
24.05.2012, 17:05
|
| Aktives Mitglied | | Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 181
| |
| AW: Verkehrskontrolle - wie weit darf die Polizei gehen? sollte das fahrzeug im öffentlichen verkehrsraum stehen, ist gegen eine allgemeine verkehrskontrolle ( also auch verbandskasten etc.) nichts einzuwenden.
die durchführung eines atemalkoholtest ist freiwillig. niemand kann dazu gezwungen werden.
mir scheint aber, dass dem selbstverständlich fiktiven sachverhalt wesentliches fehlt. könnte es sein, dass es eine vorgeschichte gibt ? es ist ziemlich selten, dass ein ordnungsgemäß geparkter pkw überhaupt kontrolliert wird.
wie dem auch sei, sollte es konkrete hinweise auf das vorliegen von straftaten geben, z. B. 316 Stgb, und sollte die fahrzeugführereigenschaft nicht eindeutig festgestellt werden, so werden beide fahrzeuginsassen auf der grundlage 81a stpo zur ader gelassen.
gibt es derartige hinweise nicht, haben die beiden nichts zu befürchten. |