Dies ist eine Diskussion zu Anlieger Bestätigung innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Anlieger Bestätigung nehmen wir mal an Person A ist durch das Zeichen 250 (Durchfahrt Verboten mit zusatzschild 1020 -12 Anlieger Frei) gefahren um dort zu parken und einem Anlieger einige fragen zu stellen. Daraufhin würde Person A eine Ordnungswidrigkeitsanzeige (Privatanzeige) bekommen, indem ihm vorgewurfen wurde das Zeichen 250 durchfahren zu haben. Person A äußert die Meinung das es ihm freistehe durch dieses Zeichen zu fahren, da dieser ja bei einem Anwohner einige fragen hatte. Die Ordnungsbehörde würde nun verlangen eine schriftliche Bestätigung von dem Bewohner zu erhalten. Muss Person A eine schriftliche Bestätigung einreichen? Was ist wenn Person A den Bewohner nicht wirklich kennt und diesen nicht mit seinen eigenen Angelegenheiten belästigen möchte? Was müsste Person A tun wenn der Bewohner dieses nicht bestätigen möchte? Nehmen wir mal an die Owi Anzeige würde vom 25.05.1970 (Datum ausgedacht) wann wäre diese dann verjährt? Wenn Person A der Ordnungsbehörde mitteilen würde das der Bewohner bis 00.00.1970 im Urlaub wäre, würde dies zu einer Verjährungsunterbrechung führen? Vielen dank im vorraus. Geändert von S3pPeL (07.08.2009 um 08:37 Uhr). |
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| AW: Anlieger Bestätigung Kann mir denn niemand auf meine fragen antworten? |
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| AW: Anlieger Bestätigung Den Nachweis, dass A offenbar ein "Anliegen" ( ) hatte, sollte er schon erbringen, wenn er vorträgt, er hätte diese(n) Zahlungsaufforderung / Bußgeldbescheid aufgrund dieses Umstands zu unrecht erhalten."Anlieger frei" ist jedoch gleichbedeutend mit "Anwohner frei". Die Verjährung beginnt mit der tatsächlichen Beendigung des ordnungswidrigen Zustandes zu laufen - wenn A vor Ablauf von 3 Monaten keinen Bußgeldbescheid erhalten hat, verjährt die Verkehrsordnungswidrigkeit nach 3 Monaten, ansonsten nach 6 Monaten. |
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| AW: Anlieger Bestätigung Danke für die schnelle Antowort. Was ist denn in diesen Fall? Was müsste Person A tun wenn der Bewohner dieses nicht bestätigen möchte? |
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| AW: Anlieger Bestätigung Er müsste wohl zähnekrischend bezahlen... Selbst wenn er dies jedoch mit Nachweis vortragen könnte, ist nicht zweifelsfrei sicher, dass der Bussgeldbescheid zurückgenommen werden würde. Es käme aber einen Versuch an, diesen Umstand (ggf. auch ohne Nachweis) im Anhörungsbogen aufzuführen - im schlimmsten Fall bleibe der Bußgeldbescheid rechtskräftig... |
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| AW: Anlieger Bestätigung Zitat:
Lösung B: Widerspruch einlegen und den Anlieger zum Verfahren als Zeugen vorladen lassen. Dann kommt schnell raus, obs eine reine Schutzbehauptung war. ![]() EDIT: Semmel war schneller
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Anlieger Bestätigung Zitat:
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| AW: Anlieger Bestätigung Wow, nun doch so viele antworten ![]() Danke sehr, aber ich denke für Person A kommt zahlen wohl nicht infrage, da Person A noch eine Trumpfkarte hat. Person A wird sich wohl mit nem netten Nachbar in selber straße für ein paar Minuten unterhalten müssen. Vielen dank an alle. Schönes WE noch. Ps: Person A wird wohl in Zukunft behaupten müssen, das jeweiler Bewohner nicht daheim war, so besteht ein Anliegen, dieser kann jedoch nicht nachgewiesen werden. |
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| AW: Anlieger Bestätigung Gerne geschehen... Eine Beantwortung innerhalb 24 Std. wird im Übrigen hier nicht garantiert... ![]() Ebenfalls ein schönes WE... |
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| AW: Anlieger Bestätigung Zitat:
Hi... wenn irgendjemand aus dieser Strasse, Ihnen aber nicht wohlgesonnen ist und sie jedesmal aufschreibt wenn sie dort parken, dann wird Ihr Argument schnell nicht mehr "ziehen" !! Chris |
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