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Abschleppen

Dies ist eine Diskussion zu Abschleppen innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 29.10.2011, 21:45
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Abschleppen

Hallo,
Am 27.10.2010 wurde ein Fahrzeug abgeschleppt, da jemand halb in einer Feuerwehreinfahrt parkte.
Am 17.01.2011 wurde der Anhörungsbogen zugestellt..
Erst heute am 26.10.2011 wurde der Kostenfestsetzungsbescheid zugestellt, mit dem Hinweis, dass aus dienstliche Gründen die Bearbeitung des Vorganges erst jetzt abschließend erfolgte.
Eine Jurastudentin im Examen, sagte etwas von einer 3 monatigen Verjährungsfrist.Ist das so?
Ist es rechtens, jetzt das Geld einzufordern?

Geändert von Tinchen53 (29.10.2011 um 22:08 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 22:47
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AW: Abschleppen

Zitat:
Zitat von Tinchen53 Beitrag anzeigen
Hallo,
Am 27.10.2010 wurde ein Fahrzeug abgeschleppt, da jemand halb in einer Feuerwehreinfahrt parkte.
Am 17.01.2011 wurde der Anhörungsbogen zugestellt..
Erst heute am 26.10.2011 wurde der Kostenfestsetzungsbescheid zugestellt, mit dem Hinweis, dass aus dienstliche Gründen die Bearbeitung des Vorganges erst jetzt abschließend erfolgte.
Eine Jurastudentin im Examen, sagte etwas von einer 3 monatigen Verjährungsfrist.Ist das so?
Ist es rechtens, jetzt das Geld einzufordern?
Man sollte erst mal das Bußgeldverfahren von den Kosten und Auslagen für die Schleppung abgrenzen, das sind nämlich zwei verschiedene Paar Schuhe...

Aber selbst das Bußgeldverfahren wäre nach meinem Wissen noch nicht verjährt, jedoch war es zumindest knapp...
__________________
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