Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Auffahrunfall nach verbotenen Wendemanöver

Dies ist eine Diskussion zu Auffahrunfall nach verbotenen Wendemanöver innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

Like Tree3Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.05.2012, 00:47
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2012
Beiträge: 9
Keine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Auffahrunfall nach verbotenen Wendemanöver

Hallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt helfen

Mal angenommen Person A fährt vor, und leitet ein Wendemanöver ein. Sprich: Geschwindigkeit wird langsamer Auto schwenkt schon leicht links ein, an gestrichelter Linie. Der Person ist zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, dass hier ein Wenden eigentlich nicht gestattet ist. Person B übersieht das Fahrzeug und fährt ungebremst mit konstanter Geschwindigkeit auf, entsprechend sehen die Schäden an den Wagen aus.
Im Unfallbericht der Polizei steht Person B an erster Stelle, also als Unfallverursacher.
Wie sieht die ganze Sache letztendlich rechtlich aus? Besteht eine volle oder Teilschuld für Person A &B?

Danke für Eure Antworten, bin gespannt!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.05.2012, 08:09
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 11.350
99% positive Bewertungen (11350 Beiträge, 1164 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11350 Beiträge, 1164 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11350 Beiträge, 1164 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11350 Beiträge, 1164 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11350 Beiträge, 1164 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11350 Beiträge, 1164 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11350 Beiträge, 1164 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11350 Beiträge, 1164 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11350 Beiträge, 1164 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11350 Beiträge, 1164 Bewertungen)  
AW: Auffahrunfall nach verbotenen Wendemanöver

Doppelpsosting!

Bitte einmal löschen!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.05.2012, 11:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 1.894
95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)  
AW: Auffahrunfall nach verbotenen Wendemanöver

Ich wäre dafür, das Posting im Forum "Straßenverkehrsrecht" zu erhalten.

Was heißt "Wenden eigentlich verboten"? Und uneigentlich?

Ansonsten gelten §4(1) und §9(5) der StVO.

Für Teilschuld kann die ART des Wendeverbotes erheblich sein. Auf BAB oder Einbahnstraße wäre das nicht so witzig.
CEMartin likes this.
__________________
~
шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.05.2012, 23:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2011
Ort: God´s own downtown
Beiträge: 1.447
Blog-Einträge: 2
99% positive Bewertungen (1447 Beiträge, 158 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1447 Beiträge, 158 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1447 Beiträge, 158 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1447 Beiträge, 158 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1447 Beiträge, 158 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1447 Beiträge, 158 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1447 Beiträge, 158 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1447 Beiträge, 158 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1447 Beiträge, 158 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1447 Beiträge, 158 Bewertungen)  
AW: Auffahrunfall nach verbotenen Wendemanöver

Zitat:
Zitat von Lollizahn Beitrag anzeigen
... Im Unfallbericht der Polizei steht Person B an erster Stelle, also als Unfallverursacher.
Wie sieht die ganze Sache letztendlich rechtlich aus? Besteht eine volle oder Teilschuld für Person A &B?
Ob A nun links wenden oder rechts abbiegen / anhalten wollte, ist unerheblich (sofern keine wesentliche Abweichung von nder Fahrlinie) -- in allen Fällen wäre er vom unaufmerksamen B übersehen worden. Daher ist die Frage des Wendeverbotes sekundär, also nicht kausal für den Schadenseintritt. An der zutreffend festgestellten Unfallschuld des B ändert sich dadurch folglich nichts. Bestenfalls könnte dem A noch vorgeworfen werden, er habe nicht geblinkt, was die Aufmerksamkeit des B vielleicht noch geweckt haben könnte.
Auch ich sehe hier daher eine ganz überwiegende oder sogar alleinige Schuld des B (also "Unfall-OWi" gegen B; gegen A vermutlich nicht).

Blöd kann aber noch sein, wenn die beiden Versicherungen -- wie so oft -- eine Haftungsteilung vornehmen. Denn auch wenn´s 90 : 10 zugunsten des A wäre, würde seine SFK genauso erhöht werden, als hätte er alleinig den Unfall verursacht. Darüber freuen sich die Versicherungen ganz gern.
Lichtboxer likes this.
__________________
Was weiß ich schon ...?

