Dies ist eine Diskussion zu 2 Parkrempler in einem Monat innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| da ich neu hier bin zunächt Grüsse an alle. Ich habe als Gast schön öfter hier im Forum recherchiert, nun jedoch mein erster eigener Beitrag. Mal angenommen: Person X wurde Ihr parkendes Auto angefahren, wodurch z.B. die Stoßstange Ihres PKW einen Riss aufweist. Wenn das Fahrzeug nun nur teilkaskoversichert wäre und die Person A (Unfallverursacher), nach erfolgter Anzeige nicht ermittelt werden könnte, bleibt man ja vermutlich selber auf dem Schaden sitzen? Ein paar Wochen später würde bei Person X durch Person B ein weiterer Schaden an der Stossstange verursacht werden, welcher durch die Polizei aufgenommen wird (es würde also ein Unfallgegner erreichbar sein). Wenn sich hierbei der Schaden (erheblich) vergrössert, könnte da die Versicherng von Person B, aufgrund der Tatsache, dass bereits ein Schaden vorlag, die Zahlung verweigern oder einschränken? Vielen Dank vorab für die Teilnahme an dieser geistigen Spielerei. Schöne Grüsse Aquarel ---------------------------------------------------------------------------- Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten |
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| AW: 2 Parkrempler in einem Monat Zitat:
Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: 2 Parkrempler in einem Monat Die Versicherung kann die Zahlung verweigern oder einschränken, wenn der Verdacht besteht, dass der vorgelegte Schaden schon (teilweise) vorher bestanden hat.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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