Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

2 Parkrempler in einem Monat

Dies ist eine Diskussion zu 2 Parkrempler in einem Monat innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 19:32
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 1
Keine Wertung, Aquarel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aquarel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aquarel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aquarel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aquarel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aquarel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aquarel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aquarel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aquarel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Aquarel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question 2 Parkrempler in einem Monat

Hallo Juragemeinde,

da ich neu hier bin zunächt Grüsse an alle. Ich habe als Gast schön öfter hier im Forum recherchiert, nun jedoch mein erster eigener Beitrag.

Mal angenommen:
Person X wurde Ihr parkendes Auto angefahren, wodurch z.B. die Stoßstange Ihres PKW einen Riss aufweist. Wenn das Fahrzeug nun nur teilkaskoversichert wäre und die Person A (Unfallverursacher), nach erfolgter Anzeige nicht ermittelt werden könnte, bleibt man ja vermutlich selber auf dem Schaden sitzen?

Ein paar Wochen später würde bei Person X durch Person B ein weiterer Schaden an der Stossstange verursacht werden, welcher durch die Polizei aufgenommen wird (es würde also ein Unfallgegner erreichbar sein). Wenn sich hierbei der Schaden (erheblich) vergrössert, könnte da die Versicherng von Person B, aufgrund der Tatsache, dass bereits ein Schaden vorlag, die Zahlung verweigern oder einschränken?

Vielen Dank vorab für die Teilnahme an dieser geistigen Spielerei.
Schöne Grüsse
Aquarel

----------------------------------------------------------------------------
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 19:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.231
97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: 2 Parkrempler in einem Monat

Zitat:
Person X wurde Ihr parkendes Auto angefahren, wodurch z.B. die Stoßstange Ihres PKW einen Riss aufweist. Wenn das Fahrzeug nun nur teilkaskoversichert wäre und die Person A (Unfallverursacher), nach erfolgter Anzeige nicht ermittelt werden könnte, bleibt man ja vermutlich selber auf dem Schaden sitzen?
Richtig, nur eine Vollkasko würde diesen Schaden decken, sofern dieser höher als der vereinbarte SB ist und unter Berücksichtung von Schadenfreiheitsrabatt eine Inanspruchnahme wirtschaftlich erscheint
Zitat:
Ein paar Wochen später würde bei Person X durch Person B ein weiterer Schaden an der Stossstange verursacht werden, welcher durch die Polizei aufgenommen wird (es würde also ein Unfallgegner erreichbar sein). Wenn sich hierbei der Schaden (erheblich) vergrössert, könnte da die Versicherng von Person B, aufgrund der Tatsache, dass bereits ein Schaden vorlag, die Zahlung verweigern oder einschränken?
es wird nur der durch das Schadenereignis eingetretene Schaden ersetzt werden
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 10.12.2008, 14:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 59
Beiträge: 4.143
96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)  
AW: 2 Parkrempler in einem Monat

Die Versicherung kann die Zahlung verweigern oder einschränken, wenn der Verdacht besteht, dass der vorgelegte Schaden schon (teilweise) vorher bestanden hat.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
seit einem monat keinen lohn Arbeitsrecht 28.04.2009 22:06
Familie mit Kind: Kündigung in einem Monat möglich?? Mietrecht 11.02.2009 17:59
Ein WE frei/Monat bei 200 Std Arbeit/Monat Arbeitsrecht 12.03.2008 23:50
Auflösung einer Ehe nach einem Monat??? Familienrecht 12.10.2006 23:24
Nach einem Monat Klimaanlage defekt (Kühler) Kaufrecht / Leasingrecht 01.10.2006 00:26





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Straßenverkehrsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN