Dies ist eine Diskussion zu Zeitspanne Anklage StA bis Vorladung und schließlich Verhandlung? So ca ;-) innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Zeitspanne Anklage StA bis Vorladung und schließlich Verhandlung? So ca ;-) Mit was kann man hier so ca. rechnen?
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| AW: Zeitspanne Anklage StA bis Vorladung und schließlich Verhandlung? So ca ;-) Na, kann mir hier wirklich niemand helfen? Es geht ja nur um so ca. Laufzeiten
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| AW: Zeitspanne Anklage StA bis Vorladung und schließlich Verhandlung? So ca ;-) Auch cirka ist das schwer zu sagen. Anklageeinreichung bis Zulassung und Terminierung Hauptverhandlung 1,5-6 Monate. Ladungszustellung bis Termin: 1 Woche (gesetzl. Mindestfrist) bis 6 Wochen. Grobe Schätzung in einer "Nicht-Haft-Sache" (also Angeklagter nicht in U-Haft)
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Zeitspanne Anklage StA bis Vorladung und schließlich Verhandlung? So ca ;-) Zitat:
Puuuh, dass ist aber arg knapp wenn man Nebenklage machen möchte, also wenn es nur eine Woche sein sollte.
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| AW: Zeitspanne Anklage StA bis Vorladung und schließlich Verhandlung? So ca ;-) Zitat:
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__________________ cheers, JHS |
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| AW: Zeitspanne Anklage StA bis Vorladung und schließlich Verhandlung? So ca ;-) Zitat:
Wann würdest Du denn die Nebenklage beantragen? Dann könnte man ja auch einen Tag vorher erst die Ladung bekommen, dass wäre doch arg knapp, oder?
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| AW: Zeitspanne Anklage StA bis Vorladung und schließlich Verhandlung? So ca ;-) Zitat:
Nebenklage kann man in jeder Lage des Verfahrens beantragen. Kommt es nicht zur Hauptverhandlung hat sich der Anschlußantrag halt erledigt. Und wenn man halbwegs sicher gehen möchte, beantragt man sie halt zu dem Zeitpunkt, an dem die StA Anklage erhebt. Dann ist ja mehr oder weniger klar, dass es zur HV kommt. Denn eine Nichtzulassung kommt ja nun relativ selten vor. Zitat:
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__________________ cheers, JHS |
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| AW: Zeitspanne Anklage StA bis Vorladung und schließlich Verhandlung? So ca ;-) Zitat:
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| AW: Zeitspanne Anklage StA bis Vorladung und schließlich Verhandlung? So ca ;-) Man kann durchaus die StA bitten, einem mitzuteilen, wenn es soweit ist.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Zeitspanne Anklage StA bis Vorladung und schließlich Verhandlung? So ca ;-) Das werden aber wohl die wenigsten wissen. Ich sehe an sich auch kein Problem darin, dass man die Nebenklage dann beantragt, wenn man weiß wann was verhandelt wird.
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