Dies ist eine Diskussion zu Zwei dicke Hunde - Außergerichtliche Einigung möglich? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| angenommen, ein Autofahrer gefährdet einen Radfahrer vorsätzlich, indem er ihn vorsätzlich erst unnötigerweise anhupt und danach mit engem Abstand überholt, obwohl dies durch die Verkehrsumstände nicht erforderlich ist (breite innerstädtische Richtungsfahrbahn), und dieser Radfahrer den Autofahrer kurz danach an der roten Ampel höflich bittet, mehr Abstand zu halten, worauf der Autofahrer ihn grob beleidigt. Angenommen ferner, der Radfahrer wird aufgrund der Beleidigung sauer und zieht ein Reizgasspray, mit welchem er dem Autofahrer ins Gesicht sprüht, was diesen jedoch entgegen des Dosenaufdrucks nicht "K.O." macht, sondern lediglich noch mehr reizt, was der Radfahrer merkt und woraufhin er die Flucht ergreift und über die mittlerweile geräumte Kreuzung (Rotsignal für Längs- und aber auch für Querverkehr) flüchtet. Wenn nun der Autofahrer die Verfolgung aufnimmt und den Radfahrer seitlich abdrängt, so dass dieser stürzt und sich Schürfwunden zuzieht und der Autofahrer noch aussteigt und ihn mit der Faust leicht ins Gesicht schlägt, woraufhin der Radfahrer noch einmal das Reizgas gegen den Autofahrer anwendet ... ... besteht dann noch die Möglichkeit zur außergerichtlichen Einigung des Vorfalls? |
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| AW: Zwei dicke Hunde - Außergerichtliche Einigung möglich? Ist das Ganze denn überhaupt angezeigt worden???
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| AW: Zwei dicke Hunde - Außergerichtliche Einigung möglich? Wo befinden wir uns denn? Im Strafverfahren wegen Körperverletzung/ Beleidigung oder im zivilrechtlichen Prozess bezüglich Schadenserstaz/ Schmerzensgeld????????????
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Zwei dicke Hunde - Außergerichtliche Einigung möglich? Wo kein Kläger, da kein Richter. |
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| AW: Zwei dicke Hunde - Außergerichtliche Einigung möglich? Zitat:
Zumindest vom Radfahrer sei bekannt, er habe noch keine schriftliche Mitteilung erhalten, jedoch eine ED durchgemacht. |
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