Dies ist eine Diskussion zu Zwei unabhängige Taten durch zwei Täter führen zum Tod - welche Straftaten? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Wie haben sich A und C strafbar gemacht? Jede Tat für sich wäre ja nicht tödlich gewesen, aber zusammen haben sie den Tod von B verursacht. Ich bin tierisch gespannt auf Eure Antworten!
__________________ Zitat:
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| AW: Zwei unabhängige Taten durch zwei Täter führen zum Tod - welche Straftaten? Laienmeinung: Bei A gefährliche Körperverletzung (§224 StGB), weil ein Queue eine gefährlicher Gegenstand ist. C mindestens Körperverletzung mit Todesfolge (§227 StGB), wenn nicht sogar Totschlag (§212 StGB). Ich glaube nicht, dass A wegen des Todes von B belangt werden kann, weil sein Verhalten zwar unter Umständen zum Tod beigetragen, aber den Tod in keiner Weise verursacht hat. Wer will denn nachweisen, dass die Rippe durch den Aufprall nicht abgebrochen wäre. |
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| AW: Zwei unabhängige Taten durch zwei Täter führen zum Tod - welche Straftaten? Strafrecht AT, Stichwort: kummulative Kausalität? Hinsichtlich der Strafbarkeit würde ich ad hoc auf 224 und 223 tippen... |
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| AW: Zwei unabhängige Taten durch zwei Täter führen zum Tod - welche Straftaten? A hat sich wegen gefährlicher Körperverletzung gem. § 224 I Nr. 2, (ggf. Nr. 5). Die Tötung kann diesem natürlich nicht zugerechnet werden, auch weil es sich um ein vorsätzliches Dazwischentreten des C handelt. Zitat:
Für einen Totschlag fehlt schon Vorsatz (Hemmschwellentheorie) Grüße |
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| AW: Zwei unabhängige Taten durch zwei Täter führen zum Tod - welche Straftaten? Zitat:
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| AW: Zwei unabhängige Taten durch zwei Täter führen zum Tod - welche Straftaten? Zitat:
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| AW: Zwei unabhängige Taten durch zwei Täter führen zum Tod - welche Straftaten? Zitat:
Es kommt jedoch auf die konkrete Gefahr in der konkreten Situation an. Und das ein Opfer eine solche abnormale Konstitution aufweist, ist wohl nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht vorauszusehen. Auch wird Dieses nicht wie beispielsweise im Deliktsrecht nach dem "egg-shell-skull-principle" dem Täter zugerechnet. Er muss das Opfer also nicht "so nehmen wie es ist". Zitat:
Grüße Geändert von poena (30.04.2012 um 23:07 Uhr). |
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