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Zettel im Briefkasten - Nötigung? (bitte um Hilfe, komm bei ner Diskussion nicht weiter)

Dies ist eine Diskussion zu Zettel im Briefkasten - Nötigung? (bitte um Hilfe, komm bei ner Diskussion nicht weiter) innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 11:06
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Question Zettel im Briefkasten - Nötigung? (bitte um Hilfe, komm bei ner Diskussion nicht weiter)

Hab grad ne Diskussion, es geht um folgenden fiktiven Fall

A hat einen Zettel im Briefkasten. Dieser Zettel ist aus Zeitungsausschnitten zusammengeklebt und darauf steht nur ein Satz "Lass ihn in Ruhe, sonst lernst Du mich kennen"

Ich bin der Meinung das da keine strafbare Handlung erkennbar ist, mein Diskussionpartner sagt, es wäre Nötigung. Für mich ist "sonst lernst Du mich kennen" aber kein empfindliches Übel, da gar nicht klar ist, was überhaupt gemeint ist. Außerdem ist das "ihn" nicht klar. A weiß zwar wer wohl gemeint ist, aber es geht aus dem Zettel nicht hervor.

Meine Meinung: Es muss für eine Nötigung klar sein, was genau man unterlassen soll und was einem ansonsten droht. Beides ist hier nicht gegeben, also keine Nötigung, keine Straftat!

Bin auf Eure Antworten gespannt!
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  #2 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 11:40
JHS JHS ist offline
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AW: Zettel im Briefkasten - Nötigung? (bitte um Hilfe, komm bei ner Diskussion nicht weiter)

Man kann hier schon zu einer Nötigung kommen.

Es kommt bei der Nötigung auf die Sicht des Opfers an. Wenn der also weiß, was er unterlassen soll und sich bedroht fühlt (wenn man im Kontext aus dem "sonst lernst Du mich kennen" eine Drohung mit Gewalt oder e.Ü. herleiten kann, zumal diese Redewendung im allg. Sprachgebrauch eine Drohung darstellt.)
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cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 11:57
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AW: Zettel im Briefkasten - Nötigung? (bitte um Hilfe, komm bei ner Diskussion nicht weiter)

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Für mich ist "sonst lernst Du mich kennen" aber kein empfindliches Übel, da gar nicht klar ist, was überhaupt gemeint ist.
Vielleicht kommt es aus Sicht des Sich-Genötigt-Fühlenden auf sämtliche Umstände des Empfangs der Äußerung an. Wenn der Nötiger ein "Kennenlernen" anonym und in einem einzigen, aus Zeitungsausschnitten zusammengeklebten Satz auf einem ( heimlich? ) in den Briefkasten geworfenen Zettel ankündigt, dann will er das angedrohte "Kennenlernen" so verstanden wissen, daß es von dem Bedrohten als empfindliches Übel aufgefaßt wird.

11
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  #4 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 22:38
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AW: Zettel im Briefkasten - Nötigung? (bitte um Hilfe, komm bei ner Diskussion nicht weiter)

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
A hat einen Zettel im Briefkasten. Dieser Zettel ist aus Zeitungsausschnitten zusammengeklebt und darauf steht nur ein Satz "Lass ihn in Ruhe, sonst lernst Du mich kennen"

Ich bin der Meinung das da keine strafbare Handlung erkennbar ist, mein Diskussionpartner sagt, es wäre Nötigung. Für mich ist "sonst lernst Du mich kennen" aber kein empfindliches Übel, da gar nicht klar ist, was überhaupt gemeint ist. Außerdem ist das "ihn" nicht klar. A weiß zwar wer wohl gemeint ist, aber es geht aus dem Zettel nicht hervor.

Meine Meinung: Es muss für eine Nötigung klar sein, was genau man unterlassen soll und was einem ansonsten droht. Beides ist hier nicht gegeben, also keine Nötigung, keine Straftat!
Empfindlich ist ein Übel, wenn von einem besonnenen Dritten in der jeweiligen Situation nicht verlangt werden kann, dass er sich selbst behauptet, also der Drohung mit dem Übel widersteht. Geht ein wenig im Kreis, ermöglicht aber eine fallbezogene Würdigung.

