Dies ist eine Diskussion zu Alkohol am Steuer - Fragen über Fragen innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Alkohol am Steuer - Fragen über Fragen kann mir jemand sagen, was passiert wenn man mit Alkohol am Steuer erwicht wird und Blut- sowie Atemalkohol getestet wird? Wo befindet sich der Führerschein? Wird er vernichtet Bekommt man einen Brief mit der Strafe oder bekomme man eine Vorladung? Ab wie viel Promille muss man überhaupt vor Gericht? Wie lange dauert es, bis der Bescheid kommt? Wohin wird der Brief / Vorladung überhaupt geschickt? An den Autofahrer, an die Polizeidienststelle oder an den, auf den das Auto läuft? Was bedeutet diese Sperrfrist, wenn der Führerschein entzogen wird? Bedeutet bei der Strase ein Nettogehlat wirklich ein komplettes Nettogehalt oder werden da noch Lebenserhaltungkosten abgezogen? Bekommt ein Arbeitgeber auch eine Information über eine "Alkoholfahrt"? Danke für Antworten!!! |
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| AW: Alkohol am Steuer - Fragen über Fragen Das Verfahren läuft so ab, dass man eine Vorladung erhält im rahmen des Ermittlungsverfahrens. Dieser sollte NIEMALS ohne vorherige Akteneinsicht Folge geleistet werden. Ist der Führerschein sicher gestellt, bleibt der bei der Polizei/ Staatsanwaltschaft und kann nur im Wege des Antrags auf gerichtliche Entscheidung und Widerspruch gegen die Sicherstellung zurück gefordert werden. hierbei kommt es maßgeblich auf die Verwertbarleit der Blutprobe an, d.h. ob diese rechtmäßig eingeholt wurde. Oftmals ist ein Verstoß gegen den Richtervorbehalt anzuprüfen. Ob die Blutprobe verwertbar ist, ist eine Farge der Hauptverhandlung und vom Beschuldigten formell ordnungsgemäß zu rügen. Das macht im Zweifel der Anwalt, wenns zur Anklage kommt. Je nach Alkoholspiegel kommt absolute und relative Fahruntauglichkeit in Betracht. Das bedeutet, dass eine BAK von über 1,1 Promille immer, darunter, aber über 0,3 Promille bei Hinzutreten von Ausfallerscheinungen strafbar ist. Falls es zu einer Verurteilung kommt, ist die Geldstrafe anhand des Nettoeinkommens zu bilden, wobei mache Lebenserhaltungskosten, Unterhaltszahlungen etc. mindernd berücksichtigt werden. Man sollte zeitnah zum Anwalt des Vertrauens, denn diesem steht das Recht der unbeschränkten Akteneinsicht zu und er weiß, wie die Strafe zu beeinflussen ist und ob eine Sperre nach Entzug der Fahrerlaubnis erfolgen kann oder muss und wie diese zu bemessen ist. P.s. Der Arbeitgeber bekommt keine Info. Warum auch? Ist der Führerschein aber für die Arbeit erforderlich, kommen arbeitsrechtliche Maßnahmen in Betracht!
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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