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Wie sieht folgender fiktiver Fall aus

Dies ist eine Diskussion zu Wie sieht folgender fiktiver Fall aus innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 22.12.2008, 17:10
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Wie sieht folgender fiktiver Fall aus

Also.........Herr X hat ein Funkgerät für 5€ gekauft und gemerkt das er nichts damit angefangen kann.Jetzt hat er es weiterverkauft und dafür 150€ bekommen. Nun hat sich rausgestellt das dieses Gerät geklaut worden ist von der person die es für 5€ verkauft hat. Welche Folgen hat diese Angelegenheit für Herr X?
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Alt 22.12.2008, 17:50
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AW: Wie sieht folgender fiktiver Fall aus

Herr X muss nicht zwingend davon ausgehen, dass das besagte Gerät aus einem Einbruch stammt oder stammen könnte. Der Preis lag in der Akzeptanz des anderen Käufers, ob 5 oder 150Euro ist dabei unerheblich.
Wie kommt Herr X darauf, dass das Diebesgut sein könnte? Nehmen wir mal an - er hätte möglicherweise davon Kenntnis gehabt, dann hätte die Sache Konsequenzen.
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Alt 22.12.2008, 18:59
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AW: Wie sieht folgender fiktiver Fall aus

Das zitierte Urteil wurde jedoch in der Berufungsinstanz aufgehoben. Allerdings drängt sich bei einem Kaufpreis von 5 EUR der Verdacht, dass es sich um Diebesgut handelt, auf, sodass daraus regelmäßig rechtsfehlerfrei auf den Hehlereivorsatz geschlossen werden kann.

X muss also ein Strafverfahren wegen Hehlerei befürchten.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.12.2008, 19:04
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AW: Wie sieht folgender fiktiver Fall aus

Zitat:
Zitat von potatoefritz
Moin,

das sehe ich etwas anders als dalija (...und wohl nicht nur ich):

AG Pforzheim, Urteil vom 26.06.2007 - Az. 8 Cs 84 Js 5040/07

"1,2,3... Hehlerei?" - Zum subjektiven Tatbestand der Hehlerei bei Internetauktionen mit auffallender Differenz zwischen üblichem Neupreis und Verkaufspreis eines neuen Produkts.

Leitsätze:

StGB § 259 Abs. 1

1. Bei einer eklatanten Differenz zwischen dem üblichen Neupreis und dem Verkaufspreis eines neuen Produkts (hier: Navigationsgerät Neuwert mindestens 2.137 € gegenüber Höchstgebot 671 €) nimmt der Käufer - auch bei einem Verkauf im Rahmen einer Internetauktion mit (dort durchaus üblichem) Mindestgebot von 1 € - es billigend in Kauf, dass das betreffende Produkt aus einer rechtswidrigen Vortat stammt. Denn der eklatante Unterschied zwischen üblichem Neupreis und Verkaufspreis ist in einem solchen Fall geeignet den Käufer hinsichtlich der Herkunft der Ware misstrauisch zu machen.


Im obigen Urteil geht es zwar um eine Internetauktionsplattform, doch denke ich, dass der Leitsatz Nr. 1 durchaus auch auf den Beispielfall anzuwenden ist.
Dann müsste jeder Käufer einer Ware davon ausgehen, dass - wenn der Preis wie vorliegend benannt die Differenz zwischen 5 oder 150Euro oder..... beträgt, möglicherweise ein potentieller Hehler sein oder Diebesgut vermuten?

Dies könnte eher bei dem benannten Beispiel 1 vermuten lassen, wobei der Preis selten so hoch sein würde, wie bei den handelsüblichen Geräten.
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Alt 22.12.2008, 22:29
V.I.P.
 
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AW: Wie sieht folgender fiktiver Fall aus

Die bisher gängige Rechtsprechung, die von einem extrem niedrigen Kaufpreis auf einen Hehlereivorsatz geschlossen hat, ist meiner Meinung nach bei den modernen Marktverhältnissen, in denen die Wirtschaft mit Mischkalkulation Geld verdient und Waren z.T. weit unter Wert (z.B. subventionierte Handys oder Sonderposten) verkauft, nicht mehr haltbar. Die Gerichte stellen sich auch zunehmend darauf ein und verlangen außer dem niedrigen Preis weitere verdächtige Umstände.
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Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
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