Dies ist eine Diskussion zu Auffahrunfall + Schmerzensgeld innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Auffahrunfall + Schmerzensgeld angenommen Person A und Person B fahren im Straßenverkehr. Person A fährt das Fahrzeug, die Versicherung des Fahrzeugs ist jedoch nicht auf Person A, sondern auf einen Elternteil der Person B (Fahrzeughalter) gemeldet. Der Grund warum Person A fährt und Person B nur auf dem Beifahrersitz platz nimmt, ist mit gesundheitlichen Beschwerden (schwindel) zu Begründen (dies wurde aber nicht zuvor bei der Versicherung gemeldet). An einem Stopp-Schild tastet sich Person A an die Vorfahrtsstraße heran, sie sieht ein schnelles Auto kommen und entscheidet sich den Wagen abermals zum Stillstand zu bringen. Person C, die davon ausgeht, Person A & B würden nun das Stoppschild passieren gibt vollgas und kracht nun in das Heck. Person C sitzt allein in seinem PKW und potentielle Zeugen suchen entgegen der Rechtslage ohne ihre Fahrzeuge zu verlassen das Weite. Verbleibend sind also nur Person A,B und C... Bei der Personalienaufnahme merkt Person A (ohne seinen Namen zu nennen) an, dass es versicherungstechnisch wohl einfacher wäre Person B als Fahrer zu benennen, Person C willigt einwandslos ein und ruft kurzer hand seine Versicherung an um den Schaden zu melden. Im Anschluss fahren Person A + B vorsichtshalber ins Krankenhaus um einen Routinececk durchführen zu lassen. Hierbei wird ein Schleudertrauma diagnostiziert, ein stationärer Aufenthalt ist nicht von Nöten. Wenige Tage später erhalten Person A und B von der Versicherung einen Schmerzensgeld Antrag. Folgende Fragen: 1. Ist Person A auf Grund der eingeschränkten Fahrtüchtigkeit von Person B mit versichert? 2. Wie verhält es sich in diesem Fall mit der Schuldfrage, ist der Auffahrer zu 100% Schuld? 3. Muss Person C im Falle eines zu zahlenden Schmerzensgeldes den vollen Betrag vom Privatvermögen aus zahlen oder kommt hier seine Versicherung auf? 4. Angenommen Person C hat es sich anders überlegt und möchte nun die Schuld auf Person A umwelzen, welche Möglichkeiten und Chancen auf Erfolg hat sie? |
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| AW: Auffahrunfall + Schmerzensgeld Zitat:
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2. Anhand der Beschreibung des Sachverhalts ist C zu 100% schuld und wer in dem anderen Fahrzeug gefahren ist und wie er versichert ist, spielt keine Rolle. 3. Ein eventuelles Schmerzensgeld zahlt die Versicherung. 4. Die Schuldfrage wird sich auch nicht ändern, wenn C es sich anders überlegt. Er sollte auch bedenken, daß er sich wahrscheinlich strafbar gemacht hat (Beihilfe zum (Versicherungs)betrug. |
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| AW: Auffahrunfall + Schmerzensgeld Zitat:
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Achso, Schmerzensgeld bei HWS-Trauma gibts so zwischen 250 und 500€ aufn ersten Blick (Beck-online Schmerzensgeldtabelle). Da diese Entscheidungen aber so um 2000 rum sind, muss man noch die Inflation draufrechnen. Da hab ich aber gerade keine Tabelle zur Hand (steht aber in der NJW). |
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