Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

125 kubik roller fahren ohne führerschein

Dies ist eine Diskussion zu 125 kubik roller fahren ohne führerschein innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.04.2007, 13:18
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 4
Keine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Arrow 125 kubik roller fahren ohne führerschein

Ich habe folgende Frage:

Welche Fogen kann es haben, wenn eine Person mit 16 jahren ohne Führerschein mit einem 125 kubik Roller bei einer Verkehrskontrolle erwischt worden ist. Vorher is noch nichts in der Art vorgefallen. Außerdem noch ein Mitfahrer hinten drauf und Eltern wussten nichts davon und hätten nicht gedacht, das ihr sohn so etwas macht?

Danke für Antworten
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 28.04.2007, 19:37
Rio Rio ist offline
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 415
100% positive Bewertungen (415 Beiträge, 159 Bewertungen)100% positive Bewertungen (415 Beiträge, 159 Bewertungen)100% positive Bewertungen (415 Beiträge, 159 Bewertungen)100% positive Bewertungen (415 Beiträge, 159 Bewertungen)100% positive Bewertungen (415 Beiträge, 159 Bewertungen)100% positive Bewertungen (415 Beiträge, 159 Bewertungen)100% positive Bewertungen (415 Beiträge, 159 Bewertungen)100% positive Bewertungen (415 Beiträge, 159 Bewertungen)100% positive Bewertungen (415 Beiträge, 159 Bewertungen)100% positive Bewertungen (415 Beiträge, 159 Bewertungen)  
AW: 125 kubik roller fahren ohne führerschein

Zitat:
Zitat von speedone
Welche Fogen kann es haben, wenn eine Person mit 16 jahren ohne Führerschein mit einem 125 kubik Roller bei einer Verkehrskontrolle erwischt worden ist.
Ein (Jugend-)Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) ist zu erwarten.

Zitat:
Zitat von speedone
Vorher is noch nichts in der Art vorgefallen.
In diesem Fall ist m.E. die Einstellung des Verfahrens wahrscheinlich.
Kommt es doch zu einer Verurteilung, so muss mit Sozialstunden gerechnet werden. Eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist möglich, jedoch bei Ersttätern nicht unbedingt wahrscheinlich.
__________________
(\_/)
(O.o) Knut find ich gut
(> ^)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 28.04.2007, 20:59
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 4
Keine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: 125 kubik roller fahren ohne führerschein

Wie sieht es denn mit Geldstrafe aus, oder kommt auch etwas auf die Eltern zu?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 28.04.2007, 21:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 3.475
99% positive Bewertungen (3475 Beiträge, 448 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3475 Beiträge, 448 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3475 Beiträge, 448 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3475 Beiträge, 448 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3475 Beiträge, 448 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3475 Beiträge, 448 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3475 Beiträge, 448 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3475 Beiträge, 448 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3475 Beiträge, 448 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3475 Beiträge, 448 Bewertungen)  
AW: 125 kubik roller fahren ohne führerschein

Wenn die Eltern das nicht wussten, kann ihnen da kein Vorwurf gemacht werden, insbesondere wenn der Sohn vorher nix Ähnliches angestellt hat. Die Strafe richtet sich, wenn überhaupt, nur gegen den Sohn, denn dieser hat das Fehlverhalten begangen.
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 29.04.2007, 09:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Dec 2004
Ort: Badener in Stuttgart
Beiträge: 1.346
98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1346 Beiträge, 94 Bewertungen)  
AW: 125 kubik roller fahren ohne führerschein

Woher hat denn der Übeltäter den Roller?
Falls von den Eltern: könnte problematisch werden.
Falls von einem Bekannten: dürfte sicherlich für denjenigen problematisch werden.
Falls es sein eigener ist: Oooohhh, DAS wird problematisch!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 06.05.2007, 14:10
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 4
Keine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: 125 kubik roller fahren ohne führerschein

Angenommen der Roller war von den Eltern und es gab schon mal ein Verfahren wegen einer anderen Sache das dann eingestellt worden ist. Was ist wahrscheinlich, was es für Folgen gibt?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 06.05.2007, 14:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.777
94% positive Bewertungen (7777 Beiträge, 585 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7777 Beiträge, 585 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7777 Beiträge, 585 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7777 Beiträge, 585 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7777 Beiträge, 585 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7777 Beiträge, 585 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7777 Beiträge, 585 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7777 Beiträge, 585 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7777 Beiträge, 585 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7777 Beiträge, 585 Bewertungen)  
AW: 125 kubik roller fahren ohne führerschein

Was war den schon mal vorher????

