Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Widerruf meiner Bewährung!!

Dies ist eine Diskussion zu Widerruf meiner Bewährung!! innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.12.2008, 01:14
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 41
Keine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Widerruf einer Bewährung!!

Hallo!!A hat ein Problem erhat während seiner Bewährungszeit weiter strafttaten bekannen.Jetzt hat a im neuem Jahr eine Verhandlung,nun hat a Angst das seine Bewährung widerufen wird.

1.Wie würde es genau denn ablaufen wenn sie widerrufen würde?? 2.und was passeirt wenn a jetzt für die neuen Straftaten eine weiter Bewährung bekommt 3.Was kann passieren wenn es zum schlimmsten kommt und a eine Freiheitsstrafe bekommt,a aber Berufung einlegt,was würde dann mit denn Widerruf passieren wenn einer kommt??4.Sind das denn zwei verschiedene Verfahren der widerruf und die neue Verhandlung??
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 24.12.2008, 13:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 1.564
98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)  
AW: Widerruf einer Bewährung!!

Zitat:
Zitat von jenny32
1.Wie würde es genau denn ablaufen wenn sie widerrufen würde??
Erst wird A nach Antrag der StA durch das bewährungsaufsichtsführende Gericht (normalerweise das, das das alte Urteil gefällt hat) schriftlich oder mündlich angehört. Dann ergeht die Entscheidung durch Beschluss.

Zitat:
2.und was passeirt wenn a jetzt für die neuen Straftaten eine weiter Bewährung bekommt
Dann hat A wahrscheinlich Glück, weil die alte Bewährungszeit in der Regel nur verlängert wird.

Zitat:
3.Was kann passieren wenn es zum schlimmsten kommt und a eine Freiheitsstrafe bekommt,a aber Berufung einlegt,was würde dann mit denn Widerruf passieren wenn einer kommt??
Das Schlimmste dürfte sein, dass A auch in der Berufung keine Bewährung mehr bekommt. Dann ist der Widerruf so gut wie sicher. Meist wird mit der Widerrufsentscheidung abgewartet, bis die neue Sache rechtskräftig abgeschlossen ist.

Zitat:
4.Sind das denn zwei verschiedene Verfahren der widerruf und die neue Verhandlung??
Ja.

Übrigens entspricht zwar der Beitrag den Forenregeln, aber in der Überschrift hat sich ein "m" zuviel eingeschlichen...
__________________
Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 25.12.2008, 04:01
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 41
Keine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Widerruf einer Bewährung!!

Vielen dank schon mal für die Antworten!!Könnte es auch passieren das A direkt nach der neuen Verhandlung in Haft kommt??Wie lange dauert in der regel bis es wenn A berufng einlegt bis zur zweiten Verhandlung?vielen dank schon mal in vorraus und frohe weihnachten
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 25.12.2008, 18:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 1.564
98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)  
AW: Widerruf einer Bewährung!!

Zitat:
Zitat von jenny32
Könnte es auch passieren das A direkt nach der neuen Verhandlung in Haft kommt?
Theoretisch ja, aber sehr unwahrscheinlich.

Zitat:
Wie lange dauert in der regel bis es wenn A berufng einlegt bis zur zweiten Verhandlung?
Hängt von der Belastung der Berufungskammer ab. Normalerweise 2-6 Monate.
__________________
Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 25.12.2008, 23:09
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 41
Keine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Widerruf einer Bewährung!!

Theoretisch ja, aber sehr unwahrscheinlich.

wie meinen sie das Theoritisch ja?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 26.12.2008, 18:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 1.564
98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)  
AW: Widerruf einer Bewährung!!

Theoretisch könnte sowohl in der neuen Sache in der Hauptverhandlung ein U-Haftbefehl erlassen werden (wenn sich zum Beispiel erst dann Flucht- oder Verdunklungsgefahr ergibt) als auch in der Widerrufssache ein Sicherungshaftbefehl nach § 453c StPO. Wenn aber bis jetzt von einem Haftbefehl keine Rede war und sich an der Sachlage nichts Wesentliches ändert, ist das aber, wie gesagt, sehr unwahrscheinlich.
__________________
Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 26.12.2008, 18:32
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 41
Keine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Widerruf einer Bewährung!!

So vielen dank für die antwort.So nochmal eine frage,kann das Urteil wenn A vorm Landgericht ist milder,schwerer oder gleich bleiben?Was ist eigentlich wenn A eine auflage bekommt für therapie
oder entzug,kann er dort auch Berufung einlegen?
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 28.12.2008, 10:41
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 41
Keine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Widerruf einer Bewährung!!

Bitte antwortet mir auf die frage wäre sehr wichtig.So vielen dank für die antwort.So nochmal eine frage,kann das Urteil wenn A vorm Landgericht ist milder,schwerer oder gleich bleiben?Was ist eigentlich wenn A eine auflage bekommt für therapie
oder entzug,kann er dort auch Berufung einlegen?
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 28.12.2008, 18:29
JHS JHS ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.946
100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)  
AW: Widerruf einer Bewährung!!

Wenn nur A Berufung einlegt, kann das Urteil maximal gleich bleiben. Wenn auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt, kann es auch härter werden.

Gegen ein Urteil vom Amtsgericht kann man immer Berufung einlegen, egal wie Strafmaß / Auflagen ausfallen.


Jedoch macht es regelmäßig keinen Sinn, eine Therapieauflage mit der Berufung anzugreifen, wenn man tatsächlich BTM-Abhängig ist.
Wenn A BTM-abhängig ist, sollte er froh sein, wenn er eine Therapieauflage oder eine Strafzurückstellung im Rahmen §§ 35, 36 BTMG bekommt. Die Alternatove -zumindest im letzten Fall- wäre Knast.

Ansonsten muß man E.Lindemann zustimmen. Der Sachverhalt ist viel zu dünn geschildert um was vernünftiges dazu sagen zu können.
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 28.12.2008, 21:31
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 41
Keine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jenny32 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Widerruf einer Bewährung!!

Danke für die Antworten.A hat seine alte bewährungs strafe bekommen,wegen Computer betrug.Die neue Strafensachen handeln sich um Räuberische erpressung,Widerstand volkzugsbeamte,vorzätzliche Köperverletzung und gefährlicher eingriff in denn strassenverkehr.A kann sich aber nicht erinnern da er an diesem tag betrunkenwar.2,1%.Bis heute kann A sich ein rein nichts erinnen.Anwalt hat A,Anwalt von A mein das er nochmal mit einer weitern bewährung rechnen könnte,wennn nicht beim amtsgericht dann bei der Berufung vorm landgericht.Könnte A wegen denn ganzen strafsachen die oben stehen direkt nach der Verhndlung ins gefängnis gehen?noch was ab 1.6.2009 hat A auch wieder arbeit unde A hatte auch besuch von einer Gerichtshilfe bekommen die eine gut sozialprognosse gestellt hatte.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Widerruf der Bewährung Strafrecht / Strafprozeßrecht 30.06.2009 09:24
Widerruf der Bewährung ohne Kenntnis Strafrecht / Strafprozeßrecht 19.12.2008 13:00
Widerruf der Bewährung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 26.11.2008 22:41
Bin auf bewährung und würde mit 2gramm cannabis erwicht worden!kann meine bewährung Betäubungsmittelrecht 25.05.2006 16:16
Widerruf meiner Anmeldung Internetrecht 28.03.2006 14:57





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Strafrecht / Strafprozeßrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN