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Auffahrunfall und doch Schuld?

Dies ist eine Diskussion zu Auffahrunfall und doch Schuld? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 18.01.2012, 14:32
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Auffahrunfall und doch Schuld?

Mal angenommen man fährt mit seinem Auto im Stadtverkehr mit 50 K/mh auf einer Strasse, vor einem 3 Autos, plötzlich erscheint hinter einem mit rasanter Geschwindigkeit auffahrendes KFZ mit mehrfacher Lichthupe. Im Rückspiegel das reinste Lichterchaos , vor einem Autos, auf dem Bürgersteig Passanten. Um die Situation zu entschärfen und dem Vordermann, der nach dem Blick in den Rückspiegel bereits näher gerückt ist, nicht zu gefährden, man die Bremse (keine Vollbremsung). Plötzlich fährt das Auto auf, was vorher das reine Lichterchaos ausgelöst hat. Es entsteht ein klassischer Auffahrunfall!

Allerdings behauptet der Verursacher des Lichterchaos, man hätte viel zu stark gebremst.

Und man stelle sich dann noch vor es treten zwei 3 Zeugen auf. 2 Zeugen eines nachfolgenden PKW würden aussagen, dass der Verursacher des Lichtchaos bereits bei Ihnen selber 100m vorher ein Lichtchaos verursacht hat und sie sogar gefährdend überholt und geschnitten hat.

1 Zeuge , stellen wir uns vor es ist ein Fussgänger, war etwas weiter entfernt und hat nur gesehen dass der PKW gebremst hat obwohl die Auto vor ihm sehr weit weg waren und der Verursacher des Lichterchaos aufgefahren ist.

"Kann der Verursacher des Lichterchaos behaupten, der PKW vor ihm hätte zu stark gebremst ohne Grund und er deshalb aufgefahren ist?"

"Kann der "Aufgefahrene" daher trotzdem eine Schuld "bekommen?

LG

bumba
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Alt 18.01.2012, 14:50
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AW: Auffahrunfall und doch Schuld?

Vielleicht reduziert man die ausschmückenden Beschreibungen etwas und konzentriert sich auf die Fakten.

Fakt ist, dass grundsätzlich beide Fahrer zu dem Unfallgeschehen beigetragen haben könnten.

Das Verhalten des Hintermanns scheint unstreitig dazu beigetragen zu haben. Die diesbezügliche Aussage des bedrängten Vordermanns wird durch die Zeugenaussage der anderen glaubhafter, auch wenn diese nichts zur konkreten Situation an sich sagen können.

Aber hat der Vordermann ohne erkennbaren Grund (zu) stark abgebremst, so trifft auch ihn eine beträchtliche Teilschuld. Mitunter könnte diese sogar stärker gewichtet werden als die des Dränglers.
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Alt 18.01.2012, 15:08
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AW: Auffahrunfall und doch Schuld?

Wie sieht es mit dem Mindestabstand aus? Dieser wurde massivst unterschritten, keine der Zeugen / Beteiligten hat eine Aussage über die Stärke der Bremsung getroffen, die Polizei konnte keine Bremsspuren feststellen.

Welcher Umstand spielt das Schuhwerk des Auffahrenden (hohe Highheels)?

Nehmen wir an, im vorrausfahrenden Fahrzeug befindet sich eine weitere Zeugin, die die Notwendigkeit der Bremsung auf Grund der vorrausfahrenden Fahrzeuge bestätigen kann?!
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  #4 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 15:55
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AW: Auffahrunfall und doch Schuld?

Zitat:
Zitat von bumbaH Beitrag anzeigen
Wie sieht es mit dem Mindestabstand aus? Dieser wurde massivst unterschritten,
Wie gesagt ...

Zitat:
keine der Zeugen / Beteiligten hat eine Aussage über die Stärke der Bremsung getroffen, die Polizei konnte keine Bremsspuren feststellen.
Alles eine Frage der Rekonstruktion und der Beweisbarkeit.

Zitat:
Welcher Umstand spielt das Schuhwerk des Auffahrenden (hohe Highheels)?
Könnte dazu geführt haben, dass in der Unfallsituation nicht richtig gebremst werden konnte, ergo fahrlässiges Handeln, sprich: höhere Teilschuld.

Zitat:
Nehmen wir an, im vorrausfahrenden Fahrzeug befindet sich eine weitere Zeugin, die die Notwendigkeit der Bremsung auf Grund der vorrausfahrenden Fahrzeuge bestätigen kann?!
Das würde für dem Vorausfahrenden sprechen.

Insgesamt: Bei gegebener Situation kann man eine relativ gute Einschätzung abgegeben, wie die Rechtslage ist. Aber hier ist vornehmlich das Problem der Beweisbarkeit, und da kann man kaum abschätzen, wie die Sache evtl. mal ausgehen wird.
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Alt 18.01.2012, 16:31
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AW: Auffahrunfall und doch Schuld?

Verstehe! Vielen Dank für die tolle Auseinandersetzung mit der Thematik! Eine abschließende Frage:

Was wenn sich der Auffahrende unkooperativ verhält , sich zu dem Fall nach einer Woche bei seiner Versicherung trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Versicherung nicht gemeldet hat und diese auch keine Kostenübernahme bestätigen kann?

Einen RA nehmen ist logisch. Aber wie sieht es aus, wenn das KFZ des "Auffahropfers" nicht verkehrssicher ist und sich somit alles stark verzögert? Zuerst selber über die Vollkasko regeln lassen damit das KFZ wieder zur Verfügung steht und später falls nötig die Haftpflicht des Auffahrenden in Anspruch nehmen ? (Falls Teilschuld dann auch Quotenvorrecht anwenden)?

Danke und LG

Bumba
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  #6 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 16:45
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AW: Auffahrunfall und doch Schuld?

Zitat:
Zitat von bumbaH Beitrag anzeigen
Was wenn sich der Auffahrende unkooperativ verhält , sich zu dem Fall nach einer Woche bei seiner Versicherung trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Versicherung nicht gemeldet hat und diese auch keine Kostenübernahme bestätigen kann?
Das ist für die Schuldfrage ohne Bedeutung, allenfalls für die Glaubwürdigkeit in der späteren Auseinandersetzung. Alles, was man machen kann, ist den Unfall seiner und der gegnerischen Versicherung zu melden. Letztere wird den Versicherungsnehmer schon auffordern, sich dazu zu äußern. Gut möglich, dass dieser den Versicherungsschutz verliert. Die Versicherung zahlt dann zwar trotzdem, kann den Versicherungsnehmer aber in Regress nehmen. Hat also keine Auswirkungen auf den anderen Fahrer.

Zitat:
Einen RA nehmen ist logisch. Aber wie sieht es aus, wenn das KFZ des "Auffahropfers" nicht verkehrssicher ist und sich somit alles stark verzögert? Zuerst selber über die Vollkasko regeln lassen damit das KFZ wieder zur Verfügung steht und später falls nötig die Haftpflicht des Auffahrenden in Anspruch nehmen ?
Das wird die Versicherung so nicht mitmachen Dazu am besten die Schadensregulierung der Versicherung kontaktieren.
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