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Welche Konsequenzen sind zu erwarten?

Dies ist eine Diskussion zu Welche Konsequenzen sind zu erwarten? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 27.07.2009, 12:49
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Welche Konsequenzen sind zu erwarten?

Hallo, ich würde gerne wissen, welche Strafe bzw. ob überhaupt eine Strafe bei folgendem Szenario erwartet werden kann:

Drei Jugendliche im Alter zwischen 18 und 20 Jahren fahren nachts auf einem Motorsportgelände herum. Auf diesem Gelände befinden sich um die 150 Schrottautos. Sie sehen, dass eines der Autos offen ist. Die Scheibe ist hinten eingeschlagen und die Zündkabel hängen raus.
Nun kommen sie auf die Idee nach Hause zu fahren und einen Benzinkanister zu holen um eine kleine Menge in den Tank zu füllen und das Auto zum Laufen zu bringen. Da der Tankdeckel schon sehr demoliert war und sie sich nicht die Finger daran schmutzig machen wollten, nehmen sie einen Hammer mit um den eh schon kaputten Tankdeckel rauszuhebeln. Sie füllen ca. 1L Benzin in den Tank.
Bevor sie den ersten Startversuch machen können, kommt auch schon der Sicherheitsdienst dazu, der die kaputte Scheibe und einen Hammer auf dem Boden liegen sieht und sofort die Polizei verständigt.
Diese trifft 2 Minuten später ein. Ihnen scheint es auch ungläubig, dass die Scheibe schon vorher eingeschlagen war und das Auto schon offen stand. Zudem sehen sie, dass frische Benzinspuren an dem Tank sind, worauf sie auf die Idee kommen, dass die Jugendlichen Benzin abgezapft haben. Sie nehmen die Personalien auf und machen Fotos von dem Auto. Anschließend konnten die Jugendlichen wieder nach Hause fahren.

Jetzt sieht es ja so aus, als hätten die Jugendlichen das Auto aufgebrochen, die Scheibe eingeschlagen, die Zündkabel rausgerissen und den Tank geöffnet.
Die drei Jugendlichen werden auf der Polizei auch alle aussagen, dass das Auto schon vorher offen war, die Zündkabel rausgerissen waren, die Scheibe einegschlagen war und der Tankdeckel beschädigt war, was sogar der Wahrheit entspricht.
Nachweisen, dass die Jugendlichen das Auto geöffnet haben und die Scheibe eingeschlagen haben usw. lässt sich auch nicht, da sie es ja auch nicht waren.

Also rein rechtlich hätten die Jugendlichen ja doch dann eigentlich nichts anderes gemacht als etwas Benzin in einen Tank von einem fremden (kaputten) Auto geschüttet? Allein die Absicht damit etwas herumzufahren ist nicht strafbar, seh ich das richtig? Beschädigt haben sie an dem Auto gar nichts, nichteinmal den Tankdeckel, da dieser ja vorher schon beschädigt war. Offenbar hatte jemand zuvor schon einmal versucht das Auto zu starten.

Was würde die Jugendlichen daraufhin erwarten?

Ich hoffe, ich habe das Szenario genau genug geschildert und danke im Vorraus schon einmal für die Hilfe =).

Gruß Pflaumi
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Alt 27.07.2009, 13:34
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AW: Welche Konsequenzen sind zu erwarten?

Eine Absicht kann insofern nicht bestraft werden, fraglich ist aber, ob sie schon zu einem Versuch (des betroffenden delikts) angesetzt haben.
Man wird sich also fragen müssen, ob das Einfüllen des Benzins bereits ein unmittelbares Ansetzen zum Versuch war oder nur eine straflose Vorbereitungshandlung.

Eine eventuelle Strafe wird sicher nicht ungemein hoch ausfallen.

In Betracht kämen unter Anderem sicher Hausfriedensbruch und versuchter unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (sofern man das Schrottauto noch als fahrtüchtig ansehen kann), ein Diebstahl wird mangels Zueignungsabsicht ausscheiden...
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  #3 (permalink)  
Alt 27.07.2009, 13:51
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AW: Welche Konsequenzen sind zu erwarten?

Also ein Schild, dass das Betreten verboten ist oder ähnliches steht nicht auf dem Gelände. Ob das Fahrzeug fahrtüchtig gewesen ist, lässt sich schwer sagen, ein Kennzeichen war keines daran. Ebenfalls sah das Fahrzeug schon stark beschädigt aus. Fällt ein bloses Anlassen des Motors unter Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeuges?
Bei StGB § 248b: Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs steht ja "(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt", heißt dass, dass keine Strafe zu erwarten ist, wenn der Motorsportverein keinen Antrag auf Stafverfolgung stellt?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.07.2009, 13:54
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AW: Welche Konsequenzen sind zu erwarten?

Ein Schild braucht auch nicht da zu stehn.
Wer nachts sich auf einem Gelände rumtreibt um Benzin in ein Schrottauto zu füllen (um es dann sicher benutzen zu wollen), der kann davon ausgehn, dass er durch sein Verhalten ein automatischen Zugangsrecht NICHT bekommt.

Das ist genauso wie in der Kaufhalle: Jeder darf herein. Aber kommst du mit Maske, Messer und Mschinengewehr, würdest du automatisch Hausfriedensbruch begehen, da solche Leute nicht erwünscht sind.

Delikt mit Antragsvorraussetzung werden in der Tat nur auf Antrag verfolgt.
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Alt 27.07.2009, 14:36
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AW: Welche Konsequenzen sind zu erwarten?

Nun stellt sich doch auch noch die Frage, was der Besitzer des Geländes dazu sagt. Er könnte doch durchaus bestätigen, in was für einem Zustand der Wagen war. Wenn er keinen Strafantrag stellt, sollte sich die Sache sowieso erledigt haben.
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  #6 (permalink)  
Alt 27.07.2009, 15:48
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AW: Welche Konsequenzen sind zu erwarten?

Okay, vielen Dank erstmal =).

Was wäre den drei jungen Männern dann zu empfehlen? Den Besitzer des Geländes zu kontaktieren oder erst einmal abwarten? Wenn ein Strafantrag erst einmal ausgestellt ist, kann dieser dann auch wieder zurückgezogen werden?
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  #7 (permalink)  
Alt 27.07.2009, 15:50
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AW: Welche Konsequenzen sind zu erwarten?

Ja, dieser kann jederzeit zurückgezogen werden.
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Alt 27.07.2009, 15:52
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AW: Welche Konsequenzen sind zu erwarten?

Zurückgezogen werden kann er sicherlich. Aber hat der Antragsteller dann nicht die bis dahin angefallenen Kosten zu tragen?
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