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0.0 Promille Grenze

Dies ist eine Diskussion zu 0.0 Promille Grenze innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.08.2007, 18:12
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0.0 Promille Grenze

Nehmen wir an Person A ist aus der Probezeit raus aber nicht 21 Jahre alt. Er wird kurz vor seinem 21. Geb. mit 0.2 Promille Blutalkoholgehalt angehalten. Bekommt er nun eine neue Probezeit von 2 Jahren obwohl die alte schon fast ein Jahr ausgelaufen ist ???
MfG Tobi
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  #2 (permalink)  
Alt 12.08.2007, 11:15
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AW: 0.0 Promille Grenze

Hallo!

Sehen wir uns doch zunächst die entsprechende Vorschrift an:

--------
§ 24c StVG: Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

---------

Unzweifelhaft erscheint nach dem Geschilderten Fall die Erfüllung des Tatbestands. Folgen: 125 Euro Bußgeld plus "Nebengeräusche" und 2 Punkte ins VZR.

Gucken wir weiter:

---------
§ 2a StVG: Fahrerlaubnis auf Probe
.......
(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde

seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 3 an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden. Für die verkehrspsychologische Beratung gilt § 4 Abs. 9 entsprechend.

(2a) Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist. Die Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre, wenn die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder der Inhaber der Fahrerlaubnis auf sie verzichtet hat.

-----------


Nachdem wohl die TATZEIT des Verstosses gegen § 24c StVG nach Ende der Probezeit liegt, trifft § 2a/Abs.2 nicht zu, es unterbleiben also auch die Folgen aus § 2a/Abs.2a!

---> KEINE Verlängerung der Probezeit!


Ralf
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  #3 (permalink)  
Alt 12.08.2007, 13:45
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AW: 0.0 Promille Grenze

korrekt

somit bleibt:

Unzweifelhaft erscheint nach dem Geschilderten Fall die Erfüllung des Tatbestands. Folgen: 125 Euro Bußgeld plus "Nebengeräusche" und 2 Punkte ins VZR.


Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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Alt 12.08.2007, 19:47
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AW: 0.0 Promille Grenze

OK vielen Dank für die Dikussion.
MfG tobi
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Alt 19.08.2007, 19:19
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AW: 0.0 Promille Grenze

Ok nehmen wir weiter an Herr A hat noch probezeit auf Führerschein Klasse (B) und wird mit einem Mofa mit 0.2 Promille erwischt. Kann man A deshalb die Probezeit verlängern weil er Fahranfänger ist oder geht dies nicht da es bei Mofas keine Probezeit gibt???
MfG Tobi
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  #6 (permalink)  
Alt 19.08.2007, 20:13
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AW: 0.0 Promille Grenze

Tja ... zwar gibts bei Mofas keine Probezeit, weil man ja auch keine Fahrerlaubnis braucht. Aber lies doch mal genau die oben angeführten Vorschriften.

Da ist nämlich die Rede vom Führen eines Kraftfahrzeugs - ein Mofa ist unzweifelhaft eines.

Man könnte nun aber Zweifel hegen, ob der Gesetzgeber den von dir genannten Fall (über 21 Jahre, aber noch innerhalb der Probezeit) betreffend das Führen nicht fahrerlaubnispflichtiger Kfz bedacht hat. Denn hier wird derjenige, der eine Fahrerlaubnis hat, demjenigen ggü. schlechter gestellt, der "nur" eine Mofa-Prüfbescheinigung hat. Es dürfte also der 22-jahrige mit Mofa-Prüfbescheinigung mit 0,4 Promille unterwegs sein, der 22-jährige innerhalb der Probezeit aber nicht - jeweils mit dem gleichen Fahrzeug.
Hier darf man gespannt sein, was sich aus der Rechtsprechung ergeben wird.

Ralf
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  #7 (permalink)  
Alt 20.08.2007, 01:51
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AW: 0.0 Promille Grenze

also ich bin nicht begriffsstutzig oder so, aber wie der fragensteller, bin ich von jenem neuen gesetz ebenfalls unangenehm betroffen.

Ich bin auch noch 20 jahre alt, aber nicht mehr in der probezeit. und sofern ich nun in eine verkehrskontrolle gerate, etwas getrunken habe (natürlich nicht viel!), KANN definitiv nichtz auf mich zukommen, außer geldstrafen und punkte? 100&ig?!!

mit all diesen sachen kann man ja leben, aber eine probezeitverlängerung, obwohl man aus der probezeit ist, wäre ein starker rückschlag!

ich will mich hier nur nochmal vergewissern, weil das keiner so richtig zu wissen scheint. haben den vater eines freundes gerfragt (Berufspolizist) und der musste erst im internet gucken, und hat es offensichtlich auch so verstanden, dass die probezeitverlängerung für ALLE unter 21 in frage kommt, egal ob probezeit hin oder her...
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  #8 (permalink)  
Alt 20.08.2007, 02:01
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AW: 0.0 Promille Grenze

Ähem - ich dachte, das sei klar *gg*

Der Gesetzestext sagt doch eindeutig "innerhalb der Probezeit begangen".

Ergo, wenn diese schon vorbei ist: Nur die Geldbusse und Punkte!


Ralf
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  #9 (permalink)  
Alt 20.08.2007, 03:00
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AW: 0.0 Promille Grenze

okey schönen dank. ich wollte mich nur nochmal vergewissern, weil ich eben von einem polizisten (der zugegeben selbst erst nicht bescheid wusste...) was anderes gehört hatte.

geht sich ya um etwas bei dieser sache!

aber danke nochmal!
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  #10 (permalink)  
Alt 20.08.2007, 06:38
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AW: 0.0 Promille Grenze

Keine Ursache ... und nicht jeder Polizeibeamter hat in den letzten Jahren unbedingt mit "Verkehr" zu tun gehabt... und in der Zeit hat sich viel geändert. Da ist es auch für diesen Personenkreis schwer, sich zurecht zu finden.


Ralf
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