Entweder eine ordentliche SV-Beschreibung zur Lage, oder eben nichts! Dieses Scheibchenspiel ist nicht sehr amüsant!

Lg.
__________________
... Na ja, Dekubitus, Mangelernährung .. OK! ..Aber dafür haben wir eine sehr gepflegte Außenanlagen!
(Pflegeheim Abendrot - Gesamtnote: sehr gut)

.
Wer meinen Beitrag positiv bewertet kommt in den Himmel, wer.....
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 06.05.2007, 19:27
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 4
Keine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, speedone hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: 125 kubik roller fahren ohne führerschein

Also oben in meinem ersten Beitrag, steht was passiert ist.

Zu der Frage von wem der Roller ist: Der Roller ist von den Eltern und hinzukommt noch, dass es schon mal ein Verfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung gab, das eingestellt wurde und die Person nicht bestraft wurde.

Jetzt ist meine Frage, weil im zweiten Betrag geschrieben wurde, dass es wahrscheinlich ist, das das Verfahren eingestellt wird wegem der Sache mit dem Roller, welche Folgen das haben kann, wenn die Person bei einer Verkehrskontrolle ohne Füherschein erwischt worden ist.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 06.05.2007, 21:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 3.475
99% positive Bewertungen (3475 Beiträge, 448 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3475 Beiträge, 448 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3475 Beiträge, 448 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3475 Beiträge, 448 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3475 Beiträge, 448 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3475 Beiträge, 448 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3475 Beiträge, 448 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3475 Beiträge, 448 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3475 Beiträge, 448 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3475 Beiträge, 448 Bewertungen)  
AW: 125 kubik roller fahren ohne führerschein

Eine Einstellung führt dazu, dass das Verfahren eingestellt wird dh dann passiert gar nix mehr, außer dass der Staatsanwalt dem Beschuldigten schreibt, dass eingestellt wurde und alles folgenlos vorbei ist. Häufig ist (begrifflich ungenau) mit "Einstellung" allerdings auch das Absehen von Strafverfolgung nach den §§153ff StPO gemeint. In diesem Fall gibt es meist eine kleine Auflage (Sozialstunden, Geldauflagen), nach deren Erfüllung dann gar nichts mehr passiert. Also keine Führungszeugniseintragung oder gar Vorstrafe.
Ein Zusammenhang mit dem anderen Verfahren erscheint mir hier nicht ersichtlich, sollte bei der Bewertung des aktuellen Falles daher keine Rolle spielen. Interessant wäre es nur gewesen, wenn schon zuvor ein Straßenverkehrsdelikt anhängig gewesen wäre, und nicht mangels Tatverdacht eingesetellt wurde. Und die Eltern könnten auch nur dann etwas zu erwarten haben, wenn sie durch eigenes Verschulden (etwa Nichtbeachtung der dem Entwicklungsstand des Kindes erforderlichen Aufsichtspflichten) zu dem Delikt beigetragen haben. Dafür fehlen mir aber nach wie vor die Hinweise.
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Roller Fahren mit Klasse B Führerschein Straßenverkehrsrecht 30.09.2008 17:13
Betrunken ohne Führerschein Roller gefahren Straßenverkehrsrecht 10.08.2008 08:24
Roller fahren ohne Helm Straßenverkehrsrecht 04.12.2007 23:50
Roller fahren ohne Fahrerlaubnis,Unfallfolge Straßenverkehrsrecht 25.08.2005 18:32
Roller Fahren ohne Fahrererlaubnis! Straßenverkehrsrecht 17.03.2005 14:17





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Straßenverkehrsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios