Dies ist eine Diskussion zu Anlieger Frei auch für U-Bahn Fahrer und Arbeitnehmer? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Anlieger Frei auch für U-Bahn Fahrer und Arbeitnehmer? ich habe da mal eine Frage die mich interessiert. Mal angenommen eine Straße ist eine Anlieger Frei Straße und darf nur durch die Fahrzeuge der Anwohner befahren werden. Wie sieht es dann bei den folgenden 2 potentiellen "Anliegern" aus? A: Ein U-Bahnfahrer fährt mit seinem PKW in die Straße ein um dort zu Parken, die U-Bahnhaltestelle hat unter anderem ihren Abgang an der Ecke dieser Anlieger Frei straße. Darf man in die Frage einfahren um dort zu parken und anschliessend in der u-Bahn weiter zu fahren? B: Mal angenommen in der Gegend befindet sich auch ein großer Arbeitgeber mit mehreren Gebäuden. Eines dieser Gebäude grenzt an die Anliefer frei Straße, hat dort aber nur einen Zaun und keinen Eingang. Dürfen die Mitarbeiter und Besucher des Unternehmens die in diesem Gebäude arbeiten in die Straße einfahren um dort zu parken? Nicht ganz einfach, aber ich hoffe ihr könnt mir hier aushelfen. Viele Grüße Infidus |
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| AW: Anlieger Frei auch für U-Bahn Fahrer und Arbeitnehmer? Anlieger sind Leute, die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern der Anliegerstraße in eine Beziehung treten wollen. "Anlieger" ist also örtlich zu verstehen, nicht nur einfach im Sinne irgendeines herbeigeholten Ansinnens. Im Falle A ist daher die Anliegereigenschaft des PKW- Fahrers gegeben, da er ja in eine rechtliche Beziehung zum Eigentümer des U- Bahn- Einganges treten will (Beförderungsvertrag mit der Nahverkehrsgesellschaft). Nichts anderes gilt entsprechend für B, denn der Arbeitgeber ist anliegender Grundstückseigentümer, unabhängig vom Grundstückszugang.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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