JHS hat es schon gesagt. Haltet die Gerichte doch nicht für blöd und auch nicht für machtlos. Das "Kennenlernen" ist eigentlich unzweifelhaft. Ein Blinddate im Vollmond war wohl nicht beabsichtigt, und das wird auch das Gericht erkennen. Mit solchen "Verschleierungen" kommt man nicht weit. Hier umso unzweifelhafter, als der Brief aus Zeitungsfetzen zusammengestoppelt wurde.

Jemanden in Ruhe zu lassen, das ist doch ziemlich klar, oder?
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  #5 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 09:38
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AW: Zettel im Briefkasten - Nötigung? (bitte um Hilfe, komm bei ner Diskussion nicht weiter)

Der Fall liegt zutreffend so, wie es JHS bereits erläutert hat. §240 schützt die persönliche Freiheit des Genötigten, mithin kommt es darauf an, wie er diese Nachricht auffasst. Wenn er also weiß, wer mit "ihn" gemeint ist, dann ist das doch bestimmt genug. Das Kennenlernen würde ich auch als empfindliches Übel auffassen wollen. Im allg. Sprachgebrauch ist das ja als eine Drohung geläufig. Hier würde es aber darauf ankommen, ob sich der genötigte ine Vorstellung über die Person macht, die er "kennenlernen" soll. Also ganz kurz gesagt, ob er sich davon auch einschüchtern läst- FranzHubert hat das hier mit der allg. Definition sicherlich besser erklärt .

Wenn ich jemandem ein Verhaltern abnötige und sage "...sonst knallts" wird der das auch nicht so auffassen, dass ich ine Papiertüte aufblase und dann dagegenschlage .
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  #6 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 12:28
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AW: Zettel im Briefkasten - Nötigung? (bitte um Hilfe, komm bei ner Diskussion nicht weiter)

OK, überzeugt, nur sind wir wohl alle darin einig, dass das zu 100% eingestellt wird. Denn ein riesen Ermittlungsverfahren ohne Täter macht bei so etwas keinen Sinn und selbst mit Täter, würde hier wohl kaum etwas rauskommen
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Alt 04.11.2011, 12:49
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Der Rechtsstaat schießt auch auf Spatzen.
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  #8 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 14:32
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AW: Zettel im Briefkasten - Nötigung? (bitte um Hilfe, komm bei ner Diskussion nicht weiter)

Mag sein, aber wie will man da ne Tatbeteiligung nachweisen?
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  #9 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 19:01
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Zitat:
Zitat von FranzHubert08 Beitrag anzeigen
Der Rechtsstaat schießt auch auf Spatzen.
Ich bezweifle aber stark das da ne SoKo "Zettel" gebildet wird die lang und breit den Täter ermittelt. Ebenso wird niemand den Zettel auf DNS oder Abdrücke untersuchen und dann mit allen in Frage kommenden Personen vergleichen. Folglich passiert bei ner Anzeige gar nix, außer das das Ermittlungsverfahren nach drei Monaten eingestellt wird, weil man keinen Täter ermitteln kann
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  #10 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 20:34
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AW: Zettel im Briefkasten - Nötigung? (bitte um Hilfe, komm bei ner Diskussion nicht weiter)

Wir sind deiner Meinung. Du hast in diesem Thread ausnahmsweise nicht Unrecht: eine Soko "Zettel" wird nicht gebildet werden, weil bundesweit schon zu viele Sokos "Kaugummidiebstahl" gebildet wurden. Bei Abdrücken wäre ich mir aber nicht so sicher. Angenommen, X, der Bezettelte, ist sicher, dass es Y war, und die Polizei hat Ys Abdrücke gespeichert. Dann kann man schon mal auf die Idee kommen, Abdrücke abzunehmen.

Aber dazu hab ich mich ja gar net ausgesprochen. Ich sprach vom Schuldumfang, du sprichst von der Beweisbarkeit, das sind verschiedene Dinge. Der Rechtsstaat kann nur auf diejenigen Spatzen schießen, deren Schuld er beweist/ beweisen kann.

Also, Recht habter.

gruss
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