Dies ist eine Diskussion zu Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Folgende fiktive Daten könnten auf Frau K. zutreffen: Ende 20, bisher noch nie polizeilich aufgefallen. Ist noch bei Ihren Eltern gemeldet und lebt zum großen Teil mit ihrem Freund zusammen, ohne ein eigenes regelmäßiges Einkommen. Was hätte Frau K. im Groben zu erwarten. |
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| AW: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Zitat:
Das sagen alle...Aber Verzeihung, zur Sache: Ich denke, es kommt wohl nicht viel dabei heraus, wenn Frau A sich entschuldigt. Strafbefehl mit 10-20 Tagessätzen oder Einstellung des Verfahrens gegen Auflage. Ciao, Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Ein Staatsanwalt mit Sympathie für die Polizei könnte hier auch höher herangehen, so etwa 60 bis 80 Tagessätze vorschlagen. Bei dem nicht vorhandenem Einkommen kann man einen Tagessatz durch einen Tag gemeinnütziger Arbeit im Altenheim ersetzen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Wieso? Wir haben hier tateinheitliche Körperverletzung und Widerstand gegen die Vollstreckungsgewalt. Strafrahmen geht also bis 5 Jahre. Es handelt sich zwar um einen Vorwurf von geringem Gewicht, auch muss die Alkoholisierung berücksichtigt werden, doch 50-60 TS sind da m. E. drin. |
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| AW: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Frau K. dürfte voraussichtlich auch mit zivilrechtlichen Forderungen der verletzten Polizistin rechnen
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Vielleicht habe ich da ein wenig zu detailliert geschrieben. Ich hatte es mir so vorgestellt, dass der Arzt aufgrund des Allgemeinzustands von Frau K. davon ausgegangen seien könnte, dass sie nicht zum ersten mal Alkohol getrunken hat. Sie wäre in meinem Beispiel auch noch nie zuvor mit dem Gesetz in Konflikt geraten. |
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| AW: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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