Dies ist eine Diskussion zu Anzeigen "zurückziehen" innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Anzeigen "zurückziehen" Angenommen man erstatte bei der Polizei Anzeige gegen Person x, welche einem am vorabend vorsätzlich vor ein fahrendes auto geschuppst hat, welches glücklicherweise ausweichen konnte. Desweiteren behauptet man, dass diese volltrunken Auto gefahren ist. Es gab Zeugen zu dem Vorfall, welche erst noch befragt werden müssen. Hat man im Nachhinnein noch die Möglichkeit beide Anzeigen "zurückzuziehen"? Wäre sehr dankbar für eueren Rat. Geändert von peewee2 (07.06.2011 um 14:21 Uhr). |
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| AW: Anzeigen "zurückziehen" bitte ändern. |
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| AW: Anzeigen "zurückziehen" Nein, die Anzeige kann in derartigen Fällen nicht zurückgezogen werden, da es sich um ein Offizialdelikt handelt. |
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| AW: Anzeigen "zurückziehen" Der Strafantrag kann schon zurückgezogen werden, nur wird das u.U. nichts helfen. Wenn die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse als gegeben sieht, ermittelt sie trotzdem weiter. Es kommt hier aber auch erstmal darauf an: was ist denn das eigentlich juristisch? Ein Offizialdelikt? Oder eines, das nur auf Antrag verfolgt wird?, es sei denn die StA sieht ein öffentliches Interesse? Oder ein Delikt, das nicht ohne Strafantrag des Geschädigten verfolgt werden kann - selbst wenn die StA es gern tun würde? Die "Trunkenheit am Steuer" wird sich nachträglich sowieso nicht mehr beweisen lassen, und "der Fahrer wirkte betrunken" reicht nicht ansatzweise aus. Das "vor das Auto schubsen" kann man juristisch so oder so bewerten, und wenn der Anzeigeerstatter am nächsten Tag kommt und erklärt "Ich war gestern arg empört, wenn ich es jetzt aber in aller Ruhe überlege, kann es auch sein, daß ich mir nur eingebildet habe, man habe mich geschubst." Kommt immer auf den Einzelfall an, und ob es weitere Zeugen gibt, die bekannt sind, aber kein Staatsanwalt steht gerne vor Gericht und hört von seinem einzigen Belastungszeugen "Ich kann gar nicht mehr sagen, ob das so war..." Das endet dann eh mit einem Freispruch.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Anzeigen "zurückziehen" Wäre es Clever wenn im dem Fall die Person, welche die Anzeige erstattet hat, wenigstens die Aussage zurückzieht? Oder würde es die ganze Situatuion nur noch verschlimmern. |
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| AW: Anzeigen "zurückziehen" Zitat:
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| AW: Anzeigen "zurückziehen" Wenn man durch eine Aussage ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt hat und anschließend behauptet, das würde alles gar nicht stimmen, dann läuft man Gefahr selbst einem Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung ausgesetzt zu werden (§ 164 StGB). Zitat:
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