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Auffahrunfall + Schmerzensgeld

Dies ist eine Diskussion zu Auffahrunfall + Schmerzensgeld innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.03.2012, 13:02
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Auffahrunfall + Schmerzensgeld

Hallo,
angenommen Person A und Person B fahren im Straßenverkehr.
Person A fährt das Fahrzeug, die Versicherung des Fahrzeugs ist jedoch nicht auf Person A, sondern auf einen Elternteil der Person B (Fahrzeughalter) gemeldet. Der Grund warum Person A fährt und Person B nur auf dem Beifahrersitz platz nimmt, ist mit gesundheitlichen Beschwerden (schwindel) zu Begründen (dies wurde aber nicht zuvor bei der Versicherung gemeldet). An einem Stopp-Schild tastet sich Person A an die Vorfahrtsstraße heran, sie sieht ein schnelles Auto kommen und entscheidet sich den Wagen abermals zum Stillstand zu bringen. Person C, die davon ausgeht, Person A & B würden nun das Stoppschild passieren gibt vollgas und kracht nun in das Heck. Person C sitzt allein in seinem PKW und potentielle Zeugen suchen entgegen der Rechtslage ohne ihre Fahrzeuge zu verlassen das Weite.

Verbleibend sind also nur Person A,B und C... Bei der Personalienaufnahme merkt Person A (ohne seinen Namen zu nennen) an, dass es versicherungstechnisch wohl einfacher wäre Person B als Fahrer zu benennen, Person C willigt einwandslos ein und ruft kurzer hand seine Versicherung an um den Schaden zu melden.

Im Anschluss fahren Person A + B vorsichtshalber ins Krankenhaus um einen Routinececk durchführen zu lassen. Hierbei wird ein Schleudertrauma diagnostiziert, ein stationärer Aufenthalt ist nicht von Nöten. Wenige Tage später erhalten Person A und B von der Versicherung einen Schmerzensgeld Antrag.

Folgende Fragen:
1. Ist Person A auf Grund der eingeschränkten Fahrtüchtigkeit von Person B mit versichert?
2. Wie verhält es sich in diesem Fall mit der Schuldfrage, ist der Auffahrer zu 100% Schuld?
3. Muss Person C im Falle eines zu zahlenden Schmerzensgeldes den vollen Betrag vom Privatvermögen aus zahlen oder kommt hier seine Versicherung auf?
4. Angenommen Person C hat es sich anders überlegt und möchte nun die Schuld auf Person A umwelzen, welche Möglichkeiten und Chancen auf Erfolg hat sie?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.03.2012, 23:22
Senior Mitglied
 
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AW: Auffahrunfall + Schmerzensgeld

Zitat:
Zitat von ArnoNym123 Beitrag anzeigen
potentielle Zeugen suchen entgegen der Rechtslage ohne ihre Fahrzeuge zu verlassen das Weite.
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage hätten die potentiellen Zeugen denn nicht weiterfahren dürfen?

Zitat:
Zitat von ArnoNym123 Beitrag anzeigen
1. Ist Person A auf Grund der eingeschränkten Fahrtüchtigkeit von Person B mit versichert?
2. Wie verhält es sich in diesem Fall mit der Schuldfrage, ist der Auffahrer zu 100% Schuld?
3. Muss Person C im Falle eines zu zahlenden Schmerzensgeldes den vollen Betrag vom Privatvermögen aus zahlen oder kommt hier seine Versicherung auf?
4. Angenommen Person C hat es sich anders überlegt und möchte nun die Schuld auf Person A umwelzen, welche Möglichkeiten und Chancen auf Erfolg hat sie?
1. Ja, aber was soll das für eine Rolle spielen.
2. Anhand der Beschreibung des Sachverhalts ist C zu 100% schuld und wer in dem anderen Fahrzeug gefahren ist und wie er versichert ist, spielt keine Rolle.
3. Ein eventuelles Schmerzensgeld zahlt die Versicherung.
4. Die Schuldfrage wird sich auch nicht ändern, wenn C es sich anders überlegt. Er sollte auch bedenken, daß er sich wahrscheinlich strafbar gemacht hat (Beihilfe zum (Versicherungs)betrug.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.03.2012, 08:31
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AW: Auffahrunfall + Schmerzensgeld

Zitat:
Zitat von ArnoNym123 Beitrag anzeigen
Folgende Fragen:
1. Ist Person A auf Grund der eingeschränkten Fahrtüchtigkeit von Person B mit versichert?
Es kommt hier auf die Versicherung des C an. Dessen Haftpflicht zahlt den Schaden.
Zitat:
2. Wie verhält es sich in diesem Fall mit der Schuldfrage, ist der Auffahrer zu 100% Schuld?
Bei Auffahrunfällen gibt es den sog. Beweis des ersten Anscheins, also wer auffährt, bei dem wird vermutet, dass er nicht den notwendigen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Das ist schon ein recht großer Versoß und lässt für gewöhnlich auch die Betriebsgefahr (20%) des Aufgefahrenen entfallen. C müsste jetzt darlegen und ggf. beweisen, dass A vollkommen mutwillig und sinnlos gebremst hätte (also das er eben nicht wie ein Idealfahrer gefahren ist). Ob ihm das gelingt ist hier sehr zweifelhaft.
Zitat:
3. Muss Person C im Falle eines zu zahlenden Schmerzensgeldes den vollen Betrag vom Privatvermögen aus zahlen oder kommt hier seine Versicherung auf?
Dazu hat man die Haftpflicht.
Zitat:
4. Angenommen Person C hat es sich anders überlegt und möchte nun die Schuld auf Person A umwelzen, welche Möglichkeiten und Chancen auf Erfolg hat sie?
Das wäre auch vollkommen sinnlos, da man idR die Kohle von der Versicherung des Halters bekommt. Man verklagt zwar Fahrer, Halter und Versicherung, das hat aber taktische Gründe und hat nix mit dem Geld zu tun. C würde sich in einem solchen Fall nur unglaubwürdig machen. A hatte sicherlich ne Fahrerlaubnis?

Achso, Schmerzensgeld bei HWS-Trauma gibts so zwischen 250 und 500€ aufn ersten Blick (Beck-online Schmerzensgeldtabelle). Da diese Entscheidungen aber so um 2000 rum sind, muss man noch die Inflation draufrechnen. Da hab ich aber gerade keine Tabelle zur Hand (steht aber in der NJW).
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