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Ausländer hat Unfall in Deutschland

Dies ist eine Diskussion zu Ausländer hat Unfall in Deutschland innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.11.2003, 20:57
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Ausländer hat Unfall in Deutschland

Hallo,

in welchen Geltungsbereich und welche Gesetze finde ich wo bei folgendem Fallbeispiel:

Ein Franzose hat in Deutschland einen Unfall verursacht.

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 28.11.2003, 23:24
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In Deutschland gilt deutsches Recht. Wer hätte das gedacht?

Alle deutschen Gesetze stehen im Bundesgesetzblatt.

Gruß
Christian

P.S.: möglicherweise kriegt man bei etwas präziseren Fragen auch präzisere Antworten.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.11.2003, 23:59
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@ Campbell

Die Nutzer werden ja gerade von mir immer daraufhin gewiesen ihre Beiträge zu verallgemeinern. Das wird zwar teils gar nicht teils zu stark berücksichtigt, aber dennoch mag ich allgemein hier im Forum abstrakte Anfragen und Sachverhalte lieber sehen.

Grüße
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  #4 (permalink)  
Alt 29.11.2003, 02:37
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Smile

Guten Morgen

Würde ich diese Antwort in meine Prüfungsarbeit schreiben, dann hätte ich die Aufgabenstellung verfehlt. Als Deutsche ist es mir schon bewußt, wo ich lebe und welches Gesetz und Recht hier gilt.

Formuliere ich dann mal anders:

Es gibt das

- Internationale Recht (für mehrere Staaten einheitlich geltend)

- Übernationale Recht (meist EU-Recht) und das

- Nationale Recht.

In welchem Geltungsbereich könnte mein o. gen. Fallbeispiel gehen?

Welche Gesetze könnten zum Tragen kommen? Verkehrsrecht, Aufenthaltsrecht etc.

Wenn wieder nicht gut formuliert, dann brauch ich mal ne Extrastunde

Engelchen
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  #5 (permalink)  
Alt 29.11.2003, 09:07
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Für alle Punkte kommt m.E. deutsches Recht in Betracht. Also zivilrechtlicher Schadenersatz und StGB, wenn je nach Sachverhalt davon etwas erfüllt ist. Zahlen tut wohl seine fr. Versicherung, wenn sie EUweite Fahrten abdeckt. Soweit eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, meine ich, dass die EU Staaten jetzt länderübergreifend das Bußgeld eintreiben können und man daher auch, wenn man wieder zurück im Heimatland ist, nicht der Geldbuße entkommen kann. Ich selbst kenne einen Fall, wo die dt. Behörden sogar auf deutsch (!) einem Polen einen Bußgeldbescheid nach Danzig geschickt haben. Ob diese Geldeintreibung in Polen allerdings durch die EU-Erweiterung auch schon geht...da bin ich mir nicht sicher.

Grüße
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  #6 (permalink)  
Alt 29.11.2003, 13:30
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@Sebastian:
Hast ja prinzipiell Recht mit dem Wunsch um abstrakte Probleme. Seh ich genauso, gerade im Hinblick auf das RBerG.
Hier ist es aber ja wohl a bissle zu abstrakt.


Zitat:
Original geschrieben von engelchen152
Guten Morgen

Würde ich diese Antwort in meine Prüfungsarbeit schreiben, dann hätte ich die Aufgabenstellung verfehlt. Als Deutsche ist es mir schon bewußt, wo ich lebe und welches Gesetz und Recht hier gilt.

Wenn die Aufgabe lautet:
Ein Franzose verursacht in Deutschland einen Verkehrsunfall. Welche Gesetze gelten?
Dann verfehlt meine Antwort die Aufgabenstellung nicht.

Mit ein bißchen Mühe finde ich zig Gesetze, die passen KÖNNTEN.
Z.B.:
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Arbeitszeitgesetz
Autobahnrichtsgeschwindigkeitsverordnung
BGB
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
Bundesrechtsanwaltsordnung
Bußgeldkatalogverordnung
Einkommensteuergesetz
Fahrerlaubnisverordnung
Gerichtskostengesetz
Gerichtsverfassungsgesetz
Gewerbeordnung
Grundgesetz
Haftpflichtgesetz
Jugendgerichtsgesetz
Ordnungswidrigkeitengesetz
Pflichtversicherungsgesetz
Produkthaftungsgesetz
Schuldnerverzeichnisverordnung
Strafgesetzbuch
Strafprozeßordnung
Straßenverkehrsgesetz
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrszulassungsordnung
Versicherungsvertragsgesetz
Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsverfahrensgesetz
Verwaltungsvollstreckungsgesetz
Verwaltungszustellungsgesetz
Zentralregistergesetz
Zivilprozeßordnung

Bitte: ES KOMMT DOCH WIRKLICH DARAUF AN, WAS PASSIERT IST!
Fuhr der Franzose selber? Fuhr er ein Auto? War das Auto zugelassen? Wenn ja, wo? Hat er 'ne Frittenbude und ist Frittierfett auf die Straße gelaufen, woraufhin ein Fahrradfahrer ausgerutscht ist? Lebt er in Deutschland? Arbeitet er hier? Ist er Tourist? Ist der Diplomat? Hat er einen Führerschein? War er gerade auf der Flucht nach einem Banküberfall? Wollte er seine schwangere Frau ins Krankenhaus fahren? Wer ist Unfallbeteiligter? Gab es einen Schaden? Gab es Verletzte? Hat er mit einem Japaner einen Vertrag in Japan geschlossen und kann nun wegen grober Fahrlässigkeit beim Unfall in Deutschland den Vertrag in Japan nicht mehr erfüllen? Ist er vielleicht Fernfahrer oder Busfahrer und seit 30 Stunden am Steuer? Ist er jetzt nach Venezuela abgehauen?

Zitat:
Original geschrieben von engelchen152
Formuliere ich dann mal anders:

Es gibt das

- Internationale Recht (für mehrere Staaten einheitlich geltend)

- Übernationale Recht (meist EU-Recht) und das

- Nationale Recht.

In welchem Geltungsbereich könnte mein o. gen. Fallbeispiel gehen?

Welche Gesetze könnten zum Tragen kommen? Verkehrsrecht, Aufenthaltsrecht etc.

Wenn wieder nicht gut formuliert, dann brauch ich mal ne Extrastunde

Engelchen [/B]
Wenn die Antwort eine staatsrechtliche Abhandlung über internationales und Europarecht sein soll, kann ich mangels tieferer Kenntnisse des Europarechts leider nur soviel sagen: Mir ist nicht bekannt, daß supranationales Recht überhaupt Rechte und Pflichten einzelner Bürger bietet (vielleicht irre ich mich...). M.E. werden dort nur die Rechtsbeziehungen zwischen Staaten geregelt. Ausnahme ist - glaube ich -, wenn ein Land es versäumt, eine EU-Richtlinie innerhalb der gesetzten Frist in nationales Recht umzusetzen.

Gruß
Christian
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