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Ausparkender beachtet fließenden Verkehr nicht

Dies ist eine Diskussion zu Ausparkender beachtet fließenden Verkehr nicht innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 10.02.2007, 13:07
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Ausparkender beachtet fließenden Verkehr nicht

Nehmen wir mal an in einer Tempo 30 Zone sind auf der Rechten Seite Parkplätze (90° zu Fahrbahn gedreht). Ein Transporter parkt Rückwarts aus solch einer Parkbucht aus und zwingt einen Motorradfahrer zu einem Brems/Ausweichmanöver, wobei dieser auf Grund der nassen Fahrbahn stürzt. Anschließend kollidieren die beiden Fahrzeuge noch miteinander, wobei am Motorrad durch das ungünstige Zusammentreffen beider Fahrzeuge recht hoher Schaden entsteht (direkt durch den Sturz vielleicht 200€, durch den Zusammenstoß 300-400€). Am Transporter max. 50€ Schaden (z.B. Blinkerglas kaputt)

Gibt es zu solch einer Situation Urteile? Wie sieht es mit der Schuld aus. Würde der Transporterfahrer alleinige Schuld kriegen? Spielt es eine Rolle ob er geblinkt hat oder nicht?

Wie sieht es aus, wenn der Transporterfahrer behauptet, das Motorrad wäre mit 70-80km/h angekommen und der Motorradfahrer aussagt zwar nicht genau 30 aber keinesfalls 40km/h oder schneller gefahren zu sein. Bremsspuren oder ähnliches hätten auf Grund des Regens nicht existiert.

Sicherlich schwieriger Sachverhalt, aber vielleicht gibt es ja doch eindeutige Urteile a la der der auffähr hat immer Schuld

Gruß
der Belgier
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Alt 11.02.2007, 00:52
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AW: Ausparkender beachtet fließenden Verkehr nicht

Guten Abend,

der Fahrer des Lieferwagen hat die besondere Sorgfalt beim Rückwärtsfahren, § 9 V StVO.
Ein Verstoß gegen § 9 StVO im Verhältnis zum fließenden Verkehr führt zur alleinigen Haftung Unfallverursachers, Kö VR 99 993, Dü VR 83 40, NZV 92 238, KG VM 91 2.

Sollte nachgewiesen werden können, daß das Zweirad tatsächlich eine Geschwindigkeit von 70 - 80 km/h gefharen ist, wäre dessen Mithaftung in Betracht.

Gruß
Kamphausen
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