Dies ist eine Diskussion zu Auf dem Fahrradweg rechts überholen?? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Auf dem Fahrradweg rechts überholen?? Steht irgendwo in der STVO was von rechts überholen? Und wenn es zu einem Sturz gekommen wäre, hätte man den Radfahrer dafür in die Schuld nehmen dürfen? Es hätte genug Autofahrer als Zeugen gegeben ... was macht man da. Ruft man die Polizei und sagt: Der hat mich angefahren beim links abbiegen? |
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| AW: Auf dem Fahrradweg rechts überholen?? Was man da macht ? Weiterfahren. Wollte ich all die Asozialen anzeigen die mich täglich auf der Straße terrorisieren und beleidigen, würde ich wohl halbtags im Amtsgericht als Zeuge verbringen müssen. Doch keine Sorge -- jeder erntet eines Tages, was er selbst gesät hat ... Der Linksabbieger wird immer rechts überholt (§ 5 VII S. 1 StVO : "Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen"). -- Sofern er sich denn überhaupt als solcher rechtzeitig vorher unter sorgfältiger Rückschau kenntlich gemacht hat (§ 9 I S.1 StVO : "(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."). Daher war sein Gejammer vorliegend völlig fehl am Platze. Haken an der Sache : Der Überholer hielt offenbar zu geringen Seitenabstand (§ 5 IV S. 2 StVO : "Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden.") -> Wenigstens einen Meter, wenn Geschwindigkeit nicht erheblich schneller war; also eine "Teilschuld" würde hier auch ihn treffen.
__________________ Was weiß ich schon ...? Unzureichende Sicherheitsabstände, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen, ... -> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. berlin-erzählt.de |
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| AW: Auf dem Fahrradweg rechts überholen?? Bei einer Breite von 1,50 m die ein Radweg haben sollte ist ein Seitenabstand von 1m gar nicht so einfach einzuhalten... Im Unfallfalle könnte der überholende Radfahrer möglicher Weise vom Richter belehrt werden, dass er vor dem Überholen hätte klingeln müssen.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Auf dem Fahrradweg rechts überholen?? Akustische Zeichen vor dem Überholen regelmäßig nur außerorts, aber situationsangepasst vielleicht tatsächlich doch auch hier, wenn der Radweg schmal war -- doch dann wäre das Überholen wahrscheinlich ganz unzulässig gewesen. Und überholen bei nur 1,50 m Breite : Genau. Das ist ja immer das Problem bei Radwegen. Vernünftige Abstände interessieren jedoch oft nur wenige Leute. Es könnte vielleicht noch gesagt werden, dass analog zur Fahrstreifendefiniton des § 7 I S.2 StVO der Radweg sich in mehrere parrallel längs laufende Fahrstreifen teilen lässt, wenn mehrere Radfahrzeuge durchschnittlicher Breite gefahrlos nebeneinander fahren können -- dann hätte vorliegend der Linksabbieger ordentlich in seinen linken Fahrstreifen wechseln können und der überholende Fahrer vielleicht dann doch sogar mit geringerem Abstand als einem Meter auf seinem rechten Fahrstreifen überholen können.
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| AW: Auf dem Fahrradweg rechts überholen?? Tatsächlich! Rein gedanklich hätte ich das nur dem Kraftfahrzeugverker zugerechnet. Eine interessante Idee wenn ich mal wieder auf dem Radweg con Fußgängern angepflaumt werde: "Hast Du keine Klingel?", "Doch! Aber die darf ich nur außerorts verwenden!" :lacht. Den Gedanken möchte ich nicht weiterspinnen. "Mehrspuriges Fahrzeug" wäre in dem Sinne also z.B. ein Fahrrad mit Linderhänger? Wie breit sind die? 75cm oder breiter? Dann kann man aus dem Standardradweg keine mehrspurige Fahrradautobahn machen.
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| AW: Auf dem Fahrradweg rechts überholen?? Ach VanNille ! Klingeln darfst, ja musst Du auch innerorts, um andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahrenlage zu warnen (§ 16 I Ziff 2 StVO). Außerdem meinte ich ja extra "analog" zu § 7 I S.2 StVO. So, wie das Auto regelmäßig mehrspurig, ist das Fahrrad regelmäßig einspurig (daran ändert auch der doppelstöckige Kindersammeltransportanhänger nix). Ein derart normales Fahrrad weist regelmäßig eine Breite von etwa 0,5 Metern auf; zzgl. einem Seitenabstand von minimal wenigstens 0,5 Metern zum gleichgerichteten Verkehr ähnlich geringer Geschwindigkeit, wäre auf einem 1,5 Meter- Radweg tatsächlich Überholen möglich. Allerdings würden dann auch wieder keine Seitenabstände zu den angrenzenden Flächen eingehalten werden können ... ... ach manno, am Besten Zuhause bleiben.
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| AW: Auf dem Fahrradweg rechts überholen?? Weil ich doch gerade was gefunden habe: Zitat:
![]() Und der ADFC weiß: Zitat:
Zitat:
http://www.fahrschule.de/fragenkatal...R=ALL&ID=31480
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Auf dem Fahrradweg rechts überholen?? Abgesehen vom Lob für die Recherche : "Wo überholen Kfz-Führer regelmäßig Radfahrer mit einem Abstand von 1,5..2,0m?" -> Leider fast nur in der Fahrschule und im Gerichtssaal. Radfahrer müssen übrigens auch auf der KFZ- Fahrbahn immer einer Anzahl nachfolgender schnellerer Fahrzeuge das Überholen ermöglichen : "Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist." (§ 5 VI S.2 StVO). Aber das wissen wir ja alle nicht...
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