Unzureichende Sicherheitsabstände, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen, ... -> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.

berlin-erzählt.de
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 06.05.2012, 17:13
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2012
Beiträge: 9
Keine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Auffahrunfall nach verbotenen Wendemanöver

Danke erstmal für die Antworten!
Wie sieht's denn In diesem Fall mit Paragraph 9 Absatz *(5) "Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen" aus?
Fahrbahn war übrigens nass, d.h. hätte der Hintermann gebremst(was er definitiv auch nicht tat) wäre es ihm auch nicht nachzuweisen...
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 06.05.2012, 18:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2011
Ort: God´s own downtown
Beiträge: 1.447
Blog-Einträge: 2
99% positive Bewertungen (1447 Beiträge, 158 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1447 Beiträge, 158 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1447 Beiträge, 158 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1447 Beiträge, 158 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1447 Beiträge, 158 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1447 Beiträge, 158 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1447 Beiträge, 158 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1447 Beiträge, 158 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1447 Beiträge, 158 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1447 Beiträge, 158 Bewertungen)  
AW: Auffahrunfall nach verbotenen Wendemanöver

Ob er gebremst hat, lässt sich anhand des Schadenbildes einigermaßen sicher beurteilen, denn der A stand ja fast, weshalb die Deformierungen an beiden Fahrzeugen ziemlich direkt die von B gefahrene Geschwindigkeit zum Zeitpunkt der Kollision ablesen lassen. Diese rückzuschließende Geschwindigkeit abgezogen von der angenommenen Geschwindigkeit vor potentieller Einleitung einer Bremsung lässt erkennen, ob / wieviel B überhaupt bremste. Daraus ergibt sich der Grad seiner Unaufmerksamkeit.

Ja, das mit dem Wenden / Abbiegen / Rückwärtfahren bedeutet immer eine erhebliche gesteigerte Sorgfaltspflicht des betreffenden Fahrzeugführers. Wenn dabei irgendwas passiert, hat zunächst mal er die schlechteren Karten. Wenn sich aber das Manöver gar nicht nennenswert auf den Schadeneintritt auswirken konnte, entfällt diese "gesteigerte Haftung". Vorliegend hätte A genausogut abbiegen können und wäre ebenso übersehen worden. Das dem Fließverkehr angepasste Langsamerwerden zum Abbiegen oder Wenden ist jedoch als unvermeidbare Behinderung hinzunehmen und verlässt noch nicht den Rahmen eines "normal" gefahrenträchtigen Verkehrsvorganges. Daher kommt hier noch nicht 9 V StVO zu Lasten des A in´s Spiel, sondern stattdessen der ungenügende Sicherheitsabstand / die ungenügende Aufmerksamkeit des B.

Anders wäre es gewesen, wenn z.B. der A bereits halb gewednet hätte, und B in das querstehende Fahrzeug gefahren wäre -- die den Fließverkehr überdurchschnittlich gefährdende Querlage des Fahrzeuges ergäbe sich direkt aus dem Wendevorgang und führte daher zu einem zunächst anzunehmenden Verschulden des A, dessen Gegenteil er jetzt beweisen müsste.
Lichtboxer likes this.
__________________
Was weiß ich schon ...?

Unzureichende Sicherheitsabstände, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen, ... -> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.

berlin-erzählt.de
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 06.05.2012, 20:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 1.894
95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)  
AW: Auffahrunfall nach verbotenen Wendemanöver

Zitat:
Zitat von Lollizahn Beitrag anzeigen
Danke erstmal für die Antworten!
Wie sieht's denn In diesem Fall mit Paragraph 9 Absatz *(5) "Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen" aus?
Darauf wollte ich hinaus mit der Frage nach der Art des Wendeverbotes.
__________________
~
шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 06.05.2012, 20:13
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2012
Beiträge: 9
Keine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Auffahrunfall nach verbotenen Wendemanöver

Der Unfall ereignete sich innerorts, keine Einbahnstraße. Person A wollte auf die Gegenfahrbahn wechseln.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 06.05.2012, 20:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 1.894
95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1894 Beiträge, 147 Bewertungen)  
AW: Auffahrunfall nach verbotenen Wendemanöver

Zitat:
Zitat von Lollizahn Beitrag anzeigen
Der Unfall ereignete sich innerorts, keine Einbahnstraße. Person A wollte auf die Gegenfahrbahn wechseln.
Die Spannung steigt ins Unermessliche....erlöse uns bitte und verrate uns, warum dort Wenden eigentlich verboten war!
__________________
~
шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 06.05.2012, 21:19
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2012
Beiträge: 9
Keine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lollizahn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Auffahrunfall nach verbotenen Wendemanöver

Oh Vorfahrtszeichen und Pfeil geradeaus kurz zuvor... Das Schild wurde aber wohl übersehen.... Zur Gegenseite durften nur die autos die Linie überfahren die von der Querstraße rechts von Person a kamen. Hoffe das war verständlich und sorry für die Aufregung Partei A hat übrigens das Bußgeld für unerlaubtes Wenden der Polizei abgelehnt und will einen Anwalt zu Rate ziehen
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Schmerzensgeld nach Auffahrunfall Versicherungsrecht 11.06.2010 09:55
Schmerzensgeld nach Auffahrunfall Sozialrecht 10.06.2010 14:39
Auffahrunfall an roter Ampel nach Fahrspurwechsel Straßenverkehrsrecht 27.01.2009 13:30
Flugverspätung nach Auffahrunfall auf der Rollbahn Reiserecht 23.07.2005 11:28





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Straßenverkehrsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios