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3x Alkoholfahrt davon 2x ohne Führerschein

Dies ist eine Diskussion zu 3x Alkoholfahrt davon 2x ohne Führerschein innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.08.2011, 14:19
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3x Alkoholfahrt davon 2x ohne Führerschein

Hallo liebe Forenmitglieder,


nehmen wir an das eine Frau 2008 das erste mal mit über 1,6 Promille (Bluttest) angehalten wurde. Klar FS weg und MPU! Diese hat sie aus Geldmangel nicht gemacht, ist aber weiter ab und zu Auto gefahren, also fahren ohne FS!
2009 hat sie dann unter Alkoholeinfluss einen PKW angefahren und Fahrerflucht begangen. Nach ca. 3 Stunden kam die Polizei und nahm sie mit auf die Wache. Blutkontrolle ca. 4 Stunden nach Trinkende ...0,74
Es gab darauf keine Verhandlung, nur ein Strafbefehl und ne ordentliche Geldbuße!

Vor ein paar Tagen wäre die 3te Polizeikontrolle ohne FS und AAK von 1,85

Die Polizei würde einige Zeit hinter der Frau herfahren und sie dann nach Kennzeichenkontrolle anhalten!
Blutentnahme auf der Wache, Ergebnis nicht bekannt.

WAS würde jetzt drohen????????????????? Die Dame wäre alleinerziehend und nur mit Minijob

Vielen vielen Dank für eure Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 14.08.2011, 14:25
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AW: 3x Alkoholfahrt davon 2x ohne Führerschein

Gut möglich, dass eine Haftstrafe droht.
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Alt 14.08.2011, 15:23
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AW: 3x Alkoholfahrt davon 2x ohne Führerschein

Außer einer kleineren Haftstrafe auf Bewährung für die Betroffene fällt mir hier auch nichts mehr ein.
Schade, soviel unnötig wirkende Gleichgültigkeit dem eigenen Leben wie dem ihrer Mitmenschen gegenüber; doch wir kennen ja nicht die Hintergründe.
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Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.08.2011, 15:28
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AW: 3x Alkoholfahrt davon 2x ohne Führerschein

Zitat:
Zitat von CEMartin Beitrag anzeigen
Außer einer kleineren Haftstrafe auf Bewährung für die Betroffene fällt mir hier auch nichts mehr ein.
Leider. Vielleicht kann die Frau jetzt endlich mal zu der Überzeugung kommen, dass ihre Alkoholkrankheit behandelt werden muss (denn zum Alk-Kaufen reicht das Geld aus). Bevor sie nicht nur sich selbst zerstört, sondern noch ein Unfall geschieht.

Therapie statt Strafe (Einstellung gegen Auflage)?
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Alt 14.08.2011, 20:36
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AW: 3x Alkoholfahrt davon 2x ohne Führerschein

Was mich stutzig macht, ist dieser Satz hier:
Zitat:
Die Polizei würde einige Zeit hinter der Frau herfahren und sie dann nach Kennzeichenkontrolle anhalten!
Heißt das etwa, dass auf diese Dame noch ein Pkw zugelassen ist!? Auch wenn es ein Wunschtraum bleiben dürfte: Da würde ich für eine Einziehung des Pkw plädieren. Schließlich scheint die Frau unbelehrbar zu sein und den Pkw wiederholt, während Straftaten als ein Bestandteil genutzt zu haben. Für mich ist der Pkw in dem Fall ein Tatwerkzeug, welches wiederholt genutzt wurde. Ich sage nur: Ohne Pkw, keine Trunkenheitsfahrt... Vor allem wäre die Frage, was die Frau noch mit einem Pkw will, wenn sie sowieso keine Fahrerlaubnis mehr besitzt!?
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Alt 15.08.2011, 14:10
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AW: 3x Alkoholfahrt davon 2x ohne Führerschein

ja die Dame hat ihr Auto noch auf sich angemeldet, will es JETZT aber so schnell wie es geht verkaufen, damit es nicht eingezogen wird. Ich gehe von aus das sie es hat angemeldet lassen, damit ihre Bekannten sie ggf. damit rumkutschieren konnten. Aber du hast recht, kein PKW keine Trunkenheitsfahrt!!! Ich denke sie hat das jetzt auch kapiert. Gelegeheit macht schwach :/ genauso mit dem Alkohol...ist welcher im Haus würde fast jeder Alkoholiker eher drauf zu greifen als wenn keiner da wäre!

Sollte sich die Dame eher nen Anwalt nehmen oder ist die Sachlage so klar das der auch nicht mehr viel drehen kann???????
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  #7 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 21:28
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AW: 3x Alkoholfahrt davon 2x ohne Führerschein

Zitat:
Zitat von _louisa_ Beitrag anzeigen
WAS würde jetzt drohen?????????????????
Eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Wiederholungsfall, also vermutlich eher heftiger als beim ersten Mal. Und mit der Wiedererlangung des Führerscheins wird es, wegen mangelnder charakterlicher Eignung, auch für längere Zeit nichts mehr werden.

Zitat:
Die Dame wäre alleinerziehend und nur mit Minijob
Das spielt ggf. eine Rolle bei der Ermittlung von Tagessätzen, und das Vorhandensein eines Kindes, für das die Angeklagte alleinerziehende Sorgeberechtigte ist, mag auch einen Richter zu etwas Milde veranlassen. Aber eine Haftstrafe ohne Bewährung dürfte ohnehin eher unwahrscheinlich sein, und mit Bewährung kann die Dame sich weiter um ihr Kind kümmern.

Wäre ich da Richter, würde ich Therapie zwecks Entzug usw. zur Bewährungsauflage machen.

Da haben dann alle Beteiligten deutlich mehr von als von einer Mutter, die im Knast sitzt, und einem Kind, das deshalb irgendwo untergebracht werden muß.
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #8 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 23:42
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AW: 3x Alkoholfahrt davon 2x ohne Führerschein

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen


Aber eine Haftstrafe ohne Bewährung dürfte ohnehin eher unwahrscheinlich sein, und mit Bewährung kann die Dame sich weiter um ihr Kind kümmern.
Bist du dir da sicher??? Immerhin wurde die Dame insgesamt 3x erwischt wegen Trunkenheit, davon 2x OHNE Führerschein?!!?

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  #9 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 00:33
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  #10 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 07:46
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