
29.09.2008, 18:19
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| Boardneuling | | Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 5
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| AW: Verjährung ja/nein keine in § 33 OWiG genannte verjährungsunterbrechende Handlung - wie würde "man" dies herausbekommen.
nehmen wir mal, ich schreibe zurück das im Sinne § 33 OWiG die "Sache" verjährt ist ...
man nichts unternimmt ...
müßte, ist ein wenig greifbarer Begriff
nette Grüße
goloman |