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Zweite Strafanzeige

Dies ist eine Diskussion zu Zweite Strafanzeige innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 19:40
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Zweite Strafanzeige

Hallo:
Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.

Ich bin neu hier und wollte Hallo sagen .

Mal angenommen:

Jemand erstattet eine Strafanzeige vor ca. einem Jahr. Damals war das Opfer gesundheitlich stark angeschlagen, deswegen gab es beim Erstatten dieser Strafanzeige gravierende Fehler.
Die Krankheit vor einem Jahr beim Erstatten der Anzeige kann sogar mit Gutachten belegt werden.
Frage:

Wäre es sinnvoll, wenn man jetzt das gleiche Delikt noch mal anzeigen würde?
Diese mal wäre aber die 2. Anzeige richtig und so wie es sich gehört.

Würden die Gutachten, die die Krankheit zum Zeitpunkt der Anzeige belegen, helfen?


Danke

Kurt
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  #2 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 22:57
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AW: Zweite Strafanzeige

Um welche Fehler geht es denn in dem fiktiven Fall?
__________________
ET TU, BRUTE?
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  #3 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 23:05
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AW: Zweite Strafanzeige

Zitat:
Zitat von Marquis Beitrag anzeigen
Um welche Fehler geht es denn in dem fiktiven Fall?
Vielen Dank für Antwort.

Es wurde eine Anzeige erstattet, und zwar ohne Rechtsanwalt und Rechtsberatung.
Die Anzeige wurde auf Polizeistation erstattet und die Polizistin konnte den Erstatter aufgrund seines Zustands AUCH schlecht verstehen.
Die Polizistin hatte nur den Namen des Delikts weiter geleitet, sonst keine weitere Hintergründe. GAR NICHT!!!

Eine 2. Strafanzeige würde man RICHTIG erstatten.

Und die Frage:
Ob Gutachten, die die Krankheit während der Tage des Erstatten der Anzeige belegen, hilfreich wären?

Gruß
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  #4 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 23:12
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AW: Zweite Strafanzeige

um was für ein delikt wäre es denn gegangen?
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  #5 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 23:19
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AW: Zweite Strafanzeige

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
um was für ein delikt wäre es denn gegangen?
Danke.

Kann man die Frage denn nicht ohne die Art vom Delikt beantworten?
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  #6 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 23:32
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AW: Zweite Strafanzeige

Zitat:
Kann man die Frage denn nicht ohne die Art vom Delikt beantworten?
ja, das kann man schon, es gibt dann halt nur einige ausnahmen.

man kann in jedem fall eine zweite strafanzeige machen. wenn es allerdings um delikte wie zb. beleidigung ginge, dann könnte man das nach einem jahr nicht mehr, weil das dann bereits verjährt wäre.

sollte es um schwerere vergehen oder verbrechen handeln wäre dem aber nicht so und dann ist eine neue anzeige natürlich möglich. aber wie gesagt möglich ist das in jedem fall. sollte irgendwas verjährt sein, wird man das dann bei der polizei oder staatsanwaltschaft auch erfahren.

es gibt also keinen grund nicht erneut anzuzeigen.
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  #7 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 23:38
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AW: Zweite Strafanzeige

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ja, das kann man schon, es gibt dann halt nur einige ausnahmen.

man kann in jedem fall eine zweite strafanzeige machen. wenn es allerdings um delikte wie zb. beleidigung ginge, dann könnte man das nach einem jahr nicht mehr, weil das dann bereits verjährt wäre.

sollte es um schwerere vergehen oder verbrechen handeln wäre dem aber nicht so und dann ist eine neue anzeige natürlich möglich. aber wie gesagt möglich ist das in jedem fall. sollte irgendwas verjährt sein, wird man das dann bei der polizei oder staatsanwaltschaft auch erfahren.

es gibt also keinen grund nicht erneut anzuzeigen.
Vielen Danke Für die Ausführliche Antwort.

Das sind sexuelle Übergriffe und es gibt die Absicht eine 2. Anzeige zu erstatten.
Für die erste Fehlerhafte Anzeige werden die Gründe vorgelegt.

Es ist gut, dass es GRUNDSÄTZLICH möglich ist.

Nach einer RICHTIGEN Anzeige kann die Staatsanwaltschaft auch besser sehen und beurteilen, ob die Sachen verjährt sind oder nicht.
Danke Schön!
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