefangen hat rückwärts zu fahren. (was man zwar nie vor ort macht und gar nicht unter schock....was dieser aber trotzdem sagt)
Zuhause, nach ein wenig Ruhe rekonstruiert er dann den Unfall und stellt fest, dass er gar nicht rückwärts gefahren sein kann und auch nicht angefangen hat rückwärts zu fahren) da er sich beím rückwärts fahren stets umdreht, was nicht der Fall war, da er lediglich beim schalten im Rückspiegel plötzlich den auffahrenden gesehen hat und es im selben moment schon gekracht hat!
wäre diese erste aussage unter schock bindend? und wenn nicht, was hätte der geschädigte dann im nachhinein zu tun? Was wenn ein zeuge dies alles genau gesehen hat und bestätigt (auch bei einer späteren zeugenaussage bei der polizei) dass der geschädigte noch nicht rückwärts gefahren ist!?

Geändert von dobermaus (24.03.2010 um 10:06 Uhr).
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