Dies ist eine Diskussion zu Wichtig!! §223 StGB Eure Meinung bitte! innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| AW: Wichtig!! §223 StGB Eure Meinung bitte!
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Wichtig!! §223 StGB Eure Meinung bitte! Widerspruch meinerseits, siehe oben.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Wichtig!! §223 StGB Eure Meinung bitte! Das ist so nicht richtig, Domingo. Zitat:
Ich denke, hier liegt das Missverständnis. Es kann lediglich sein, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen darüber anstellt, ob ein öffentliches Interesse vorliegt. Das aber sollte hier nicht erforderlich sein, die Frage kann man doch auch so beantworten. Zitat:
Zitat:
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| AW: Wichtig!! §223 StGB Eure Meinung bitte! Zitat:
Ausserdem: Wie kann entschieden werden, ob ein oeff. Interesse vorliegt oder nicht, ohne vorheir die Sache auszu"ermitteln", also herauszufinden, was tatsaechlich passiert ist? Deine Aussagen scheinen mir recht zweifelhaft zu sein. Aber vielleicht weisst es jemand anders besser. Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Wichtig!! §223 StGB Eure Meinung bitte! Meine Aussagen basieren vor allem auf der Erfahrung, dass die Staatsanwaltschaften gut darin sind, ein öffentliches Interesse selbst dann zu verneinen, wenn Strafantrag gestellt wurde. |
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| AW: Wichtig!! §223 StGB Eure Meinung bitte! Also nochmal: Wie kann irgendjemand wissen, ob ein oeffentliches Interesse vorliegt, ja ob es sich ueberhaupt um eine einstellbare einfache KV handelt und nicht um eine gefaehrliche KV, ohne dass der Sachverhalt ermittelt wird?
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Wichtig!! §223 StGB Eure Meinung bitte! Zitat:
Gibt es denn hier Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht für eine gefährliche KV? Ich meine nicht. Die Ermittlungen können m.E. eigentlich nur darauf beruhen, dass jemand (Freundin, Mitarbeiter im KH, etc.) entsprechende Anzeige wegen gef. KV gestellt hat. Dann muss ermittelt werden, um zu entscheiden, ob die Sache angeklagt, das Verfahren eingestellt oder ... wird. Alternativ bleibt nur die Möglichkeit, dass die Freundin Strafantrag gestellt hat. Geändert von Lichtboxer (19.01.2012 um 10:01 Uhr). |
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| AW: Wichtig!! §223 StGB Eure Meinung bitte! Na schoen. Jedenfalls scheint der Sachverhalt hier eher meiner Auffassung der Dinge zu entsprechen, daher meine Theorie: Die Polizei ermittelt routinemaessig nach Bekanntwerden einer suspekten Schulterverletzung. Das heisst noch lange nicht, dass am Ende Anklage erhoben wird. (Wird auch etwa bei Drogendelikten so verfahren? Ich meine: Angenommen, jemand wird im Drogenrausch erwischt, aber es wird keine Haus- oder Autodurchsuchung durchgefuehrt, weil zwar ein Anfangsverdacht auf Drogenkonsum besteht, aber kein Anfangsverdacht darauf, dass der Betreffende ueber die Einstellungsmenge hinaus Drogen besitzt? )
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Wichtig!! §223 StGB Eure Meinung bitte! Zitat:
Es wird sicher darauf ankommen, was die Freundin den Ärzten und Pflegern über das Zustandekommen der Verletzung erzählt hat. |
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| anzeige, ohrfeige, prozess, strafrecht, verfahren |
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