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Abgeschleppt von Schulparkplatz was nun ?

Dies ist eine Diskussion zu Abgeschleppt von Schulparkplatz was nun ? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.06.2006, 17:41
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Abgeschleppt von Schulparkplatz was nun ?

Hallo,

folgender sachverhalt,

gestern als ich nach der 6. stunde aus der schule kam musste ich leider feststellen das mein auto abgeschleppt worden war.
der abschlepper war noch da und war bereits dabei das nächste auto auf sein lkw zu ziehen.
es war eine schülerin die 2. stunden hatte und von mir eingeparkt war welche den abschlepper gerufen hatte.

die sache ist so das dieser parkplatz der schule gehört und dort jeden tag die fahrzeuge kruez und quer parken. es sind auch keine markierungen vorhanden. ich selber habe gestern 2 stunden dort geparkt.
als ich meine fahrzeug dort abstellte waren schon ein paar andere pkw vor mir die ebenfalls die anderen zuparkten.

die schülerin hat dann einfach, ohne mal ins sekreteriat zu gehen und mein kennzeichen durchrufen zu lassen, hätte meine pkw dann natürlich weg gefahren, den abschleppdienst angerufen und mein fahrzeug entfernen lassen. dies alles ohne polizei.

als ich mein pkw geholt habe wollte der abschlepper direkt von mir 100euro. habe natürlich gesagt ich zahle erstmal hier garnichts, "bitte schicken sie mir das schriftlich nach hause!".

nun mein FRAGE, darf der übrhaupt von mir kassieren? muss nicht die olle die ihn gerufen hat erstmal zahlen um das geld dann evtl. später bei mir wieder zu holen vor gericht?

wäre spitze wenn mir jemand etwas zu der rechtslage und meinen möglichkeiten hier schreiben könnte, wär euch echt dankbar.

Liebe Grüße, Alexandra

PS: es steht an dem parkplatz auch kein schild das pkws irgendwie abgeschleppt werden oder so...
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  #2 (permalink)  
Alt 06.06.2006, 21:28
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AW: Abgeschleppt von Schulparkplatz was nun ?

Hallo Pokerface33,

zunächst einmal der in solchen Fällen übliche Hinweis:
Bitte beachten sie die Forenregeln!
Es dürfen hier keine konkreten Fälle besprochen werden.

Es sind lediglich fiktive Sachverhalte zu diskutieren bzw zu beantworten.

Soviel kann ich jedoch sagen, wer sein Fahrzeug in behindernder Weise abstellt, der muss stets damit rechnen, dass es umgesetzt wird!

Einen kleinen Tipp könnte ich hier vielleicht noch geben:

Googeln sie einfach mal nach den Begriffen "Besitzstörung" i.S. von § 858 BGB bzw. "Eigentumsstörung" i.S. von § 1004 BGB und "Grundsatz der Schadensgeringhaltung"!

Wie gesagt, konkrete Antworten sind leider bei konkreten Sachverhalten nicht gestattet!


MfG
__________________
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