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Zuständig ?

Dies ist eine Diskussion zu Zuständig ? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.04.2008, 08:58
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Zuständig ?

Guten Morgen

Jemand begeht laut Anklageschrift eine Beleidigung auf dem Faxwege. Welches Amtsgericht wäre zuständig. Das , aus der Absendestadt - und Wohnort der/s Beschuldigte/n- oder eben das Amtsgericht, an das sich die Staatsanwaltschaft wendet um die Zulassung einer Hauptverhandlung zu beantragen.
Danke
Frank
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  #2 (permalink)  
Alt 28.04.2008, 12:46
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AW: Zuständig ?

Danke

Wäre eine Beantragung zur Verlegung auf einen anderen möglichen Gerichtsstand möglich ?

Frank
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  #3 (permalink)  
Alt 28.04.2008, 18:47
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AW: Zuständig ?

Beantragen kann man fast alles. Ob dem stattgegeben wird, ist die andere Frage. In diesem Fall eher nicht. Warum soll denn eine Verlegung stattfinden?
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cheers, JHS
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  #4 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 10:18
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AW: Zuständig ?

Kostenfrage:

Die Beschuldigte kann 3 Zeugen benennen, die ihre Version der Sache beider Hauptverhandlung bestätigen werden.(Strafmassmindernd) Eine Verurteilung wird trotzdem stattfinden, somit die Beklagte auch für die Kosten aufzukommen hat. Alle Zeugen jedoch aus dem gleichen Ort stammen , andem auch ie Beklagte sitzt. Alle Zeugen auch Arbeitsstellen besitzen ...... Der derzeitige Gerichtsstandort sich mehr als 500 KM entfernt befindet.

Frank
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Alt 29.04.2008, 11:33
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AW: Zuständig ?

Das wird nichts werden. Versuchen können Sie es natürl. trotzdem. Mehr als ein "Nein" kann ja nicht kommen.
__________________
cheers, JHS
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