Dies ist eine Diskussion zu 125 kubik roller fahren ohne führerschein innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Welche Fogen kann es haben, wenn eine Person mit 16 jahren ohne Führerschein mit einem 125 kubik Roller bei einer Verkehrskontrolle erwischt worden ist. Vorher is noch nichts in der Art vorgefallen. Außerdem noch ein Mitfahrer hinten drauf und Eltern wussten nichts davon und hätten nicht gedacht, das ihr sohn so etwas macht? Danke für Antworten |
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| AW: 125 kubik roller fahren ohne führerschein Zitat:
Zitat:
Kommt es doch zu einer Verurteilung, so muss mit Sozialstunden gerechnet werden. Eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist möglich, jedoch bei Ersttätern nicht unbedingt wahrscheinlich.
__________________ (\_/) (O.o) Knut find ich gut (> ^) |
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| AW: 125 kubik roller fahren ohne führerschein Wie sieht es denn mit Geldstrafe aus, oder kommt auch etwas auf die Eltern zu? |
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| AW: 125 kubik roller fahren ohne führerschein Wenn die Eltern das nicht wussten, kann ihnen da kein Vorwurf gemacht werden, insbesondere wenn der Sohn vorher nix Ähnliches angestellt hat. Die Strafe richtet sich, wenn überhaupt, nur gegen den Sohn, denn dieser hat das Fehlverhalten begangen. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: 125 kubik roller fahren ohne führerschein Woher hat denn der Übeltäter den Roller? Falls von den Eltern: könnte problematisch werden. Falls von einem Bekannten: dürfte sicherlich für denjenigen problematisch werden. Falls es sein eigener ist: Oooohhh, DAS wird problematisch! |
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| AW: 125 kubik roller fahren ohne führerschein Angenommen der Roller war von den Eltern und es gab schon mal ein Verfahren wegen einer anderen Sache das dann eingestellt worden ist. Was ist wahrscheinlich, was es für Folgen gibt? |
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| AW: 125 kubik roller fahren ohne führerschein Was war den schon mal vorher???? Entweder eine ordentliche SV-Beschreibung zur Lage, oder eben nichts! Dieses Scheibchenspiel ist nicht sehr amüsant! Lg.
__________________ ... Na ja, Dekubitus, Mangelernährung .. OK! ..Aber dafür haben wir eine sehr gepflegte Außenanlagen! (Pflegeheim Abendrot - Gesamtnote: sehr gut) . Wer meinen Beitrag positiv bewertet kommt in den Himmel, wer..... |
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| AW: 125 kubik roller fahren ohne führerschein Also oben in meinem ersten Beitrag, steht was passiert ist. Zu der Frage von wem der Roller ist: Der Roller ist von den Eltern und hinzukommt noch, dass es schon mal ein Verfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung gab, das eingestellt wurde und die Person nicht bestraft wurde. Jetzt ist meine Frage, weil im zweiten Betrag geschrieben wurde, dass es wahrscheinlich ist, das das Verfahren eingestellt wird wegem der Sache mit dem Roller, welche Folgen das haben kann, wenn die Person bei einer Verkehrskontrolle ohne Füherschein erwischt worden ist. |
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| AW: 125 kubik roller fahren ohne führerschein Eine Einstellung führt dazu, dass das Verfahren eingestellt wird dh dann passiert gar nix mehr, außer dass der Staatsanwalt dem Beschuldigten schreibt, dass eingestellt wurde und alles folgenlos vorbei ist. Häufig ist (begrifflich ungenau) mit "Einstellung" allerdings auch das Absehen von Strafverfolgung nach den §§153ff StPO gemeint. In diesem Fall gibt es meist eine kleine Auflage (Sozialstunden, Geldauflagen), nach deren Erfüllung dann gar nichts mehr passiert. Also keine Führungszeugniseintragung oder gar Vorstrafe.Ein Zusammenhang mit dem anderen Verfahren erscheint mir hier nicht ersichtlich, sollte bei der Bewertung des aktuellen Falles daher keine Rolle spielen. Interessant wäre es nur gewesen, wenn schon zuvor ein Straßenverkehrsdelikt anhängig gewesen wäre, und nicht mangels Tatverdacht eingesetellt wurde. Und die Eltern könnten auch nur dann etwas zu erwarten haben, wenn sie durch eigenes Verschulden (etwa Nichtbeachtung der dem Entwicklungsstand des Kindes erforderlichen Aufsichtspflichten) zu dem Delikt beigetragen haben. Dafür fehlen mir aber nach wie vor die Hinweise. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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