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Auffahrunfall verursacht durch Ausparken

Dies ist eine Diskussion zu Auffahrunfall verursacht durch Ausparken innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 15:20
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Auffahrunfall verursacht durch Ausparken

Theoretischer Fall:

pkw1 parkt unmittelbar an einer Strassenmündung in der Kurve größtenteils auf dem Gehweg, Pkw1 setzt zum ausparken an und übersieht dadurch einen von hinten abbiegenden Pkw2, dieser bremst stark ab so das nachfolgender Pkw3 auf Pkw2 auffährt, Pkw1 bekommt den Unfall mit und setzt seine Fahrt;ohne Schaden genommen zu haben; fort. das Pkw 3 durch das auffahren schuld hat ist klar, wie sieht die Schuldfrage für Pkw1 aus?
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Alt 31.07.2011, 16:48
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AW: Auffahrunfall verursacht durch Ausparken

Pkw 1 hat die Straftat des unerlaubten Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) begangen und weiter eine Ordnungswidrigkeit gem. §§ 1, 10, 49 StVO i.V.m. § 24 StVG. (Und natürlich noch eine wegen dem Falschparken)
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  #3 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 22:29
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AW: Auffahrunfall verursacht durch Ausparken

In diesen atypischen Unfallsituationen wird oft nicht vom Gericht erkannt, dass der eine oder andere Verkehrsteilnehmer "die" Schuld am VU zu tragen habe, sondern anhand der Schadeneintrittskausalitöät wird der Gesamtschaden anteilig unter den Beteiligten verteilt.
Vorliegend trifft den FzFührer "1" nicht die Gesamtschuld, denn "2" hätte vorsichtiger abbiegen müssen (nicht einsehbar = an solchen Stellen ist ebenso mit z.B. auf die Straße auf Roller herausfahrendem Kind IMMER zu rechnen; also bremsbereit / nur sehr geringe Geschwinmdigkeit angemessen -- dann wäre Unfall vielleicht schon vermieden worden; ggfls. Gutachterfrage). "3" fuhr entweder zu schnell oder hielt zu geringen Sicherheitsabstand.
Im Ergebnis könnte so eine Schadensquotierung hier beispielsweise so aussehen :
1 = 40 %
2 = 30 %
3 = 30 %.
Das (weil zivilrechtlich) auch relativ unabhängig von irgendwelchen (öffentlichrechtlichen) OWI- Anzeigen für alle Beteiligten (insbesondere für "1" wegen Verstoßes gegen § 9 V StVO [rückwärtsfahren]), wie Kokel schon erklärte.
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Geändert von CEMartin (01.08.2011 um 00:17 Uhr).
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Alt 01.08.2011, 18:23
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AW: Auffahrunfall verursacht durch Ausparken

Ich versteh da was nicht:
Zitat:
Zitat von CEMartin Beitrag anzeigen
Vorliegend trifft den FzFührer "1" nicht die Gesamtschuld, denn "2" hätte vorsichtiger abbiegen müssen (nicht einsehbar = an solchen Stellen ist ebenso mit z.B. auf die Straße auf Roller herausfahrendem Kind IMMER zu rechnen; also bremsbereit / nur sehr geringe Geschwinmdigkeit angemessen -- dann wäre Unfall vielleicht schon vermieden worden; ggfls. Gutachterfrage).
Es sich sicher denkbar, dass "2" mit unangemessener Geschwindigkeit fuhr und dadurch "3" dazu verleitete, dies auch zu tun, aber davon gleich ausgehen könnte ich nach der ursprünglichen Schilderung nicht.

Zitat:
Zitat von CEMartin Beitrag anzeigen
(insbesondere für "1" wegen Verstoßes gegen § 9 V StVO [rückwärtsfahren])
Wo steht denn das?

Naheliegend wäre für mich die Hauptschuld am Auffahrunfall bei "3" zu suchen, je nach konkretem Ablauf des Unfalls liese sich möglicherweise eine Mitschuld von "1" herleiten (z.B. wenn es für "2" und "3" nicht zu erwarten gewesen wäre, dass dort plötzlich noch einer ist) und nur unter für mich zunächst unwahrscheinlichen Umständen für "2".
Wenn sich aus der Unfallflucht des "1" ein Schaden für irgendjemand anders ergibt, kann dafür natürlich Ersatz gefordert werden.

Die ordnungswidrige Tat des Falschparkens müsste "1" auch erstmal bewiesen werden. Er könnte z.B. auch nur gehalten haben. Die ordnungs- und strafrechtlichen Details waren sowieso gar nicht gefragt.
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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Alt 01.08.2011, 22:57
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AW: Auffahrunfall verursacht durch Ausparken

Hmmm.
Eigentlich hast Du recht. Dem "2" müsste gegenüber"3" doch eine wesentlich kleinere Schuld am Unfallschaden gegeben werden, denn schließlich muss der nacgfolgende Verkehr immer damit rechnen, dass der Abbiegende wider ersten Anscheins doch noch schnell anhalten muss. Ihm ist zugute zu halten, dass er trotz des unerwarteten "1" noch rechtzeitig anhalten konnte, ohne mit "1" zu kollidieren.
Vielleicht wäre etwa
1 = 30 % (schon weil nicht mit der aus 9 V StVO obliegenden gesteigerten Sorgfaltspflicht rückwärts gefahren),
2 = 10 %,
3 = 60 %
doch angemessener ?

Meine Ausführungen und %- Ansätze hätten besser gepasst, wenn zusätzlich "2" mit "1" kollidiert wäre, was ja nicht der Fall war.


"Die ordnungswidrige Tat des Falschparkens müsste "1" auch erstmal bewiesen werden."
Ich meine gelesen zu haben, dass "1" "größtenteils auf dem Gehweg" gestanden hatte. Es stimmt -- auf der Ecke nur halten ist nicht grundsätzlich aus § 12 StVO verboten; auf dem Gehweg jedoch immer (§ 2 I StVO).
Die Frage der Beweisbarkeit stellte sich mir gar nicht, weil ich (naiv) einfach den Sachverhalt als gegeben unterstellte.
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Alt 02.08.2011, 00:05
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AW: Auffahrunfall verursacht durch Ausparken

Ob "1" dort geparkt oder gehalten hat, ist gemäß der Fragestellung Wurst. Es ging nur um die Verteilung der Schadenshöhe, nicht um ahndbare Verstöße.
Rückwärtsfahren kann ich aber in der Fragestellung immer noch nicht lesen. Aus welchem Ärmel holst Du das?

Ja und wenn ich nochmal gründlich lese, fährt "3" auf "2", der gebremst hat, auf. Dass "3" auch gebremst hat, steht nicht da. Eine Erklärung, dass "2" irgendetwas hätte tun können, um seinerseits den Unfall zu vermeiden, finde ich nicht. Ohne zu bremsen, wäre er ja auf "1" auch noch aufgefahren und "3" dann trotzdem wahrscheinlich noch hinten rein.
Woher nimmst Du dann die Begründung für die Kostenbeteiligung für "2"?

Kann es sein, dass Du Typ-3-Fahrer und somit etwas voreingenommen gegen übervorsichtige Trantuten bist? Sollte ich mir doch vorbeugend für eine eventuelle Begegnung im Straßenverkehr ein robusteres militärisches Gerät mit Gleiskettenfahrwerk und vor allem wenig knitterbarer Karosserie beschaffen?
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Alt 02.08.2011, 10:21
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AW: Auffahrunfall verursacht durch Ausparken

"Ob "1" dort geparkt oder gehalten hat, ist gemäß der Fragestellung Wurst."
Stimmt. War ja auch nur ´ne Nebenbemerkung.

"Pkw1 setzt zum ausparken an und übersieht dadurch einen von hinten abbiegenden Pkw..." / "Rückwärtsfahren kann ich aber in der Fragestellung immer noch nicht lesen. Aus welchem Ärmel holst Du das?"
Stimmt schon wieder : Damit muss nicht zwangsläufig gemeint sein, dass "1" rückwärts ´rausfuhr. Daran siehst Du, wie voreingenommen wertend ich unbewusst den Sachverhalt wahrgeommen habe. Doch einer solch unseriösen Arbeitsweise brauche ich mich glücklicherweise nicht zu schämen, denn im Gegensatz zu Euch bin ich ja kein Jura- Profi.

"Dass "3" auch gebremst hat, steht nicht da."
Stimmt genauso. Ist doch aber für die Schuldfrage nicht mehr so erheblich, ob der auffahrende "3" überhaupt noch gebremst hat, denke ich.

"Eine Erklärung, dass "2" irgendetwas hätte tun können, um seinerseits den Unfall zu vermeiden, finde ich nicht."
Naja -- wie wär´s mit "dieser bremst stark ab ..." ? Wenn "2" von vornherein vorsichtig abgebogen wäre und mit unvorhersehbaren Ereignisen gerechnet hätte, wäre seine Geschwindigkeit nicht so hoch geween, dass er "stark" hätte bremsen müssen, sondern er hätte für den nachfolgenden Verkehr vorhersehbar degressiv gebremst. So hätte sich zumindest ein fahrschulmäßiger Idealfahrer verhalten, von dem die Rechtsprechung ja immer so gern ausgeht.

"Kann es sein, dass Du Typ-3-Fahrer und somit etwas voreingenommen gegen übervorsichtige Trantuten bist? Sollte ich mir doch vorbeugend für eine eventuelle Begegnung im Straßenverkehr ein robusteres militärisches Gerät mit Gleiskettenfahrwerk und vor allem wenig knitterbarer Karosserie beschaffen?"
Das stimmt ausnahmsweise nun tatsächlich nicht. Wenn ich innerorts mit 50 km/h fahre, werde ich sogar von Linienbussen mittels Lichthupe und dichten Auffahrens genötigt, schneller zu fahren; lasse ich den Wagen vor roter LZA ausrollen, werde ich schneidend überholt mit "fahr´ dochma, du Idiot !!"; biege ich vorsichtig links ab, überholen mich außen Motorräder; halte ich beim Rechtsabbiegen zugunsten eines längs durchfahrenden Radfahrers an, fahren vor mir die Linksabbieger des Gegenverkehrs noch schnell durch. Ich vermute vor diesen Hintergründen zaghaft, ich zähle zu den eher zurückhaltenden Fahrern, weshalb ein Gleiskettenfahzeug jedweder Art Deinerseits derzeit als entbehrlich angesehen werden könnte -- schon weil eine derartige Geldinvestition ohnehin im Geltungsbereich unserer StVO / StVZO eher weniger lohnend wäre, weil Gleiskettenfahrzeuge für die private Nutzung innerhalb öffentlichen Verkehrsraumes merkwürdigerweise noch heute gar nicht zulassungsfähig sind.

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Alt 02.08.2011, 15:19
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AW: Auffahrunfall verursacht durch Ausparken

OK
Wenn Du sogar Radfahrer leben lässt, spar ich mir den Panzer. Abgesehen vom Spritbedarf wüsste ich auch gar nicht, wo ich das Ding abstellen sollte.
Da ich aber auch kein juristischer Profi bin, bereitet mir dessen Nichtzulassungsfähigkeit keine übermäßigen Schmerzen. Wenn ich ihn erstmal angeschafft und aufgetankt hätte, würde ich mit dem Ding sogar ohne Führerschein fahren. Welcher juristisch korrekt handelnde Mensch wollte mich denn daran hindern? Und vor allem, wie?

Und über die Preiverteilung zwischen 1,2 und 3 brauchen wir auch nicht zu streiten, das können wir getrost dem Gericht und einem Gutachtergeschwader überlassen, die wollen ja auch irgendwovon leben, nicht wahr? .
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Alt 02.08.2011, 17:28
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AW: Auffahrunfall verursacht durch Ausparken

Doch wahr ! Hast recht.

Aber was sagt mir das : "... würde ich mit dem Ding sogar ohne Führerschein fahren. Welcher juristisch korrekt handelnde Mensch wollte mich denn daran hindern? Und vor allem, wie?"
Hilfe -- ein potentieller Amok-Fahrer ! Und wie ein juristisch denkender Mensch ein solches "Ding" an der Weiterfahrt hindern würde : Es würde einen Kumpel aus dem nächstgelegenen Panzergrenadierbataillon dafür bezahlen -- der sich die Hände in eigener Verantwortung ohne Wissen und Wollen des unerkannten Auftraggebers entsprechend schmutzig macht ...
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