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Anhörung im Bußgeldverfahren

Dies ist eine Diskussion zu Anhörung im Bußgeldverfahren innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 21.07.2011, 18:47
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Anhörung im Bußgeldverfahren

Hallo liebe Jura-Forum Gemeinde,

mal angenommen ein Familienvater wurde vor ca. einem Monat geblitzt und hat nun einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen.

Er wäre nachts innerhalb geschlossener Ortschaften um 34km/h zu schnell gefahren - erlaubt waren 50 km/h.
Jetzt soll dieser sich zu dem Sachverhalt äussern.

Problem Nr.1 ist, dass sich der Herr noch für zwei Wochen im Urlaub befindet - sein Sohn prüft in dieser Zeit den Briefkasten. Er muss, laut Schreiben, innerhalb einer Woche auf das Schreiben reagieren.

Problem Nr.2 ist, dass keine Verkehrsrechtschutz vorhanden ist.

Wie könnten die Personen in diesem Fall reagieren?

Danke und Gruß
kdzm9204
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  #2 (permalink)  
Alt 21.07.2011, 18:49
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AW: Anhörung im Bußgeldverfahren

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Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 23.07.2011, 09:42
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AW: Anhörung im Bußgeldverfahren

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Erstmal den Beitrag den Forenregeln anpassen, dann kann auch geantwortet werden
Sollte doch so richtig sein, oder?!

Gruß kdzm9204
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  #4 (permalink)  
Alt 24.07.2011, 21:38
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AW: Anhörung im Bußgeldverfahren

Problem 1 ist keins, denn in solchen Fällen (-> bei NACHWEISBARER Abwesenheit) ist eine "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" möglich - die eigentlich schon verstrichene Frist zur Stellungnahme beginnt dann erst zu laufen mit dem Wegfall des Kenntnisnahme- Hindernisses (= der Abwesenheit). Das also könnte der Familienvater nach seinem Urlaub UNVERZÜGLICH (!) beantragen (Stellungnahme gleich beifügen). Nützlich wäre aber schon ein kurzer Hinweis des bereits informierten Sohnes an die Behörde, dass der Vater erst am soundovielten wieder da ist.
Problem 2 ist keins, weil niemand einen Verkehrsrechtsschutz (= Rechtsanwalt) braucht, um sich lediglich gegen erhobene Vorwürfe zu äußern. Nützlich wäre ein Anwalt natürlich immer, denn der könnte schön wasserdicht begründen, weshalb der Vorwurf ja so überhaupt gar nicht zutreffen kann...

----------
[Einfach nicht zu schnell fahren ! Niemand ist ernsthaft gezwungen, innerorts 84 (zuzüglich Toleranzabzug real sogar über 90 !!!) zu fahren, was an sich vielleicht schon als etwas "asozial" bezeichnet werden könnte].
__________________
Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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