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Alkohol am Steuer 1960er Jahre

Dies ist eine Diskussion zu Alkohol am Steuer 1960er Jahre innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 11.12.2008, 11:38
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Alkohol am Steuer 1960er Jahre

Hallo.

Ich habe eine historische Frage.

Am 01.01.1965 trat §315c und §316 in kraft, dass wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke... nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft...
Ab 1965 wanderte man ab 1,5 Promille in das Gefängnis. Ende der 1960er Jahre saßen zeitweilig mehr Menschen in Westdeutschen Gefängnissen wegen Alkohol am Steuer, als wegen anderer Straftaten.

Nun meine Frage:
Wann änderte sich das Gesetzt, bzw. ab wann mussten die betrunkenen Fahrer nicht mehr ins Gefängnis (da die sicher auch überlaufen waren :-))

Danke für Eure Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 13.12.2008, 07:34
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AW: Alkohol am Steuer 1960er Jahre

Gibt es für diese Behauptung Quellen?
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  #3 (permalink)  
Alt 13.12.2008, 18:33
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AW: Alkohol am Steuer 1960er Jahre

Ja, es gibt diverse Quellen. Allerdings konnte ich bisher leider nicht herausfinden ab wann man vom Gefängnis verschont blieb. Es ist auch so, das sich das Verhalten der Fahrer durch die Gesetzgebung nicht verbessert hat. 1966 gab es mehr betrunkene Fahrer als 1965.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.12.2008, 06:21
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AW: Alkohol am Steuer 1960er Jahre

Und die Quellen wären??

Sowohl in § 315 c StGB, als auch in § 316 StGB ist neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe vorgesehen. Man kann somit nicht sagen, dass man generell von einer Haftstrafe verschont bleibt.
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