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welche Strafvorschriften würden in Betracht kommen?

Dies ist eine Diskussion zu welche Strafvorschriften würden in Betracht kommen? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 02.12.2011, 18:29
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Exclamation welche Strafvorschriften würden in Betracht kommen?

Angenommen an einer öffentlichen Straße steht ein unbewohntes, dem Anschein nach, ungenutztes Gebäude.
Vom Eindruck her scheint es stark renovierungsbedürftig und seit längerem leerstehend.
Um das Gebäude herum ist ein Absperrband gezogen, mit der Aufschrif "Polizeiabsperrung".

A würde jetzt auf dem Hofplatz mit einem Fahrzeug halten und sich das Grundstück,sowie das Gebäude von außen anschauen.
Auch den einen oder anderen Blick durch die Fenster werfen.
A entscheidet nun spontan,in das Gebäude einzudringen um sich dadrin "umzusehen".
Dazu entzweit A das Absperrband, öffnet eine Tür, welche nur durch ein Band gesichert ist und geht in das Gebäude hinein.
Entscheidet sich dann doch anders und verläßt das Grundstück wieder.
__________________
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" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
( japanisches Sprichwort )
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Alt 04.12.2011, 19:11
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AW: welche Strafvorschriften würden in Betracht kommen?

Mit welcher Zielrichtung ist die Person in das Haus gegangen? -
Nur um sich aus Neugier umszusehen oder um sich nach etwas Brauchbarem (mögliches Stehlgut) umzusehen?
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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  #3 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 23:12
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AW: welche Strafvorschriften würden in Betracht kommen?

§ 123 StGB; § 303 Abs. 1 StGB; 52 StGB.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 01:05
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AW: welche Strafvorschriften würden in Betracht kommen?

Zitat:
Zitat von gtr1000 Beitrag anzeigen
Angenommen an einer öffentlichen Straße steht ein unbewohntes, dem Anschein nach, ungenutztes Gebäude.
Vom Eindruck her scheint es stark renovierungsbedürftig und seit längerem leerstehend.
Um das Gebäude herum ist ein Absperrband gezogen, mit der Aufschrif "Polizeiabsperrung".

A würde jetzt auf dem Hofplatz mit einem Fahrzeug halten und sich das Grundstück,sowie das Gebäude von außen anschauen.
Auch den einen oder anderen Blick durch die Fenster werfen.
A entscheidet nun spontan,in das Gebäude einzudringen um sich dadrin "umzusehen".
Dazu entzweit A das Absperrband, öffnet eine Tür, welche nur durch ein Band gesichert ist und geht in das Gebäude hinein.
Entscheidet sich dann doch anders und verläßt das Grundstück wieder.
Das nennt man dann Hausfriedensbruch (§123 StGB, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe), denn a) handelt es sich um ein "befriedetes Grundstück" (die Absperrung ersetzt einen Zaun, eine Mauer o.ä.) und b) ist durch das Absperrband klar gesagt "Betreten verboten!", so daß ein Betreten/Befahren offenkundig widerrechtlich, weil gegen den Willen des Hausrechtsinhabers erfolgt.

Des weiteren handelt es sich um einen Verstoß gegen eine polizeiliche Anordnung, die auf Grundlage des jeweiligen Landespolizeigesetzes erlassen wurde. Die Polizei kann auf dieser Grundlage nicht nur Platzverweise gegen einzelne Personen aussprechen, sondern auch einer "unbestimmten Personengruppe" den Zugang zu bestimmten Örtlichkeiten untersagen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung es gebietet.

Das tut es hier, weil Unfallgefahr (Einsturzgefahr usw.) besteht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 01:06
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AW: welche Strafvorschriften würden in Betracht kommen?

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
§ 123 StGB; § 303 Abs. 1 StGB; 52 StGB.
Ob das "Entzweien" des Absperrbandes den Tatbestand der "Sachbeschädigung" erfüllt...? Grenzwertig, wegen Geringfügigkeit.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 05.12.2011, 12:04
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AW: welche Strafvorschriften würden in Betracht kommen?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Ob das "Entzweien" des Absperrbandes den Tatbestand der "Sachbeschädigung" erfüllt...? Grenzwertig, wegen Geringfügigkeit.

Wo steht etwas von "Geringfügigkeit" im Tatbestand? Eine Reduktion des Tatbestandes wird nur bei völlig wertlosen Sachen erwogen. Davon kann bei einem polizeilichen Absperrband, das noch in Gebrauch ist, keine Rede sein.
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