Dies ist eine Diskussion zu Wie sieht folgender fiktiver Fall aus innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Wie sieht folgender fiktiver Fall aus |
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| AW: Wie sieht folgender fiktiver Fall aus Herr X muss nicht zwingend davon ausgehen, dass das besagte Gerät aus einem Einbruch stammt oder stammen könnte. Der Preis lag in der Akzeptanz des anderen Käufers, ob 5 oder 150Euro ist dabei unerheblich. Wie kommt Herr X darauf, dass das Diebesgut sein könnte? Nehmen wir mal an - er hätte möglicherweise davon Kenntnis gehabt, dann hätte die Sache Konsequenzen. |
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| AW: Wie sieht folgender fiktiver Fall aus Das zitierte Urteil wurde jedoch in der Berufungsinstanz aufgehoben. Allerdings drängt sich bei einem Kaufpreis von 5 EUR der Verdacht, dass es sich um Diebesgut handelt, auf, sodass daraus regelmäßig rechtsfehlerfrei auf den Hehlereivorsatz geschlossen werden kann. X muss also ein Strafverfahren wegen Hehlerei befürchten. |
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| AW: Wie sieht folgender fiktiver Fall aus Zitat:
Dies könnte eher bei dem benannten Beispiel 1 vermuten lassen, wobei der Preis selten so hoch sein würde, wie bei den handelsüblichen Geräten. |
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| AW: Wie sieht folgender fiktiver Fall aus Die bisher gängige Rechtsprechung, die von einem extrem niedrigen Kaufpreis auf einen Hehlereivorsatz geschlossen hat, ist meiner Meinung nach bei den modernen Marktverhältnissen, in denen die Wirtschaft mit Mischkalkulation Geld verdient und Waren z.T. weit unter Wert (z.B. subventionierte Handys oder Sonderposten) verkauft, nicht mehr haltbar. Die Gerichte stellen sich auch zunehmend darauf ein und verlangen außer dem niedrigen Preis weitere verdächtige Umstände.
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
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