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Dies ist eine Diskussion zu Akteninhalt innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 30.05.2011, 13:29
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hallo,

nehmen wir mal an jemandem wird eine Abstandsverstoß vorgeworfen. Der Betreffende beauftragt nun einen RA mit der Akteneinsicht.

Was gehört alles in die Akte?


Danke
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Heiner
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Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.

Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen.
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  #2 (permalink)  
Alt 01.06.2011, 08:33
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AW: Akteninhalt

Mal nach oben schieben. Weiß keiner was dazu?
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Heiner
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