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Ausgestaltung von Tempo-30-Zonen

Dies ist eine Diskussion zu Ausgestaltung von Tempo-30-Zonen innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.08.2011, 22:21
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Ausgestaltung von Tempo-30-Zonen

Hallo!

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Gibt es (in NRW) eine Richtlinie, wie genau eine Tempo-30-Zone auszugestalten - insbes. dessen Beginn - kenntlich zu machen ist? Falls ja: bitte Link!

Danke + Gruß!
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  #2 (permalink)  
Alt 05.08.2011, 23:15
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AW: Ausgestaltung von Tempo-30-Zonen

"30- Zone" kurzgefasst allgemein : Mindestens ein Zonenschild an jeder Einmündung, in der Zone regelmäßig keine Lichtzeichenanlagen und Vorfahrtregelungen (daher nur "rechts vor links"), keine Leitlinien / Fahrstreifenbegrenzungen.

Schau auch ´mal neben der StVO in die VwV-StVO zu § 45 und zu Zeichen 274.1 :
"Zu den Zeichen 274.1 und 274.2 Tempo-30-Zone
1 I. Vgl. Nummer XI zu § 45 Absatz 1 bis 1e. [s.u.]
2 II. Am Anfang einer Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit ist
Zeichen 274.1 so aufzustellen, dass es bereits auf
ausreichende Entfernung vor dem Einfahren in den Bereich
wahrgenommen werden kann. Dazu kann es erforderlich sein,
dass das Zeichen von Einmündungen oder Kreuzungen abgesetzt
oder beidseitig aufgestellt wird. Abweichend von Nummer III 9
zu §§ 39 bis 43; Randnummer 28 empfiehlt es sich, das Zeichen
274.2 auf der Rückseite des Zeichens 274.1 aufzubringen.
3 III. Das Zeichen 274.2 ist entbehrlich, wenn die Zone in einen
Fußgängerbereich (Zeichen 242.1) oder in einen
verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) übergeht.
Stattdessen sind die entsprechenden Zeichen des Bereichs
anzuordnen, in den eingefahren wird.
4 IV. Zusätzliche Zeichen, die eine Begründung für die
Zonengeschwindigkeitsbeschränkung enthalten, sind unzulässig."

und

"...
XI. Tempo 30-Zonen
37 1. Die Anordnung von Tempo 30-Zonen soll auf der Grundlage
einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen
werden, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche
Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) festgelegt werden soll.
Dabei ist ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des
öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs
entsprechendes Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) sicher zu
stellen. Der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (wie
Rettungswesen, Katastrophenschutz, Feuerwehr) sowie der
Verkehrssicherheit ist vorrangig Rechnung zutragen.
38 2. Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in
Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung
ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung
sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. In Gewerbe- oder
Industriegebieten kommen sie daher grundsätzlich nicht
in Betracht.
39 3. Durch die folgenden Anordnungen und Merkmale soll ein
weitgehend einheitliches Erscheinungsbild der Straßen
innerhalb der Zone sicher gestellt werden:
40 a) Die dem fließenden Verkehr zu Verfügung stehende
Fahrbahnbreite soll erforderlichenfalls durch
Markierung von Senkrecht- oder Schrägparkständen,
wo nötig auch durch Sperrflächen (Zeichen 298) am
Fahrbahnrand, eingeengt werden. Werden bauliche
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung vorgenommen,
darf von ihnen keine Beeinträchtigung der öffentlichen
Sicherheit oder Ordnung, keine Lärmbelästigung für die
Anwohner und keine Erschwerung für den Buslinienverkehr
ausgehen.
41 b) Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der
Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des
Buslinienverkehrs es erfordern, kann abweichend von
der Grundregel "rechts vor links" die Vorfahrt durch
Zeichen 301 angeordnet werden; vgl. zu Zeichen 301
Vorfahrt Rn. 4 und 5.
42 c) Die Fortdauer der Zonen-Anordnung kann in großen Zonen
durch Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn
verdeutlicht werden. Dies empfiehlt sich auch dort, wo
durch Zeichen 301 Vorfahrt an einer Kreuzung oder
Einmündung angeordnet ist.
43 4. Zur Kennzeichnung der Zone vgl. zu Zeichen 274.1 und
274.2.
44 5. Die Anordnung von Tempo 30-Zonen ist auf Antrag der
Gemeinde vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen und
Merkmale der Verordnung und dieser Vorschrift vorliegen
oder mit der Anordnung geschaffen werden können, indem
vorhandene aber nicht mehr erforderliche Zeichen und
Einrichtungen entfernt werden."
__________________
Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 20:49
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AW: Ausgestaltung von Tempo-30-Zonen

Hallo!

Danke - weil sehr aussaggekräftig! Das bestärkt aber leider immer noch meinen Eindruck, dass es manche Kommunen bei den absoluten "Mindestanforderungen" belassen, damit möglichst viele Verkehrsteilnehmer, insbes. die, die zum allerersten mal so manche Zone befahren, in die Falle tappen.

Gruß!
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